Zeugensaussage Verkehrsdelikt! Bitte schnelle Hilf
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Hallo Jungs!
Nach fast einem halben Jahr nun kam jetzt ein Brief vom AMSTAGERICHT! "Strafbefehl"
Nachdem damals mein Kumpel und ich beide unsere Zeugenaussagen zur Polizei geschickt haben und die Frau ja nur ihre an den Haaren herbeigezogene Aussage hatte rechnete ich eig mit einer Einstellung des Verfahrens.
Nun aber der Hammer!
Mir werden sowohl die Kosten des Verfahrens als auch eine zusätzliche Strafe von 1000 Euro angedreht.
Ich weiss nicht ganz wie ich das gerade erklären soll.
Mit welcher Begründung muss ich denn jetzt zahlen? 2 Aussagen gegen 1 und sie kriegt Recht weil sie sich was ausgedacht hat? Wo ist der Prozess? Wo der Sinn?
Demnach könnte ich mir ein Kennzeichen in der Stadt notieren, zur Polizei gehen, mir was ausdenken und der muss zahlen.
Bitte um schnelle Hilfe was zu tun ist? Wollte erstmal Widerspruch einlegen und Montag zum Anwalt?!?!
Ich bin so ausser mir...
Das Leben ist viel zu kurz um andauernd sauer zu sein.
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Hallo GLAX87,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Zeugensaussage Verkehrsdelikt! Bitte schnelle Hilf"!
Gruß
ehe Du was falsch machst, zum sofort zum Anwalt (heute noch anrufen und abklären -> Fristen einhalten) und den das regeln lassen.
Siehste ja was dein Handeln für positive Auswirkung hatte :-/
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Mitglied seit: 09.03.2008
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Was für ein Handeln? :(
Nichts von dem was die Irre sich ausgesagt hat ist wahr...
Das Leben ist viel zu kurz um andauernd sauer zu sein.
Mitglied seit: 15.07.2007
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Er meinte damit, dass du dir sofort juristischen Beistand besorgen sollst weil deine "Alleingänge" dich erst so richtig (sorry) in die Scheisse geritten haben.
Stummelheck und Stolz drauf.... Ich muss nichts kompensieren :-p
Das Vorgehen des Gerichts und der Staatsanwaltschaft is normal bei nem Strafbefehl. Und selbstverständlich isses auch normal, dass Dir die Verfahrenskosten aufgebrummt werden. Ein Strafbefehl is ja ne Verurteilung in nem Strafverfahren, ohne dass es zur Hauptverhandlung kommt. Die Entscheidung ergeht aufgrund der Aktenlage. Mag sein, dass sich das jetzt furchtbar ungerecht, fies und gemein anhört, aber sie dient auch dazu, die Verfahrenskosten für den, der sich strafbar gemacht hat, kleinzuhalten.
Du hast den Strafbefehl heute bekommen, oder?
Wenn die Frist dann gewahrt ist, würd ich den Einspruch von nem Anwalt einlegen lassen. Bzw. vor Absendung des Einspruchs mit nem Anwalt Rücksprache halten. Vor allem lass ihn die Geschichte prüfen. Denn zum einen kommts, wenn Du Einspruch einlegst, zu ner Verhandlung vor Gericht (da wirst Du mit 99%iger Sicherheit nicht mehr drum rumkommen) - und zum zweiten wirds dann, im Falle einer Verurteilung, nicht nur in Sachen Verfahrenskosten teurer, sondern die Strafe wird möglicherweise auch noch erhöht...
Bearbeitet von: mb100 am 26.11.2010 um 15:44:03
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
das Du dich vorher nicht anwaltlich gerührt hast. Was da im Raum steht kann dir richtig auf den Fuß fallen, trotz dem Du nichts gemacht hast.
Das musst Du mit Hilfe eines Anwalts erstmal durchsetzen
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Aber warum?
Mit welcher Begründung bekommt sie Recht?
Ich dachte Aussage gegen Aussage im Zweifelsfall für den Angeklagten und ich habe noch einen Zeugen.
