Blitzerfoto bei parkendem PKW auf Foto gungültig?
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Mitglied seit: 22.02.2010
Zwickau
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2 Beiträge
Hallo Leute. Ich wurde vor kurzem vom einem mobilem Blitzer erwischt. Man sagt ja das bei 2 Fahrzeugen auf dem Foto ein Widerspruch eingelegt werden kann. Aber wie siehts aus wenn auf dem ein parkendes Fahrzeug zusätzlich zu sehen ist. Hier mal das Beweisfoto das ich erhalten hab...
http://www.zwigge.de/album_page.un?pic_id=3510864[/url]
Mitglied: seit 2005
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Hallo oOBMW BenOo,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Blitzerfoto bei parkendem PKW auf Foto gungültig?"!
Gruß
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Zitat:
Hallo Leute. Ich wurde vor kurzem vom einem mobilem Blitzer erwischt. Man sagt ja das bei 2 Fahrzeugen auf dem Foto ein Widerspruch eingelegt werden kann. Aber wie siehts aus wenn auf dem ein parkendes Fahrzeug zusätzlich zu sehen ist. Hier mal das Beweisfoto das ich erhalten hab...
http://www.zwigge.de/album_page.un?pic_id=3510864[/url]
(Zitat von: oOBMW BenOo)
ich glaube nicht, dass Du damit durchkommst..
Wieviel KM zuviel waren es denn?
Wenn es nicht um Punkte geht, würde ich lieber bezahlen. Das macht die Sache nur noch teuerer!
.
Mitglied seit: 06.12.2008
D-Town
Deutschland
94 Beiträge
Du darfst dieses Foto nicht ansehen!
LIEBER NÜRBURGRING ALS EHERING !!!
Dies Katze ist Katze eine Katze gute Katze Möglichkeit Katze einen Katze Idioten Katze zu Katze beschäftigen.
parkende Autos sind "feste Gegenstände" ... wenn das nicht ok wäre, dürfte auch kein Haus, Baum oder sonstwas auf dem Foto sein ... keine Chance.
Gruß, Frank
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 22.02.2010
Zwickau
Deutschland
2 Beiträge
Ok, danke schon mal. Ob man zusätzliche Bearbeitungskosten aufgebrummt bekommt, wenn man es vorerst bestreitet und ein Eichzeugniss vom Blitzgerät verlangt? Es sind nur 16 km/h drüber und wohlbemerkt nur 35 euro Bußgeld.
Danke an alle. ;-)
Zitat:
Ob man zusätzliche Bearbeitungskosten aufgebrummt bekommt, wenn man es vorerst bestreitet und ein Eichzeugniss vom Blitzgerät verlangt? Es sind nur 16 km/h drüber und wohlbemerkt nur 35 euro Bußgeld.
(Zitat von: oOBMW BenOo)
Bei jedem Einspruch erhöht sich der zu zahlende Betrag wegen erhöhter Bearbeitungskosten.
Grüße
Zu meiner Zeit konnten Kids Geheimdienstcomputer hacken, heutzutage schaffen sie's nichtmal Bilder ins Netz zu stellen.
Zitat:
Ok, danke schon mal. Ob man zusätzliche Bearbeitungskosten aufgebrummt bekommt, wenn man es vorerst bestreitet und ein Eichzeugniss vom Blitzgerät verlangt? Es sind nur 16 km/h drüber und wohlbemerkt nur 35 euro Bußgeld.
Danke an alle. ;-)
(Zitat von: oOBMW BenOo)
Bei lächerlichen 35 Euro würd ich nich groß rumüberlegen...
Vor allem wüsste ich nicht, warum ein parkendes Auto nen Einspruch rechtfertigen sollte?!?!
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 22.02.2010
Zwickau
Deutschland
2 Beiträge
Wollte nur wissen ob da überhaupt unterschieden wird mit fahrenden und/oder parkenden Autos auf Blitzfotos. Aber trotzdem danke an alle Beteiligten. ;-)
Bezahlen und gut ist..
Du bist doch zu schnell gefahren...also warum so eine Überlegung?
.
Ich bin beim überholen geblitzt worden,zwei Autos auf einem Bild.
Bin selbst da nicht mit durchgekommen.Ich war der führende.Grins.
Ich habe den Kasten ausgelöst.Somit zum zahlen verdonnert.
Keine Chance.
und 35 Euro???Zahlen und gut.Haste weniger Stress.
Gruss Toemyli
Mitglied seit: 25.10.2008
Teisnach
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72 Beiträge
Ich bin mir absolut nicht sicher aber irgendwie habe ich im Hinterkopf das die kein Auto fotografieren dürfen das sich keines Vergehens schuldig macht. Da ist es doch egal ob es parkt oder fährt. Die Situation war doch die gleiche mit den Kameras die von den Autobahnbrücken filmten. Ich bin mir da
absolut nicht sicher. Kennt sich da einer genauer aus? Würde aber bei 35 € auch keinen Einspruch einheben wiel die haben dich ja zu Recht erwischt.
Ich glaub ich muss meine Reifen neu ölen. Die quitschen ständig.
Zitat:
Ich bin mir absolut nicht sicher aber irgendwie habe ich im Hinterkopf das die kein Auto fotografieren dürfen das sich keines Vergehens schuldig macht. Da ist es doch egal ob es parkt oder fährt.
(Zitat von: tomy1988)
das trifft aber nur auf Videos und nur dann zu, wenn es keinen begründeten Anfangsverdacht gibt. Ein geparktes Auto, welches zufällig im Bild steht, fällt da nicht drunter