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Laubach
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726 Beiträge
Dieser Beitrag wurde vom Moderator angry81 am 23.06.2010 um 10:20:01 aus dem Forum "Geplaudere" in dieses Forum verschoben.Guckt mal, hab ich gerade entdeckt, kann aber den Preis nicht nachvollziehn.
Autoscout2431000 würde eheer passen.
Bearbeitet von: angry81 am 23.06.2010 um 10:20:01
Wer driften kann, braucht kein Kurvenlicht!
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo Katana,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "e30 M3 für 3100,- ?"!
Gruß
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Mitglied seit: 13.02.2004
Baden-Württemberg / Kirchhausen
Deutschland
1763 Beiträge
Genau!
Alles sehr seriös.
Nehme gleich 10 Stück davon zu dem Preis.
So ein Mist......morgen ist die Anzeige eh wieder draußen wegen Fake.
Mitglied seit: 14.04.2006
Kalletal
Deutschland
67 Beiträge
Wenn etwas zu schön ist um wahr zu sein ist es meistens nicht wahr
Gehirn kurz anschalten....hm überlegen Gehirn abschalten weil..... SOWAS GIBBET NICHT!!
Mitglied seit: 10.03.2008
Grabko
Deutschland
27 Beiträge
is doch ganz klar...hinten fehlen die nabenkappen^^
nei...also entweder fake oder schreibfehler...
auch bei schreibfehler:
trotz dem rein rechtlich hätte man ein anspruch auf den kauf mit dem ausgeschriebenen preis.
wenn man beweisen kann das dieser wagen noch bei dem besitzer ist.
ausdrucken und hinfahren.
wenn er sag ne dann schnellst möglich zum anwalt. einfach mal probieren.
Mfg.
Mein Zitat, mein Spruch kopieren nicht erlaubt. Urheberrecht.
Wahre Liebe gibt es, das ist die Motorenliebe.
(Natürlich ab 6 Zylinder am liebsten Sauger.)
Zitat:
auch bei schreibfehler:
trotz dem rein rechtlich hätte man ein anspruch auf den kauf mit dem ausgeschriebenen preis.
wenn man beweisen kann das dieser wagen noch bei dem besitzer ist.
ausdrucken und hinfahren.
wenn er sag ne dann schnellst möglich zum anwalt. einfach mal probieren.
Mfg.
(Zitat von: yusuf)
lol?!
was schwachsinn. ich habe wohl das recht mein wagen zu verkaufen an wen ich will. wenn mir deine nase nicht passt verkauf ich dir doch nicht mein auto. und dann kannst du mitm bundesgerichtshof drohen. gibt rein garkeinen rechtlichen anspruch, nichtmal beim gewerblichen anbieten hat man irgendwelche rechte auf einen angegebenen preis.
und wenn ich nunmal bock habe den preis stündlich hoch und runter zusetzen dann kann ich das machen oder auch nicht. man hat nur dann ein anspruch hwenn beide seiten einen kaufvertrag unterschieben haben.
ich bin eine butterblume
Mitglied seit: 29.03.2009
Sonthofen
Deutschland
100 Beiträge
ich würd einfach mal anrufen und nachfragen.vll. is der zustand ja doch grottenschlecht.vll. ohne motoer ect.fragen kostet nix
lol?!
was schwachsinn. ich habe wohl das recht mein wagen zu verkaufen an wen ich will. wenn mir deine nase nicht passt verkauf ich dir doch nicht mein auto. und dann kannst du mitm bundesgerichtshof drohen. gibt rein garkeinen rechtlichen anspruch, nichtmal beim gewerblichen anbieten hat man irgendwelche rechte auf einen angegebenen preis.
und wenn ich nunmal bock habe den preis stündlich hoch und runter zusetzen dann kann ich das machen oder auch nicht. man hat nur dann ein anspruch hwenn beide seiten einen kaufvertrag unterschieben haben.
(Zitat von: Doedelhai159)
[/quote]
ich weiss einen fall von einer Zeitungsanonse da hat er vor gericht recht bekommen da der Zeitungsverlag kein schreibfehler hatte.
das war damals wo es kein Internet gab.
nichts mit lol :)
kannst dich ja mal erkundigen.
Mfg.
Mein Zitat, mein Spruch kopieren nicht erlaubt. Urheberrecht.
Wahre Liebe gibt es, das ist die Motorenliebe.
