Käufer fordert Geld obwohl ich Rüchnahme anbiete!
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Ich habe bei eBay meine alten KT1 Felgen verkauft. Ich habe mich bei den hinteren vertan. Die sind 10 X 17. In der Auktion hab ich leider 10,5 geschrieben. Mein Fehler klar!
Jetzt fordert der Käufer 100 EU. Ich biete ihm an die Felgen zurück zu nehmen. Er würde sein Geld wieder bekommen. Darauf geht er nicht ein, da er angeblich schon Reifen für die Felgen gekauft hat.
Er will 100 EU von mir, droht natürlich direkt mit Anwalt....
Ich bin der Meinung das es nicht meine Sache ist ob er sich vorher Reifen kauft. Ich biete Rüchnahme an.
Da mach ich doch alles richtig?
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Hallo SPRiTTDiEB,
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Gruß
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Das sehe ich auch so!
Ich würde es drauf ankommen lassen.
Schreib ihm er soll die Felgen zurückschicken, und er bekommt dann den vollen Preis zurück incl. Bankgebühren und Auslagen. (ca 5 €).
Gruß
So, ich hoffe ich kann dir ein wenig helfen. Hab das in der Uni gehabt!
Prinzipiell richten sich die Vorschriften danach gem. § 437 BGB "Rechte des Käufers bei Mängeln"
Da du ja privat einen Kaufvertrag abgeschlossen hast bist du gemäß § 433 BGB verpflichtet die entsprechende Ware, die du verkauft hast zu liefern.
Da dich ja vertan hast, und du die entsprechende Ware nicht besitzt fällt das Recht auf Nachlieferung bzw. Ersatzlieferung gemäß § 437 Nr. 1 weg.
Weitere Alternativen sind:
-Vom Vertrag zurücktreten ( so wie du es willst)
oder
- den Kaufpris mindern ( so wie es der Käufer will) --> ist ja auch ganz klar, denn er kann vermutlich die Felgen dennoch gebrauchen und sieht hierin die Möglichkeit die Felgen billiger zu bekommen) Aber das nur meine Vermutung am rande!
So und nun zu den Voraussetzungen der Kaufpreisminderung.
Voraussetzung dafür ist der § 441 BGB -
(1) Statt zurückzutreten, kann der Käufer den Kaufpreis durch Erklärung gegenüber dem Verkäufer mindern. Der Ausschlussgrund des § 323 Abs. 5 Satz 2 findet keine Anwendung
--> Das würde bedeuten, dass der Käufer entscheiden kann, was er machen will, wobei er dabei eine Verhältnismäßigkeit bewahren muss.
3) Bei der Minderung ist der Kaufpreis in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Vertragsschlusses der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung ist, soweit erforderlich, durch Schätzung zu ermitteln.
Voraussetzungen der Auflösung des Vertrags sind BGB § 440, 323 und 326 V
Auch hierbei ist der Wortlaut immer für den Gläubiger, er kann demnach entscheiden, was er machen will!
Ich denke also er kann sich aussuchen, welche Maßnahme er vollzieht. Ob 100 Euro in dem Fall gerechtfertigt sind, ist eine andere Frage, die im Zweifel ein Gutachter klären müsste!
In deinem Fall würde ich ihm nachkommen, aber um einiges herunter handeln.
Die Aussage , dass er schon Reifen gekauft hat, hat mit dem Sachverhalt, dass nicht die verkaufte Leistung erbracht wurde zunächst nichts zu tun!
Hoffe ich koninte dir ein wenig helfen!
Gruß
Für wieviel sind denn die Felgen verkauft worden? Wenn Du die für 150 verkauft hast und der Typ will 100 retour fänd ich das schon recht dreist.
Schwarz,tief,breit.......
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Versetz dich mal in die Haut des Käufers...
Du ersteigerst dir n Schönen Satz Felgen, 8x19 und 9x18 "
Demnach besorgst du dir auch Reifen, und wartest auf die Felgen.
Endlich sind sie da, doch was nun ?
Die Felgen an der Hinterachse sind nicht 9x18 Groß, sondern 10x18 " !!
