Unfall im Kreisverkehr! Wer ist Schuld?bitte Hilfe
Kommt aber vor.....
Wärst Du oder irgendjemand anders in dieser Situation (der andere will augenscheinlich abbiegen, tut es dann aber nicht) würde er sicherlich etwas anderes schreiben
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo E36-Freak,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Unfall im Kreisverkehr! Wer ist Schuld?bitte Hilfe"!
Gruß
Zitat:
Auch im Kreisverkehr gelten die Regeln des § 9 StVO beim Ausfahren, da der § 9a StVO lediglich Vorschriften über das Verhalten beim Einfahren und beim Vorhandensein einer Mittelinsel definiert. Folglich muss bei der Ausfahrt der Fahrtrichtungsanzeiger rechtzeitig betätigt werden, damit sich der andere Verkehr darauf einstellen kann (KG vom 27.08.2007, 12 U 141/07).
(Zitat von: BmW-MoGuL)
Das ist mal Theorie und Praxis.
Beim reinfahren darf ich nicht blinken.
Beim rausfahren muss ich blinken. (am besten sollten die Blinker drei mal aufleuchten)
^^Das ist bei vielen Kreisverkehren gar nicht möglich, außer man bleibt drinnen stehen.
Deshalb hat es sich eingebürgert beim reinfahren zu blinken, wenn man bei der nächsten Gelegenheit gleich wieder rausfährt.
Unabhängig vom geschilderten Fall ...
Es wird sogar mit einem Bußgeld belegt wenn man beim einfahren in den Kreisverkehr blinkt !
Siehe Bußgeldkatalog ...
Zum geschilderten Fall ...
Da hilft dann wirklich nur noch ein anwalt und die Hoffnung das die Cops (trotz dummer Sprüche) Ihre Arbeit anständig gemacht haben und den Unfall vielleicht von den beteiligten unbemerkt ordentlich aufgenommen haben.
Auf alle Fälle ist die Rechtslage wohl relativ eindeutig ... er hat Dir die Vorfahrt genommen. Fertig, aus ...
Herrlisch, Höllisch, Hessisch !
Das leidige Thema Kreisverkehr bereitet wohl bei vielen Verkehrsteilnehmern mehr Verwirrung, als der große Nutzen den Verkehr im Fluß zu halten.
Als ich vor vielen Jahren schon beim Verkehrsministerium nachgefragt habe, warum es in Deutschland so wenige Kreisverkehre gibt, bekam ich noch zur Antwort: "das wäre zu teuer und der Nutzen müßte erst durch Gutachten festgestellt werden".
Und heute schießen die Teile aus dem Boden wie die Pilze und man hat das Gefühl in manchen Orten gibt es mehr Kreisverkehre, als Einwohner.
Wenn sich aber wenigstens die Verkehrsteilnehmer an ein paar Miniregeln halten würden, dann wäre das schon mal gut, aber wenn Autofahrer vor dem Kreisverkehr stehen bleiben, auch wenn sich im Kreisel KEIN anderes Fahrzeug befindet und wartet bis eines kommt und dann auch nicht rechtzeitig den anderen anzeigt, dass er wieder aus dem Kreisel rausfahren will und diejenigen die reinfahren wollen, auch bei gesetztem Blinker noch dämlich stehen bleiben, dann ist der ganze Nutzeffekt dahin.
Dies nur am Rande.
Aber zu dem vorliegenden Fall würde ich doch auf eine Teilschuld tippen, weil der Unfall wäre sicher zu vermeiden gewesen.
Wenn du dem Gegner in den vorderen Kotflügel oder die Tür gefahren wärst, dann läge die Sache sicher zu deinen Gunsten, aber der hintere Kotflügel deutet schon mehr auf "Erzwingen der Vorfahrt" hin.
Man sollte immer so schnell fahren um auch bei einem Fehlverhalten eines anderen noch einen Unfall zu verhindern. 30km/h sind sicher nicht zuviel, ich fahre meistens viel schneller durch, aber wenn ein anderes Fahzeug schon so weit in den Kreisverkehr gefahren ist, dann waren die 30 doch wohl etwas viel oder die Reaktionszeit war etwas langsam, man spricht in so einem Fall dann von einer "nicht angepassten Geschwindigkeit".
Ich wünsche viel Glück bei der Sache.
No Risk no Fun