(Natürlich ab 6 Zylinder am liebsten Sauger.)
kannst du knicken. nie und nimmer hat man snspruch geschweige denn das recht darauf den wagen so zu kaufen. wenn er nichtmehr zum verkauf steht, steht er nichtmehr zum verkauf. fertig und aus.
man hat keinerlei grundlage für eine klage, nirgends wurde ein vertrag unterschieben oder eine absprache getroffen. wenn aldi werbung macht für fahrräder, von denen aber nur 10 stück auf lager sind und sie schreiben in ihre werbung nicht rein: "nur solange vorrat reicht", dann hast du ein anspruch ein fahrrad zu bekommen. stichwort unlautere werbung.
solche aussagen wie "ich kenne jemand der jemanden kennt der mal sowas gemacht hat" sind keine argumente oder beweise. das ist alles halbwissen was sich die leute zu angeblichen fakten zusammenstellen.
aber du kannst das ja gerne mal vor gericht bringen, wenn du ne rechtschutz hast. wirds nichmal ein finanzielles desaster für dich.
ich bin eine butterblume
Zitat:
auch bei schreibfehler:
trotz dem rein rechtlich hätte man ein anspruch auf den kauf mit dem ausgeschriebenen preis.
wenn man beweisen kann das dieser wagen noch bei dem besitzer ist.
(Zitat von: yusuf)
Hi,
wer hat Dir denn diesen Blödsinn erzählt???
Selten so einen Schwachsinn gelesen...
Ciao - Carsten
Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche...
Mitglied seit: 19.01.2008
Oranienburg
Deutschland
452 Beiträge
Wichtig ist, das man die Plattform beachtet.
Bei Mobile ist es ja nur ein Angebot welches einen Käufer finden soll. Sind sich beide Partei nach Absprachen einig, wird der Vertrag schriftlich geschlossen und is erst dann bindend ! Hier ist es richtig, will der Verkäufer aus irgendwelchen Gründen nicht verkaufen, kommt es nie zu nem Vertragsschluss und somit hat der jenige der Interesse zeigt keine Chance....
Bei Ebay und Co wird der Vertrag mit Auktionsende geschlossen und hier gibt es Urteile bei denen z.b. Autos und Yachten auf Grund eines Schreibfehlers für weit unter Wert abgegeben werden mussten !
Gruß.
<=530i komplettes M-Paket mit Vollausstattung - man gönnt sich ja sonst nichts=>
Selbst wenn es gerichtlich moeglich waere den Wagen fuer den Preis einzuklagen, empfinde ich es als ein assoziales Verhalten jemanden fuer einen Schreibfehler vor Gericht zu bringen.
Darueber hinaus versucht man jemanden mit Anwaelten und Richtern zu berauben nur weil man das Recht auf seiner Seite hat.
Bearbeitet von: Osokin am 23.06.2010 um 11:40:59
www.x-junkys.eu
Ein Original-Cecotto in dem Zustand und noch einem Matter-Kaefig drin fuer 3100Euro???
Wow, den nehm ich gleich mit!
Hat denn nun schon Jemand dort angerufen? Fehlt bloss Eine 0 oder gar 2 davon? :-)
Bin leider im Moment in Thailand und mag nicht unnoetig Telefonkosten generieren...
Das ist ein Fake.
Die Nummer ist nicht vergeben.
Danke! Jetzt kann ich wieder gut schlafen :-)
Hallo!
Wer ein bischen nachdenkt wird ganz schnell merken das das nicht sein kann..
Grüße Frank
:-)
Der Link zum Ebay Artikel trifft es nicht, da wurde die Auktion abgebrochen, wenn du Auktion regulär ausläuft für 5,50 Euro, dann ist es was anderes, erst dann ist ein Kaufvertrag zustande gekommen.
Kleinwagen verstopfen meinen Luftfilter.
Mitglied seit: 20.06.2010
Stuttgart
Deutschland
310 Beiträge
Zitat:
Der Link zum Ebay Artikel trifft es nicht, da wurde die Auktion abgebrochen, wenn du Auktion regulär ausläuft für 5,50 Euro, dann ist es was anderes, erst dann ist ein Kaufvertrag zustande gekommen.
(Zitat von: Bruderchorge)
genauso falsch, wenn du die Auktion abbrichst, kommt ebenfalls ein Kaufvertrag zustande. Lies mal die AGBs.
steht sogar im Text selbst ;-)
"Zwar sei auf der Grundlage der Versteigerungsbedingungen von Ebay ein Vertrag über den Kauf des Porsche zu einem Preis von 5,50 Euro wirksam zustande gekommen, meinten die Koblenzer Richter. "