Einspruch Bußgeldverfahren!
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Hallo Jungs!
Folgendes Problem:
Ich bin Mitarbeiter einer kleinen Firma, die auch einen Firmenwagen im Fuhrpark hat. Allerdings fährt ausschließlich der Chef mit dem Fahrzeug, d.h. ich bin nicht einmal mit dem Wagen gefahren. Am 5.3.2010 ist besagter Chef also mit besagtem Fahrzeug in einer 30er Zone geblitzt worden, mit 55 km/h. Der gute hat sich dann schön aus sämtlichen Anschuldigungen gewunden, bis ich irgendwann einen Anhörungsbogen zu der Sache geschickt bekommen habe. Als ich das meinem Chef erzählte meinte er nur, ich solle ihm den Bogen geben, er kümmere sich darum. Das hab ich auch getan und jetzt ist am Samstag ein Bußgeldbescheid bei mir ins Haus geflattert. Höhe 103,50 und 1 Punkt. Bemerkung : "Sie wurden in einem Lichtbildvergleich eindeutig und zweifelsfrei als Fahrzeugführer identifiziert und festgestellt." Das ist natürlich totaler Schwachsinn, da auf dem Bild eindeutig mein Chef und nicht ich zu sehen bin. Hab das Bild ja selbst gesehen. Nun gut, jetzt möchte ich natürlich Einspruch einlegen, weil ich das Geld natürlich nicht zahlen will und den Punkt noch weniger haben möchte. Wie formuliere ich das nun am besten? Kann ich das auch per Fax senden? Noch irgendwelche Tipps für die Sache?
Gruß,
Kay
Mitglied: seit 2005
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Hallo EXZESSIV,
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Gruß
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Mitglied seit: 12.06.2003
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250 Beiträge
Würd direkt nen Anwalt einschalten, der wird dir das dann alles regeln.
Frage mich nur, was du für einen Chef hast. Wenn du dem mit Anwalt kommst, naja ich weiss nicht.
Wie sehr hängst du an deinem Job?
------------------------
...fahrt nie schneller als euer Schutzengel fliegen kann!
Gruss
Gee
Oh man, mein Beileid zu dem Stress den du jetzt mit der Sache hast, obwohl du es gar nicht verbrochen hast.
Dein Chef ist aber auch ein Dre**s***, oder wie nennt man so jemand?!
Ich würde es abstreiten und auf einen Termin vor Gericht ankommen lassen, falls es wirklich zu 100% auf dem Foto zu sehen ist wer gefahren ist. Ansonsten wäre eine Rechtschutzversicherung für Verkehrsrecht ganz nützlich.
Schick es lieber per Einschreiben als per Fax.
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Mitglied seit: 07.08.2008
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Zitat:
Oh man, mein Beileid zu dem Stress den du jetzt mit der Sache hast, obwohl du es gar nicht verbrochen hast.
Dein Chef ist aber auch ein Dre**s***, oder wie nennt man so jemand?!
Ich würde es abstreiten und auf einen Termin vor Gericht ankommen lassen, falls es wirklich zu 100% auf dem Foto zu sehen ist wer gefahren ist. Ansonsten wäre eine Rechtschutzversicherung für Verkehrsrecht ganz nützlich.
Schick es lieber per Einschreiben als per Fax.
(Zitat von: stephan530i)
Rechtschutzversicherung hab ich natürlich nicht, weil ich mir selbst bisher nie was zu Schulden hab kommen lassen. Jou, mein Chef ist schon ziemlich panne in vielen Sachen. Hab mich auch schon das ganze Wochenende darüber aufgeregt. Würd den Kerl am liebsten Verpfeiffen und Ruhe mit der Sache haben. Kotzt mich an, der Mist! Meinen Job brauch ich natürlich, würde den aber nicht so ohne weiteres Verlieren können, weil der Fortbestand der Firma von mir abhängt.
naja also auf jeden Fall Anwalt einschalten und ich würde evtl. auch gegen den Chef klagen oder ihn mal fragen was es ihm denn so wert ist das du evtl. den Punkt kassierst :D
aber auf jedenfall wehren genauso würde ich dann auch nach dem Lichbildabgleich fragen denn das kann ja auch nicht stimmen.
