7 Stunden Lehrlauf... ohje?
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Hallo zusammen, geht um folgendes Fahrzeug:
BMW E46, BJhr 7/2001 - 330D - Partikelfilter
140000 KM
Es war ein Festle, ein Freund & meine Wenigkeit waren sehr betrunken... mhm..
Mein Hirn und der verbleibende geistliche Dünnschiß :P waren der Meinung im Auto schlafen sei supi...
Gegen 3 Uhr war es "a`weng" kalt und so kamen wir auf eine spitzen Idee..
Motor bissl anmachen damits warm wird.. nu pennten wir wieder ein und 7 Stunden später wachten wir wieder auf..
Temperatur war normal, keine Auffälligkeiten jedoch qualmte mein Auspuff als würde dieser demnächst "Impludieren bzw. Explodieren"^^
Frage:
Kann der Motor trotzdem Schaden genommen haben?
Was wäre, wenn die Polizei gekommen wäre... gerade wegen betrunken Fahren etc...
Danke...
MfG
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Hallo Chrizzo,
schau mal hier
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Gruß
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Der Motor wird keinen Schaden nehmen wenn die Kühlmitteltemperatur nicht zu hoch wird. Und für solche Fälle ist ja der Ventilator da...
Thema Polizei: das Fahrzeug wurde Inbetrieb genommen, also hättest du ein Problem wenn dich die grünen/blauen aufgeweckt hätten und eine Alkoholkontrolle gemacht hätten.
Bearbeitet von: KTMschnee am 23.05.2010 um 20:37:55
für leute mit heckantrieb und sperre habe ich immer ein dach über dem kopf, ein bier und kosteloses wifi
.....wenn er nachweislich gestanden hat bzw. glaubhaft sagen kann, das es so war und er den Wagen nur wegen der Heizung laufen lässt, dann "führt" er keinen PKW
somit kein 316 StGB ff
meinen Kumpel haben die polizisten mal aufgeweckt, als er im Auto mit laufenden Motor geschlafen hat,(war auch sehr angetrunken und der Wagen stand mitten aufen Rathausplatz), sein Glück dabei war, das er es sich auf der Rückbank bequem gemacht hatte, haben ihn darauf hin den Schlüssel abgenommen, den er sich dann nüchtern wieder abholen durfte, weiteres ist nicht passiert
Der Tod stellt seine Sense in die Ecke und stieg auf den Mähdrescher, denn es war Krieg
Da haste glück gehabt kenne Fälle da war der Schein weg.
Leben und Leben lassen
Zitat:
.....wenn er nachweislich gestanden hat bzw. glaubhaft sagen kann, das es so war und er den Wagen nur wegen der Heizung laufen lässt, dann "führt" er keinen PKW
somit kein 316 StGB ff
(Zitat von: E36-Freak)
dieses Gerichtsurteil habe ich mithilfe von google gefunden:
Ein Irrtum ist es auch anzunehmen, dass im Straßenverkehr nur den Führerschein verliert, wer betrunken fährt. Vielmehr kann auch schon derjenige den "Lappen" einbüßen, der sich betrunken auf dem Fahrersitz des geparkten Autos niederlässt, um zu schlafen. Wer sich hinter das Steuer gesetzt hat, hätte schließlich jederzeit losfahren können, urteilte das Oberverwaltungsgericht Saarlouis (Az.: 1 W 24/03). Wer auf dem Fahrersitz ausnüchtern will, sollte daher die Schlüssel beim Wirt lassen. So weist er nach, dass er nicht die Absicht hatte zu fahren.
für leute mit heckantrieb und sperre habe ich immer ein dach über dem kopf, ein bier und kosteloses wifi
Ja ok...es entscheidet immer der Einzelfall
kann nur aus meiner Erfahrung sprechen...sind auch genauso Verfahren eingestellt worden, da der Nachweis des "Führens" fehlte
Gabs in solchen fällen nicht noch so verwarngelder die demnach natürlich im ermessen des beamten
vorort sind.. wegen unnötiger Umweltbelastung usw...?!
Ja sowas gibts....
aber wer bitteschön nimmt dafür ein Verwarngeld,wenn die Jungs so vernünftig sind und in der Karre pennen und den Motor laufen lassen, weil es draussen arschkalt ist...
da muss ich immer noch an die Tante denken, die bei uns gegen 23 Uhr angerufen und sich beschwert hat, weil ein LKW bei Minus 15 Grad mit laufendem Motor gestanden hat und sie bei geöffnetem Fenster nicht pennen konnte...
Leute gibts...
Mitglied seit: 23.03.2006
Irsch/Saar
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788 Beiträge
Deshalb hab ich immer nen Schlafsack dabei!
Im Sommer nen dünne im Winter meinen bis Minus 8 Grad (Komfort Temp).
Da kann ich mich ohne Probs reinmümmeln und muss mein Auto nicht laufen lassen damit ich nicht friere!
Ist meiner Meinung nach das Sinnvollste!
...don´t care about tomorrow!
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Mitglied seit: 16.03.2009
Althütte
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25 Beiträge
Ja ich habe gehört, dass alleine der Verdacht von den Grünen reicht...
Und zur Vernunft, ja also ganz ökologisch war`s ja nicht aber auch eig. eher unbeabsichtigt... so lange sollte der Motor nicht laufen ^^
und Taxi wären fast 100 Euronen gewesen...
