Diplomatische Immunität ist der Schutz von Diplomaten vor strafrechtlicher, zivilrechtlicher oder administrativer Verfolgung in einem fremden Staat.
Diplomatische Rechte wurden in Europa in der Mitte des siebzehnten Jahrhunderts etabliert und haben sich seitdem in der ganzen Welt ausgebreitet. Diese Tradition wurde 1961 im Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen formell niedergelegt. Der Vertrag schützt Diplomaten davor, belangt oder verfolgt zu werden, während sie sich auf diplomatischer Mission befinden. Diese Immunität erhält er durch die Ausweisung als Handelsbefugter im Namen einer Regierung (Akkreditierung) und nicht allein durch den Besitz eines Diplomatenpasses. Es ist jedoch üblich, Diplomaten mit solchen Pässen auszustatten.
Der akkreditierte Diplomat genießt Immunität nur im Empfangsstaat. Ist er bei einer internationalen Organisation akkreditiert, richtet sich seine Immunität in einem Staat nach den Vereinbarungen der Organisation mit jeweils diesem Staat. Besitzt der Diplomat auch oder nur die Staatsangehörigkeit des Empfangsstaates, ist er wegen seiner dienstlichen Handlungen immun, nicht aber wegen seines privaten Verhaltens.
Auch mitreisenden Familienangehörigen von Diplomaten wird vom Empfangsstaat Immunität gewährt.
Auf die Immunität kann der Entsendestaat – nicht der Diplomat oder Familienangehörige – durch Erklärung gegenüber dem Empfangsstaat ganz oder teilweise verzichten. Hauptsächlich findet dies statt, wenn der Empfangsstaat einem Familienangehörigen des Diplomaten die Ausübung einer Erwerbstätigkeit gestattet. Damit keine Wettbewerbsverzerrungen gegenüber Berufstätigen aus dem Empfangsstaat entstehen, wird im Zusammenhang mit der Berufsausübung auf die Immunität verzichtet. So muss beispielsweise der Ehepartner eines Diplomaten, der in Deutschland als Arzt tätig werden will, nicht nur die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, sondern auch Beiträge an die Ärztekammer leisten und kann für Sorgfaltspflichtverletzungen bei Behandlungen vor deutschen Zivil- und Strafgerichten in Anspruch genommen werden; wegen des bei einem privaten Sonntagsausflug verursachten Verkehrsunfalls würde hingegen nach wie vor die Immunität greifen.
Falls ein Diplomat oder ein Angehöriger ein schweres Verbrechen begehen oder dem Empfangsstaat politisch unliebsam werden sollte – etwa durch unangemessene öffentliche Einmischung in innere Angelegenheiten des Gastlandes –, wird er üblicherweise aus dem Gastland ausgewiesen, indem er zur persona non grata, also zur unerwünschten Person, erklärt wird. Ein gerichtliches Verfahren wegen einer Straftat kann im Heimatland, wegen der Immunität aber nicht im Empfangsstaat stattfinden.
Die diplomatische Kommunikation wird ebenfalls als unverletzlich betrachtet, und Diplomaten ist es seit langem erlaubt, Dokumente mit dem sog. „Diplomatenkoffer” oder der „Diplomatenpost” außer Landes zu bringen, ohne durchsucht zu werden. Die Fortentwicklung der Verschlüsselungstechnik hat diese Methode jedoch in den letzten Jahren zunehmend obsolet gemacht. Das völkerrechtliche Verbot des Abhörens diplomatischer Telekommunikation wird häufig nicht beachtet, weshalb zwischen den Auslandsvertretungen eines Staates und der Zentrale brisante Inhalte häufig in stark verschlüsselter Form übermittelt werden.
In Zeiten von Feindseligkeiten werden Diplomaten zum eigenen Schutz oft ins Heimatland beordert. Dies geschieht manchmal auch, wenn das Gastland zwar befreundet ist, es aber Anschlagsdrohungen von Dissidenten gibt. Botschafter und andere Diplomaten werden von ihren Heimatländern manchmal auch abgezogen, um Missfallen mit dem Gastgeberland auszudrücken. In solchen Fällen bleiben Botschaftsangehörige niederen Ranges zurück und erledigen die anfallenden Aufgaben. In anderen Fällen führt die Botschaft eines anderen, befreundeten Staates die konsularischen oder diplomatischen Aufgaben weiter.
Die USA beanspruchen den Status der Immunität auch für ihre im Ausland eingesetzten Militärpersonen; deren Strafverfolgung sei nur vor US-Militärgerichten zulässig.
Ich frage mich, was würde passieren, wenn diese drei Diples einen Menschen umfahren und schwer verletzt hätten???
(Zitat von: trainingday)
Steht doch oben schon:
Falls ein Diplomat oder ein Angehöriger ein schweres Verbrechen begehen oder dem Empfangsstaat politisch unliebsam werden sollte – etwa durch unangemessene öffentliche Einmischung in innere Angelegenheiten des Gastlandes –, wird er üblicherweise aus dem Gastland ausgewiesen, indem er zur persona non grata, also zur unerwünschten Person, erklärt wird. Ein gerichtliches Verfahren wegen einer Straftat kann im Heimatland, wegen der Immunität aber nicht im Empfangsstaat stattfinden.
in russland werden öfter menschen totgefahren von "diplomaten" und "staatsangehörigen" und das ist da völlig egal. bin gespannt bis es hier soweit ist. hatte schon öfters 0er kennzeichen die über ne roten ampel bei ner viel befahrenen kreuzung am tage sind! sobald ich das kennzeichen sehe mach ich einen großen bogen um die.
Die USA beanspruchen den Status der Immunität auch für ihre im Ausland eingesetzten Militärpersonen; deren Strafverfolgung sei nur vor US-Militärgerichten zulässig.
bedeutet das das ein us amerikanischer soldat in Deutschland machen kann was er will? kann ich mir nicht vorstellen...