Hab mir gerade Gedanken gemacht, da ich kürzlich meinen Wagen in einer sog. "Selbstwasch" bzw. "Münzwaschanlage" gewaschen hab. Dort steht ja immer sinngemäß das Handwäsche untersagt ist und das bei Benutzung von selbstmitgebrachten Reinigungsmitteln die Kosten für eine Entsorgung in Rechnung gestellt werden...
vorweg: ich selber nehm oftmals einen Eimer mit Schwamm mit und wasch dort trotzdem selbst, da dort mit den Toilettenbürsten für mich kein befriedigendes Ergebnis zu erzielen ist...
hab aber schon oft erlebt, das dort auch Fremdreinigungsmittel benutzt werden
wie sieht es eigentlich mit der Durchsetzbarkeit aus? Ich meine es muss ja irgenwie nachweisbar sein, das ein entsprechender Reiniger benutzt wurde..qasi auf "frischer Tat"
Jemand nen Schimmer?