Gebrauchtwagen Pflichten des Händlers?!
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Willich
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Dieser Beitrag wurde vom Moderator LatteBMW am 29.05.2010 um 09:53:05 aus dem Forum "3er BMW - E46" in dieses Forum verschoben.Hallo leute ich hab da mal nen Problem!!
Ich hab mir vor 6 Wochen einen e46 cabrio bei einem Gebrauchtwagen-Autohaus gekauft.Soweit so gut.
Beim Kauf ist mir aufgefallen, dass die bei dem Auto Tüv mit einer Stüber Anlage drunter ohne Papiere und ABE gemacht wurde. Daraufhin wurde mir versichert das eine ABE/eintragung nachgereicht wird.Ist bis heute nicht passiert obwohl ich da schon 7 mal !!!!!!!! angerufen hab. Desweiteren (2000km bis jetzt gefahren) stand mein Wagen heute etwas schief, da ging die Öl-anzeige an. Das kann doch nicht angehen oder?? Und als wär das nicht genug funktioniert das Wischwasser nicht. Jetzt wollt ich mal Fragen was ich den für möglichkeiten hab. Könnt ich im Notfall sagen:"Bitte hier sind die Schlüssel und das Auto ich will meine Kohle zurück!? Ich mein die Haben die Versprochene ABE/Eintragung innerhalb der 6 wochen nicht aufgetrieben. Und dann das noch mit dem Öl. Ich hoffe ihr könnt mir ein paar tips geben!!!
MfG
Bearbeitet von: LatteBMW am 29.05.2010 um 09:53:05
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Hallo BmwBart,
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Gruß
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Da wird dir nur ein Anwalt weiterhelfen können.
Ich sag mal so..sicher muss der Händler seinen vertraglichen Pflichten nachkommen, wenn dies so vertraglich vereinbart wurde. Auch eine Gewährleistung muss der Händler geben nach BGB.
Aber was nun einzeln im Kaufvertrag niedergeschrieben ist zählt.
Das mal die Ölanzeige angeht seh ich nun augenblicklich nicht als Mangel, da das Meiner (zumindest die Gelbe) 1 Mal im halben Jahr macht.
Was den Auspuff angeht, könnte sich einem auch der Gedanke aufdrängen, dass dieser von dir angebaut wurde, es sei denn dieser ist als Extra im Kaufvertrag angegeben.
Auf alle Fälle musst du dem Händler eine "angemessene" Zeit zur Nachbesserung geben bevor du ihm die Schlüssel in die Hand drückst.
Hier spielen glaub ich Details eine Rolle und du solltest ganz genau darauf achten was nachweisbar ist.
BMW - Gibt's noch was anderes!
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Willich
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Wie von mir dran gebaut? Der Verkäufer hat gesagt: Die ABE besorgen wir dafür leg ich meine Hand ins Feuer!
Und wie gesagt nix ist ich werd von einem zum anderen geschickt. Naja werd da morgen hinfahren und erstmal mit dem Geschäftsführer ein Gespräch suchen.
Nur BMW fahren is schöner!
Mündliche Abmachungen ohne Zeugen werden wohl nichts bringen...
Zur Auspuffanlage: Wenn Du ohne ABE mit dieser Anlage unterwegs bist kanns Du dich der Verantwortung nicht entziehen und musst wohl auch mit den Konsequenzen leben- wenn es von entsprechender Stelle bemängelt wird.
Schau mal ob im Kaufvertrag irgend eine Stelle zu finden ist wie: Das Auto wurde in einem ordnungsgemäßen Zustand übergeben oder ähnliches......
denn würde es nach meinem Verständnis mit der Auspuffanlage nicht übereinstimmen.
Ich würde Dir raten: Falls die ABE nicht beikommt - die Rückrüstung auf orignianal Auspuffanlage oder auf Ersatz einer anderen Anlage mit ABE zu verlangen.
zur Ölleuchte: ich denke, dass das nicht zur Gewährleistung zählt.
viel Erfolg!
Tuning ist eine Gratwanderung zwischen Ästetik und Desaster. Achtung vor allen, die dieses beherrschen!
Zur Öllampe: afaik zeigt die einfach nur an, dass zu wenig Öl im Motor is. Du schreibst, dass das Fahrzeug schräg stand. Also dürfte der Stand bei Dir knapp unter Minimum sein. Ein Gewährleistungsfall is dies niemals, da Öl ja im normalen Betrieb auch "verbraucht" wird. Sollte dies ein Gewährleistungsfall sein, dann könntest Du mit der gleichen Argumentation auf Kosten des Verkäufers tanken.
(Und nebenbei: dass vor allem die Werke bei der Erstbefüllung mit Motoröl knausern ist allgemein bekannt - und die, denen es nicht bekannt ist, haben so ungefähr zwei Monate nach der Übergabe ihres Neuwagens ne Öllampe gesehen)
Wegen der Wischwasser-Sache: hast Du dies schon mal beim Verkäufer angezeigt? Da hast Du m.E. nen Nachbesserungsanspruch. Es sei denn, der Wischwasser-Behälter is auch leer. Guck da mal nach.
Wegen der ABE: da würd ich dem Verkäufer mal nen Brief schreiben und ihn zur Zusendung der ABE bis zum xx.xx.xxxx (mind. 10 Werktage) auffordern.
Oder Du umgehst den Zirkus, findest raus, was Du für nen Auspuff hast, schreibst den Hersteller an und bittest ihn um die Zusendung der ABE (bzw. lädst sie Dir von der HP runter).
Bearbeitet von: mb100 am 29.05.2010 um 11:01:05
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
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Danke schonmal für die Antworten.
Naja falls es euch interessiert, ich war heute da.
Öl haben die Nachgefüllt:-)
Und dann hab ich dem klar gemacht das ich mit Herrn Stüber telefoniert hab und das das mit der ABE nix wird. Ich hab gesagt ich will die eingetragen haben und zwar im laufe der nächsten Woche. Dann hat der sein Telefon genommen bei nem TÜV prüfer angerufen und hab nächste woche ein Termin bzw. der meint der Trägt den ein.:-)
Naja wenns dann auch so ist dann bin ich zufrieden:-)
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Joa, und dann fährste noch Östereich, die messen die Phonstärke und legen dir den Wagen vor Ort still,wow.
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Ich fahr nicht nach Östereich ;-)
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