Mir wollten die Polizei im Winter wegen in den Graben rutschen und RWEKasten dabei mitnehmen... Punkte, Bußgeld, 1 Monat Fahrverbot und da ich in der Probezeit war Aufbaukurs(500€) oder sowas aufdrücken einmal zum Verkehrsanwalt ein schreiben zur Polizei und 35€ wurden aus der ganzen Sache.
Aber bei sowas immer wehren. Hast du denn nicht evtl. sogar ein Alibi?
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Mitglied seit: 07.08.2008
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So, habe gerade meinem Chef das Schreiben unter die Nase gerieben und meinem Unmut Luft gemacht. Er hat dann sofort beim Zuständigen Sachbearbeiter angerufen. Dieser wollte sich aber nicht davon überzeugen lassen, dass ich nicht der Fahrer bin. Mein Chef ist aber hartnäckig geblieben und hat letztenendes sogar eingeräumt, dass er selbst gefahren ist. Allerdings ist die 3 Monatsfrist gegen ihn schon überschritten. Nach ungefähr 20 Minuten hat der Sachbearbeiter sich von dem Vorschlag überreden lassen, dass wir, mein Chef und ich, morgen bei ihm erscheinen, damit er sich persönlich überzeugen kann, dass ich nicht die Person auf dem Bild bin. Gut mein Chef und ich sind beide dunkelhaarig und tragen Bart, aber im direkten Vergleich sollte man aber den Unterschied sehen. Ich hoffe der Sachbearbeiter stellt sich nicht stur... -.-
Soll schon mal vorgekommen sein, das jemand geblitzt worden ist, der einen Zwillingsbruder hatte...ergo: Verfahren eingestellt, im Zweifel immer zu Gunsten des Betroffenen...
Wenn Du also eine frapierende Ähnlichkeit mit Deinem Chef hast, müssen die Dir nachweisen, das Du wirklich auch gefahren bist
Im Zweifel entscheidet halt das Gericht. Als Einspruchsbegründung würde ich halt angebeben, das ich nicht sondern jemand anders gefahren ist...
Die Kosten trägt im Übrigen (bei einem unbegründeten Schuldvorwurf) das Land
also immer locker durch die Hose atmen
Kurze Frage am Rande....warum gibst du den Bußgeldbescheid deinem Chef? Der war an dich gerichtet und da ist es egal ob Chef Chef ist oder der Kaiser von China. Sei es aus Unerfahrenheit aber das Ei hast dir selber gelegt, da dein Chefchen einfach dich als Fahrer angegeben hat. :)
Aber keine Angst, da kommst locker raus.
If it looks good, you'll see it;
If it sounds good, you'll hear it,
if it's marketed good, you'll buy it;
but...if it's real, you'll feel it.
Ganz einfach:
Betreff: "Widerspruch Aktenzeichen _____"
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der Sache Aktenzeichen ______ werde ich beschuldigt als Fahrer des Fahrzeugs [Kennzeichen] am [Datum] um [Uhr] am [Ort] die [Ordnungswidrigkeit] begangen zu haben.
Ich widerspreche diesem Sachverhalt, da ich nicht der Fahrer des Fahrzeugs gewesen bin.
Mit freundlichen Grüßen,
[Name]
... mehr nicht. Es wird zum Gerichtsverfahren kommen, bei dem Dein Gesicht dem Foto gegenüber gestellt wird und es wird erkannt, dass Du es nicht warst. Du wirst gefragt, ob Du den Fahrer identifizieren kannst. Daraufhin wirst Du Dinen Chef nicht in die Pfanne hauen, sondern sagen: "boah, haben Sie ein besseres Bild? Ich bin mir nicht sicher, das können zwei Personen sein, die ich damit in Verbindung bringen kann".
Damit treibst Du das Verfahren für Deinen Chef in die Verjährung - darauf pokert er.
Sobald das in die Verjährung kam, solltest Du ein Vier-Augen-Gespräch mit Deinem Chef führen ob das auch weiterhin die übliche Geschäftspraxis ist. Du bist ein guter Mitarbeiter, der immer pünktlich ist und seine Arbeit super macht und Du hast Deine Loyalität bewiesen, es sei doch mal an der Zeit, einer Lohnerhöhun von xxx Euro nachzukommen.
Das muss alles in einem vernünftigen sachlichen Rahmen bewegen .. logisch.
Gruß, Frank
Wenn sie den Fahrer nicht eindeutig identifizieren können dann müssen sie es fallen lassen
Wenn sie den Fahrer nicht eindeutig identifizieren können dann müssen sie es fallen lassen