Demnach passen die Reifen auch nicht drauf, und alles ist mist.
Ich finde der Käufer ist im Recht.
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Hey das sind ja super Infos!
Die Felgen haben bei eBay 286 EU gebracht. Wie ist das, mal angenommen ich bekomme Post von seinem Anwalt. Dann würde ich natürlich anerkennen das ich im Unrecht bin.
Muss ich dann direkt seine Anwaltskosten tragen?
Wie ist es mit der Verhältnissmäßigkeit, der Forderung seinerseits? Bei 286 EU , 100 EU angemessen?!
Die Frage ist, ob er bei so einem Einkaufswert überhaupt einen Anwalt einschaltet, denn zubächste geht er in die Sprechstunde, und dann noch Schreiben aufsetzen etc. Das sind Kosten die ihm zunächst entstehen, es sei denn er hat ne Rechtsschutz.
Allerdings, denke ich das der Mangel nur "geringfügig" ist.
Ich möchte bitte den Reifen sehen, den er auf eine 10,5 bekommt, nicht aber auf eine !0er Felge.
Desweiteren sind über 35 % Kaufpreisminderung bei dem Mangel meiner Meinung nach nicht gerechtfertig!
Um den lieben Frieden zu bewahren, würde ich ihm 50 Euro anbieten - das sind wohl in etwa auch die Kosten für den Versand, die du sonst aufbringen müsstest. Du stündest demnach plus minus null da. Es sei denn du kannst die einfach wieder abholen!
Allerdings solltest du beachten, das Privatrecht lediglich ein Nebenfach von mir war, und ich kein ausgebildeter Jurist bin!
Demnach ist das alles ohne Gewähr!
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Ist gut Silver! Ich dank dir für die Infos! Die Idee mit den 50,- ist nicht schlecht.
Mir ist wichtig zu wissen ob ich seinen Anwalt bezahlen muss, wenn ich erst nach dem Schreiben einlenke?
Da ich glaube "er hats einfach mal versucht", ist im Endefekt doch zufrieden....sprich drauf ankommen lassen!
Ob du dann die Kosten dafür übernehmen musst, das kann ich dir leider nicht beantworten! Das übersteigt meinen juristischen Horizont!
Hoffe ich konnte dir ein wenig helfen!
Wie gesagt meine Vermutung ist einfach,wenn er dir die Felgen nicht zurückschicken will, dass er sie dennoch gebrauchen kann, und hofft jetzt einfach nen Schnäppchen gemacht zu haben....
wenn du es drauf ankommen lasst und du unrecht bekommst musst du seine anwaltskosten und auslagen bezahlen.
Wie >>Silver-star<< beschrieben hat einige dich mit 50,-Euro rückzahlen oder versuch es.
eine minderung von 100,-Euro ist schon viel für den Preis was du erhalten hast. ich denke das sowas Gerichtlich auch festgelegt ist auf wieviel minderung des Kaufpreises.
Mfg.
Mein Zitat, mein Spruch kopieren nicht erlaubt. Urheberrecht.
Wahre Liebe gibt es, das ist die Motorenliebe.
(Natürlich ab 6 Zylinder am liebsten Sauger.)
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Ist gut Silver! Ich dank dir für die Infos! Die Idee mit den 50,- ist nicht schlecht.
Mir ist wichtig zu wissen ob ich seinen Anwalt bezahlen muss, wenn ich erst nach dem Schreiben einlenke?
Da ich glaube "er hats einfach mal versucht", ist im Endefekt doch zufrieden....sprich drauf ankommen lassen!
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häää was hab ich da gepostet ?
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Tjaaa, hmmm wirklich toll ist das nicht. Ein kleiner Fehler Fuffi weg :-/
Wenn ich ihm das jetzt schreiben würde, stimmt er zu. Warte ich und es kommt Post, ist auch Kacke.
Naja werds wohl mit den 50,- machen. Wieder was gelernt ;-)
Wer ist denn das?
Nenn mal den Namen!
Gruß
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Ach das lassen wir an der Stelle... Ich hab ihm das gerade mit dem 50,- angeboten. Naja kann man nix machen!