Sowas werde ich mit mir nicht machen lassen!
Das Leben ist viel zu kurz um andauernd sauer zu sein.
Zitat:
Aber warum?
Mit welcher Begründung bekommt sie Recht?
(Zitat von: GLAX87)
Wenns net im Strafbefehl selbst drin steht (hatte schon lange keinen mehr in der Hand...), dann stehts in den Akten. Und die kann nur Dein Anwalt anfordern.
Aber wie gesagt: Entscheidung aufgrund der Aktenlage. Und wohl aufgrund der Überzeugung des Richters, der den Strafbefehl unterschrieben hat, dass die Aussage der anderen überzeugender und glaubhafter war als Deine und die Deines Freundes. Rechenaufgaben a la "drei Zeugen sind glaubhafter als einer" sind juristische Mythen. Schon weil "judex non calculat" ne Tatsache is (scnr). Im Gegenteil: wenn mir 50 Leute nen Sachverhalt erzählen und gewisse Details (Entfernungen, Farben, ...) hundertprozentig übereinstimmen, dann geh ich von nem Märchen aus...
Bearbeitet von: mb100 am 26.11.2010 um 15:54:07
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Tja, ich glaube eher an die Unschuld einer Hure als an die Gerechtigkeit der Deutschen Justiz!
Erfolg gibt dem Recht, der ihn hat
Zitat:
Tja, ich glaube eher an die Unschuld einer Hure als an die Gerechtigkeit der Deutschen Justiz!
(Zitat von: Roughy)
@Roughy: ich teile deine Meinung.
Hier in Deutschland ist alles möglich. Und an die Gerechtigkeit der deutschen Justiz glaube ich schon lange nicht mehr...
Bei Interesse an Fehlerspeicherdiagnose, Codierungen etc. im Raum LDS, LOS, TF, B
--> PN an mich
Zitat:
Zitat:
Tja, ich glaube eher an die Unschuld einer Hure als an die Gerechtigkeit der Deutschen Justiz!
(Zitat von: Roughy)
@Roughy: ich teile deine Meinung.
Hier in Deutschland ist alles möglich. Und an die Gerechtigkeit der deutschen Justiz glaube ich schon lange nicht mehr...
(Zitat von: schulli1976)
Ich zitiere spontan nen ehemaligen Strafrechts-Prof (Prof. Dr. H. Otto) von mir:
"Gerechtigkeit gibt es nicht, meine Damen und Herren."
Und schon gar nicht ist die Justiz dazu da, um Gerechtigkeit zu schaffen. Sie ist da, um Recht zu sprechen. Und so kriegt man vor Gericht keine Gerechtigkeit, sondern ein Urteil. Schon weil Gerechtigkeit keine allgemein gültige messbare Größe ist, sondern ein subjektives Empfinden. Mit anderen Worten: was der eine als gerecht empfindet, stellt für den anderen eine himmelschreiende Ungerechtigkeit dar.
Bearbeitet von: mb100 am 26.11.2010 um 19:41:33
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Zitat:
Und so kriegt man vor Gericht keine Gerechtigkeit, sondern ein Urteil.......was der eine als gerecht empfindet, stellt für den anderen eine himmelschreiende Ungerechtigkeit dar.
so isses!!! so wie ich aus eigenen erfahrungen berichten kann, ist eine gerichtsverhandlung wie nen lottospiel oder ne runde schnick, schnack,schnuck......
es entscheiden u.a. sympathie, alter, geschlecht und auftreten des beklagten! und als junger mann mit einem BMW der eine "dame" eventuell im straßenverkehr genötigt haben
könnte, hat man es beim richter schon schwer.....in der schublade steckst du drin und der richter handelt auch dementsprechend.
die aktenlage mögen vielleicht noch hier und da nen paar % ausmachen...phhh
....und genau aus diesem grunde hat für mich der beruf richter einen sehr geringen stellenwert in der gesellschaft. denn das was die machen, kann (konnte) paul krake auch!!! ;-)
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Ich glaube hier wäre es von Anfang an besser gewesen zu behaupten, dass du an diesem Tag nicht mit deinem Auto unterwegs warst. Am besten noch mit Zeugenaussagen.
