Ware verkauft,nicht angekommen,angeblich Betrug!
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Mitglied seit: 13.05.2007
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Hi Leute,wollte mal eure Einschätzung zu meinem Problem wissen.
Habe ein paar Gutscheine an jemanden verkauft.Bezahlt wurde per normaler Banküberweisung und verschickt habe ich das ganze als Standardbrief (wusste der Käufer),jetzt sagt der Typ er hat die Gutis nicht bekommen,ich hätte ihm nur den Schutzumschlag von den Gutis im Briefkuvert zu geschickt ohne Inhalt.Er will die Gutscheine nochmal oder sein Geld (125€).
Ist natürlich absoluter Schwachsinn,habe alles im beisein meiner Mutter und ihres Lebensgefährten verpackt und bei der Postfiliale bezahlt und abgegeben.
Auf jeden Fall will mich wegen Betrugs anzeigen und das will ich nicht auf mir sitzen lassen,da ich vermute dass er versucht mich abzuziehen (und doppelt abzugreifen) oder jemand von der Post sich bedient hat.
Um es vorweg zu nehmen,natürlich zieh ich meine Lehre draus wegen unversichertem Versand und so,es geht also vordergründig nur um die Geschichte mit der Anzeige.
Kann ich ihn anzeigen wenn da wirklich was kommt?Ich sehs nämlich nicht ein das auf mir sitzen zu lassen,denn wegen ein paar Euro hab ich das echt nicht nötig.
Danke euch im Voraus für konstruktive Hilfe!
Mitglied: seit 2005
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Hallo Senorita,
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Gruß
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Mitglied seit: 06.12.2007
Oberndorf
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88 Beiträge
hallo
da bist du aber mal richtig in den A..... gekniffen!!
jetzt steht aussage gegen aussage
solche sachen in dem wert einfach per einschreiben verschicken
dann kannst das nachvollziehen!!
gruss
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 13.05.2007
Hamburg
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192 Beiträge
Und was ist mit §447 BGB?
selbst, wenns per einschreiben verschickt wurde, kann man immer noch behaupten, ein leeres einschreiben bekommen zu haben....
das bleibt bei aussage gegen aussage
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Mitglied seit: 09.07.2008
Panketal bei Berlin
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1287 Beiträge
er hat zeugen die glaubhaft versichern können, dass er diese da reingepackt und bei der Post abgegeben hat.. damit sollte er raus sein !
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 13.05.2007
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Danke für eure Antworten,bin übrigens eine "sie" ;)
Kann sich sonst noch wer dazu äußern?Hat da wer Erfahrung?
Wäre interessant zu wissen, worüber du die Gutscheine verkauft hast und was es für Gutscheine waren.
Ich frage nur weil auf sehr vielen Gutscheinen vermerkt ist "Weiterverkauf nicht gestattet bzw. verboten".
Wenn es solche Gutscheine gewesen sein sollten, hast du noch ein weiteres Problem falls der Käufer rechtliche Schritte einleitet.
(Hatte leider mal das gleiche Problem)
Wo du den Gutschein verkauft hast, sagt aus ob mit einem Kaufvertrag (z.B. Auktionshaus) oder über so eine Kleinanzeigenseite ohne Nachweis verkauft wurde.
Mach dir aber vorerst keinen Kopf.
Sowas hat man LEIDER immer öfter.
Ist schon fast normal geworden ersteinmal zu behaupten, dass nichts angekommen sei bzw. die Sendung ohne Inhalt gewesen sei.
Bearbeitet von: BMW318ti am 05.05.2010 um 18:00:56
Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und tragen zu allgemeinen belustigung bei!
Simon Beeck Auspuff
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Die Weitergabe ist bei den Gutscheinen ausdrücklich gestattet,da hab ich mich schon vorher drüber informiert. :)
Hatte sie in ebay eingestellt,aber letztenendes ohne ebay alles abgewickelt,wenn du verstehst ;)
Zitat:
Hatte sie in ebay eingestellt,aber letztenendes ohne ebay alles abgewickelt,wenn du verstehst ;)
(Zitat von: Senorita)
=O Das darf man aber nicht!
