Versicherung zahlt abzügl. Restwert
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Bearbeitet von: Samuel am 14.06.2010 um 11:27:40
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Hallo Samuel,
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Gruß
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Mitglied seit: 22.08.2002
Zentral im Freistaat
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1711 Beiträge
Zitat:
Hi Syndikatler,
habe vor ca. 1 Monat schon über meinen Verkehrsunfall berichtet.
Nun ist es soweit und die Versicherung hat schon nen Teil überwiesen.
Ich lasse den BMW selbst reaparieren und möchte nach Gutachten ausbezahlen lassen.
Bin jedoch unzufrieden, da es meines erachtens zu wenig ist...
Seht selbst, mal zur Verdeutlichung:
Laut meinem Gutachter
Wiederbeschaffungswert 7000€
Restwert 1500€
Schaden ohne MwSt 6400€
Schaden mit MwSt 7600€
Soviel dazu, ist ja kein Totalschaden da es nicht über den 130% liegt, richtig??
So nun zahlt die AXA Versicherung wie folgt:
Wiederbeschaffungswert 6829€
abzügl. Restwert 1500€
Ausgezahlt werden somit 5329€
Ich dachte ich habe ein anrecht auf den Schaden abzügl MwSt also 6400€
Weshalb wird der Restwert hier abgezogen? Ist doch wie gesagt kein Totalschaden oder??
Muss nochmal mit meinem Anwalt darüber reden aber wollte mich vorerst mal hier informieren.
Vielen Dank schonmal
Gruß Semih
(Zitat von: Samuel)
Die 130%-Grenze gilt aber m.W. nach nur, wenn du den Schaden tatsächlich und vor alllem belegbar instandsetzen lässt. Tust du das nicht, ist und bleibt dein Fall ein wirtschaftlicher Totalschaden.
Du kannst natürlich auch dein Unfallfahrzeug der Versicherung (bzw. deren Verwerter) zur Verfügung stellen. Dann bekommst du die komplette Schadensumme ausgezahlt.
In Deutschland gilt derjenige als Scheiße, der auf den Mist hinweist. Nicht derjenige, der ihn verantwortet.
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Bellenberg
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75 Beiträge
Was genau bedeutet belegbar?
Mit Bildern oder mit Rechnungen?
Mein Onkel ist KFZ Mechaniker und er wird mir den Wagen reparieren.
Ich zahle natürlich nur die Teile und die Lackierung.
Mitglied seit: 22.08.2002
Zentral im Freistaat
Deutschland
1711 Beiträge
Zitat:
Was genau bedeutet belegbar?
Mit Bildern oder mit Rechnungen?
Mein Onkel ist KFZ Mechaniker und er wird mir den Wagen reparieren.
Ich zahle natürlich nur die Teile und die Lackierung.
(Zitat von: Samuel)
Belgbar bedeutet, dass du das Fahrzeug in einer Werkstatt reparieren lässt, die Werkstatt bezahlst und dafür eine Rechnung erhälst. Diese Rechnungssumme darf bis zu 30% über dem Wert eines mit deinem vergleichbaren Fahrzeug (Wiederbeschaffungswert) liegen. Das ist die 130% Regel.
In Deutschland gilt derjenige als Scheiße, der auf den Mist hinweist. Nicht derjenige, der ihn verantwortet.
wenn du der versicherung also eine rechnung hinterherschickst, müssen sie den differenzbetrag noch auszhalen.
ansonsten nur fahrzeugwert abzüglich restwert bzw schadenssumme.
ich bin eine butterblume
Zitat:
Ich zahle natürlich nur die Teile und die Lackierung.
man bist du ein Schnorrer,ne Kiste Bier wird doch wohl drin sein
sagen wir mal der wagen ist als wirtschaftlicher Totalschaden abgestempelt und er läßt den wagen privat wieder aufbauen ohne irgendwelche rechnungen etc. was passiert falls er nochmal so ein ähnlichen unfall hat??
bekommt er dann garnichts mehr weil der wagen ja mal ein wirtschaftlicher totalschaden war?
ist völlig korrekt und richtig wie die AXA hier handelt und hier regulieren möchte.
lt. gutachten eben die summe, abzüglich restwert. den besitzt du ja noch!!
"Jage nix, was du nicht töten kannst"
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Bellenberg
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75 Beiträge
danke für die vielen antworten.
das habe ich jetzt soweit verstanden und ist so auch korrekt.
nun habe ich das fahrzeug doch 1. monat nach dem unfall verkauft.
zuerst wollte ich es ja reparieren lassen doch hat sich ein guter käufer gemeldet.
wieviel ausfallgeld steht mir in dem fall zu?
14 tage wiederbeschaffungszeit für ein neufahrzeug oder
ab dem unfallzeitpunkt?
mfg
"Jage nix, was du nicht töten kannst"