Bei gewissen Dingen werden keine Ermittlungen mehr durchgeführt, wenn der Aufwand dies nicht rechtfertigt. Mit deiner Aussage, dass du und Dein Fahrzueg vor Ort gewesen seit, hast du genau dies den Ermittlungsbehörden erspart und bekommst nun das DANKESCHÖN dafür.
Hatte auch schon sonen Fall, wo ich versucht habe das Ganze mit Ehrlichkeit zu klären, nur leider ist dies bei der dt. Justiz fehl am Platz.
Gruß
Mirko
Ich hasse diese Volldeppen die nichtmal die mindestgeschwindigkeit einhalten wenn da (50) steht dann soll bitte auch 50 gefahren werden ( wetterbedingt) , oder die sollen zufuß gehen ! Und das ausbremsen ist Tatbestand einer Nötigung ... Damit kannst du auch zum Anwalt gehen .. Erstmal würde ich alles abstreiten ...
lg
E46 325i Cabriolet ;-) auf 19" Blackline Felgen ;)
@hamudi: Hast Du den kompletten Fred gelesen? Ja? Dann hast Du sicher am Ende schon wieder vergessen, dass er bereits einen Strafbefehl vom AG bekommen hat und die Sache somit erstmal abgeschlossen ist.
Gruss, Fabi
Ich verstehe immer noch nicht wie sowas sein kann
und auf welcher Grundlage hier entschieden wurde?!
BMW Team Oberhavel
Zitat:
@hamudi: Hast Du den kompletten Fred gelesen? Ja? Dann hast Du sicher am Ende schon wieder vergessen, dass er bereits einen Strafbefehl vom AG bekommen hat und die Sache somit erstmal abgeschlossen ist.
Gruss, Fabi
(Zitat von: XT-Fabi)
Hab den Thread nicht zuendegelesen ich dachte der ging nur eine Seite.. sryy deswegen.
-gelöscht- bitte die wortwahl etwas gepflegter
Danke PugBearbeitet von: Pug am 02.12.2010 um 11:08:06
E46 325i Cabriolet ;-) auf 19" Blackline Felgen ;)
Zitat:
Ich verstehe immer noch nicht wie sowas sein kann
und auf welcher Grundlage hier entschieden wurde?!
(Zitat von: Nicore)
Wie ich schon geschrieben hab: beim Strafbefehlverfahren wird aufgrund der Aktenlage und der Überzeugung des den Strafbefehl unterschreibenden Richters entschieden. Is alles vollkommen normal und rechtens gelaufen - und auch die massive Verwunderung seitens des Empfängers des Strafbefehls is vollkommen normal.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Zitat:
Wie ich schon geschrieben hab: beim Strafbefehlverfahren wird aufgrund der Aktenlage und der Überzeugung des den Strafbefehl unterschreibenden Richters entschieden. Is alles vollkommen normal und rechtens gelaufen - und auch die massive Verwunderung seitens des Empfängers des Strafbefehls is vollkommen normal.
(Zitat von: mb100)
Ist ja auch kein Wunder, wenn man anhand einer vollkommen an den Haaren herbeigezogenen Story Kohle abdrücken soll und das noch dazu nicht wenig.
Was bleibt ihm schon großartig übrig? Ständig Widerspruch/Einspruch einlegen, bis er vorm höchstmöglichen Gericht landet und ein endgültiges Urteil gesprochen wird ^^
Danke Deutschland!!!
Zitat:
Ich hasse diese Volldeppen die nichtmal die mindestgeschwindigkeit einhalten wenn da (50) steht dann soll bitte auch 50 gefahren werden ( wetterbedingt) , oder die sollen zufuß gehen ! Und das ausbremsen ist Tatbestand einer Nötigung ... Damit kannst du auch zum Anwalt gehen .. Erstmal würde ich alles abstreiten ...
lg
(Zitat von: hamudi-89)
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