Das wiederspricht den AGB`s ^^
Naja was soll man machen bei den Preisen ;-)
Dann bist du jedoch auf der sicheren Seite.
Wie schon andere oben geschrieben haben steht Aussage gegen Aussage.
Keiner hat einen Beweis dafür, dass der Gutschein (nicht) im Umschlag war.
Wäre noch gut wenn du die Seriennummer der Gutscheine hast ;-)
Dann könnte man im nachhinein belegen, dass die Gutscheine eingelöst wurden.
Denke jedoch nicht das du diese vorher abgeschrieben hast =P
Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und tragen zu allgemeinen belustigung bei!
Simon Beeck Auspuff
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Mitglied seit: 13.05.2007
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Zitat:
Denke jedoch nicht das du diese vorher abgeschrieben hast =P
(Zitat von: BMW318ti)
So wies aussieht kennst du mich ziemlich gut xD
Naja hab nen Nachforschungsauftrag gestellt (auch wenn ich die Antwort jetzt schon von der Post vorhersagen kann) und ist die Sache für mich erledigt.
Danke dir 318ti! *thumps up*
Hey,
ich empfehle... einfach mal gaaaaaanz locker bleiben....
Warte einfach auf ne Anzeige... und ich wette das da nichts kommen wird.
Jeder wirft immer mit der Drohung "ich zeig dich an" um sich... und am Ende kommt sowieso ganrichts bei raus...
Bayrisches Meisterwerk
Man muß hier zunächsteinmal unterscheiden zwischen zivilrechtlichen und strafrechtlichen Fragen.
Eine Betrugsanzeige (Strafrecht) dürfte hier keinen Erfolg haben, da die Beweislast für einen Betrug beim Käufer liegt und dieser nicht nur beweisen müßte, daß er die Ware nicht erhalten hat sondern auch noch, daß der Verkäufer sie nicht verschickt hat. Dies dürfte unmöglich sein, denn selbst wenn er beweisen kann, daß der Brief leer war, wie will er beweisen, daß die Gutscheine nicht von einem Mitarbeiter des Transportunternehmens entwendet wurden.
Im zivilrechtlichen sieht es ähnlich aus. Beim Versendungskauf von privat liegt das Versandrisiko generell beim Käufer, der Verkäufer hat seine Pflicht getan, wenn er den Artikel dem Transportunternehmer übergeben hat, er ist NICHT dafür verantwortlich, daß die Ware beim Käufer ankommt.
Die Übergabe sollte der Verkäufer beweisen können, da der Brief hier offensichtlich angekommen ist und der Käufer dieses auch nicht abstreitet, erübrigt sich der Beweis.
Insofern zwischen Käufer und Verkäufer eine bestimmte Versandart vereinbart wurde, so ist diese natürlich einzuhalten, da der Versand als normaler Brief offenbar abgesprochen war, gibt es hier also auch kein Problem.
Das gleich e ist mir mit Konzertkarten passiert. Auch hier wollte der Käufer warscheinlich doppelt kassieren.Dazu kann ich dir folgenden Tip geben. So habe ich es gemacht : Ich habe dem Käufer eine Mail geschickt und bedauert, das die Karten nicht angekommen sind. Wenn er mich jetzt wegen Betrug oder dergleichen anzeigen will, bitte schön. Nur möchte ich hier mitteilen daß ich selten zu Hause bin, und er den weiteren Schriftverkehr mit meinem Anwalt führen möchte. (Hier die Adresse deines Anwaltes einsetzen und schon hast du Ruhe)
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 13.05.2007
Hamburg
Deutschland
192 Beiträge
Danke Jungs!Ist echt zum abdrehen,wie die Leute in letzter Zeit immer schlimmer werden.