Ich sag euch, meine Motorhaube war glühend Heiss :D^^
Mitglied seit: 09.03.2007
nähe Frankfurt
Deutschland
448 Beiträge
was ist daran vernünftig, mitn auto auf ne feier zu fahren wenn man weiss man wird sich mit alk betrinken?
lieber gleich mitn taxi fahren oder komplett nein zum alk sagen.
...freude ist das was uns bewegt, freude ist bmw!
Mitglied seit: 16.02.2010
Sontra
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24 Beiträge
Zitat:
.....wenn er nachweislich gestanden hat bzw. glaubhaft sagen kann, das es so war und er den Wagen nur wegen der Heizung laufen lässt, dann "führt" er keinen PKW
somit kein 316 StGB ff
(Zitat von: E36-Freak)
Das ist Schwachsinn.... du musst z.B. auch beim Telefonieren am Straßenrand den Motor abschalten sonst gilt es als Telefonieren am Steuer. Zwar sieht da jeder Doofe, dass das Auto steht und nicht gefahren wird aber so sind die Vorschriften.
nur gut dass unser Freak, dank seines Berufes, bestimmt mehr ahnung hat als du. dass man immer meint, andere bei jedem wort berichtigen zu müssen.
grüße
Bearbeitet von: Touri Normi am 24.05.2010 um 13:02:38
Understatement ist alles
erstens.. dem 330D und für normal jedem anderen motor interessiert es nicht wenn er 7 stunden im stand läuft, von mir aus läuft der bis der tank leer ist, das ist dem völlig worscht...
Das ihr besoffen den Wagen laufen habts lassen, also ich kenn die Gesetzeslage nicht zu 100% wie es dazu in Deutschland ist, ABER in Österreich nimmt man das Auto in Betrieb sobald man bis auf die erste Zündraste umdreht. (zb. um radio zu hören)
Das gilt in österreich als "in Betrieb genommen" egal ob man nun auf dem Fahrersitz oder auf der Rückbank liegt. Wirste erwischt zählt das soviel als hättens dich wo besoffen aufgehalten mit dem Auto
Speed costs money....how fast can you go?!
Ein Mensch braucht keinen Stern, keine 4 Ringe, keinen blitz um zu leben. Zum leben braucht er 2 Nieren
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 16.03.2009
Althütte
Deutschland
25 Beiträge
Auch ich habe mich da nochmals versucht etwas schlau zu machen, es scheint wirklich so, dass es hier keine klare Gesetzesgebung gibt...
Alles nicht 100% definiert, trotzdem hab ich da wohl Glück gehabt^^
Mhm eig. wollte ich auch nichts drinken aber naja, Geist über Körper.. :p
Mitglied seit: 13.05.2009
Kreuzwertheim
Deutschland
6738 Beiträge
Zitat:
Das ihr besoffen den Wagen laufen habts lassen, also ich kenn die Gesetzeslage nicht zu 100% wie es dazu in Deutschland ist, ABER in Österreich nimmt man das Auto in Betrieb sobald man bis auf die erste Zündraste umdreht. (zb. um radio zu hören)
Das gilt in österreich als "in Betrieb genommen" egal ob man nun auf dem Fahrersitz oder auf der Rückbank liegt. Wirste erwischt zählt das soviel als hättens dich wo besoffen aufgehalten mit dem Auto
(Zitat von: BMW_Pilot_austria)
Ist soweit ich gehört habe, in Deutschland genauso.
Also Glück gehabt und warm hattet ihrs auch :-)
Ihr seid doch nur neidisch, weil die leisen Stimmen nur zu mir sprechen...
Zitat:
Zitat:
Das ihr besoffen den Wagen laufen habts lassen, also ich kenn die Gesetzeslage nicht zu 100% wie es dazu in Deutschland ist, ABER in Österreich nimmt man das Auto in Betrieb sobald man bis auf die erste Zündraste umdreht. (zb. um radio zu hören)
(Zitat von: BMW_Pilot_austria)
Ist soweit ich gehört habe, in Deutschland genauso.
Also Glück gehabt und warm hattet ihrs auch :-)
(Zitat von: jochen78)
Ja, stimmt. Nur kommts halt beim § 316 StGB nicht darauf an, ob das Fahrzeug in Betrieb genommen wurde oder nicht. Es ist entscheidend, ob es geführt wurde. Und das sind zwei verschiedene Paar Schuhe...
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
@Felix: ist kein Schwachsinn...ich weiss schon wo von ich rede, sonst hätte ich es geschrieben
wo ist denn bitteschön die Verbindung vom Verbot des Handys im Wagen zu einem "Verdacht der Trunkenheitsfahrt" ?
Vielleicht kann ich ja nicht zwischen den Zeilen lesen, aber ich habs nicht kapiert, vielleicht kann mir mal jemand auf die Sprünge helfen^^
Bei einem 316er muss die Eigenschaft des "Führens" gegeben sein und das ist nunmal nicht gleich der Fall wo jemand besoffen am Lenkrad pennt...ist natürlich schon ein Unterschied, ob derjenige an einem Baum oder mitten auf der Kreuzung steht :-) oder auf einem Parkplatz in einer Parkbucht.
Die Polizei kann sicherlich bei einem Anfangsverdacht die Entnahme einer Blutprobe anordnen, aber ob es das Gericht auch so sieht steht nunmal auf einem anderen Blatt. Wie gesagt die Gesamtumstände sind entscheident.
Also wenn man keine Ahnung hat...
Mitglied seit: 09.06.2009
Bad Berneck
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144 Beiträge
kenn ich nur zu gut mein freund=)
https://www.instagram.com/chef_koch_88/