..:: Lieber Schamlippen küssen,als Schlamm schippen müssen ::..
der versand für 4 felgen kostet ja schon was um die 60€, d.h. du würdest, wenn er es dir schickt und du seine kosten trägst, die 60€ verluist machen. da würde ich die 40€ als lehrgeld in kauf nehmen und habe dafür keinen stress mit dem nochmals verkaufen usw.
Das Problem ist nur, dass Ihr alle wunderschön an der Sache vorbeiprüft. Es geht hier nicht zwingend um ne Minderung; das, was Dein Kunde, Sprittdieb, fordert, ist ein Aufwendungsersatz oder ein Schadenersatz (da der Aufwendungsersatz im Alternativverhältnis zum Schadenersatz steht, lass ich die Diskussion, was es denn nun sein könnte, weg).
Ich versteh des richtig: der will die Felgen behalten? Und kriegt die auch auf sein Auto drauf?
Kriegt er denn die Reifen, die er für die Felgen gekauft hat, auch auf die tatsächlich gekauften Felgen drauf? Oder muss er neue kaufen?
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Hi,
so aus meiner Erfahrung in solchen Fällen - dem Käufer geht es gar nicht um Recht oder nicht Recht haben.
Der will einfach nur nachträglich Kohle abfischen - ein beliebter Sport.
Und mit der falschen Größenbezeichnung glaubt er, einen juristisch belastbaren Ansatzpunkt dafür gefunden zu haben.
Mit dem Angebot der Rücknahme ist dem Käufer der Wind eigentlich schon aus den Segeln genommen.
Der Typ hat schon neue Reifen gekauft? Sein Pech!
Ich hätte ihm bei der Rücknahme sogar die Versandkosten überlassen.
Der Typ wohnt schön weit weg?
Prima - geklagt wird am nächstgelegenen Gerichtssitz des Verkäufers...
Ciao - Carsten
Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche...
Mitglied seit: 05.08.2007
Braunschweig
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da muss ich cmx recht geben,ich hab auch vor paar tagen was verkauft.und dann wollte der käufer tatsächlich 50%!!! PREISNACHLASS weil es seinen vorstellungen nicht entsprach.
ich würde ihm auch schreiben 50 euro und gut.damit sparst du dir die versandkosten.er kann sie ja zurückgeben,du hast ja ein fehler gemacht.
wenn nicht soll er sie dir zurückschicken und gut.
du bist ja eh privatverkäufer oder
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Zitat:
Das Problem ist nur, dass Ihr alle wunderschön an der Sache vorbeiprüft. Es geht hier nicht zwingend um ne Minderung; das, was Dein Kunde, Sprittdieb, fordert, ist ein Aufwendungsersatz oder ein Schadenersatz (da der Aufwendungsersatz im Alternativverhältnis zum Schadenersatz steht, lass ich die Diskussion, was es denn nun sein könnte, weg).
Ich versteh des richtig: der will die Felgen behalten? Und kriegt die auch auf sein Auto drauf?
Kriegt er denn die Reifen, die er für die Felgen gekauft hat, auch auf die tatsächlich gekauften Felgen drauf? Oder muss er neue kaufen?
(Zitat von: mb100)
Hi ,
ja der möchte die behalten. Die Reifen bekommt er natürlich drauf! Wie oben schon steht, welcher Reifen passt auf eine 10er Felge aber nicht auf eine 10,5 ?! Die Felgen passen auf sein Auto drauf...
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Der Käufer hat sich mit den 50,- einverstanden gezeigt. Ich habe gesehen das er öffter mal Felgen verkauft! So denke ich das er sich darüber im klaren ist, das er im Recht ist.
Wenn er ne Rechtschutz hat, bin ich im Endeffkt der Angeschissene.
Naja er bekommt seinen Fuffi, auch wenns mir ein wenig auf den Magen schlägt. Bin vor allem mal gespannt ob er die Felgen wieder verkauft! Falls ihr mal was seht sagt mir bescheid. Sind KT1 in schlechtem Zustand, mit SLC-Beschichtung, 17"
..:: Lieber Schamlippen küssen,als Schlamm schippen müssen ::..