Zitat:
Da die Versicherung durch ihren eigenen Gutachter schon eine Schadenshöhe errechnet hat, wird es jetzt für dich schwierig werden, einen höheren Betrag rauszuholen. Wenn du jetzt einen freien Gutachter nehmen solltest, und der in seinem Gutachten auch nur 1 Cent unter dem Gutachten der Versicherung liegt, dann bleibst du auf den Gutachterkosten sitzen. Ich würde mir die Sache reiflich überlegen.
(Zitat von: Old Men)
So stimmt das nicht ganz.
Wir hatten auch so ein ähnliches Problem, die Versicherung drückte uns ihren eigenen Gutachter aufs Auge, der hatte allerdings einen, ich würde es mal unverschämten Betrag nennen, berechnet und wir haben uns daraufhin zusätzlich einen freien Gutachter geholt. Der war dann um einige hundert Euro über dem Betrag vom Versicherungsgutachter. Haben dann bei der Versicherung sowohl die Kosten für den freien Gutachter als auch den höheren Betrag eingefordert. Klar weigern die sich erstmal irgendwas zu bezahlen. Ging dann auch ein paar Wochen hin und her aber nach stetiger Beharrlichkeit wurde ALLES KOMPLETT bezahlt.
Ist ja klar, dass die erstmal alles ablehnen und hoffen, dass sich die Leute dann mit dem Betrag zufrieden geben, den der versicherungseigene Gutachter kalkuliert hat.
Was allerdings stimmt: wenn der Schaden einen gewissen Betrag nicht überschreitet, dann reicht der Kostenvoranschlag (was es für dich meistens um einiges einfacher macht).
Wegen der Teillackierung: ich würde mal sagen, dass zumindest ein Farbangleich erfolgen muss. Selbst bei schwarz sieht man den Unterschied zwischen neuem und altem Lack erheblich, durfte ich selbst erst vor kurzem bei meinem feststellen -.-
Würde das auch unbedingt vermerken, sonst hast nur wieder Ärger wenn es nicht gemacht wird.
LG