Blinker mit Standlicht und die Probleme
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Mitglied seit: 05.01.2010
Wittingen
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Hey miteinander, habe gerade schon die Suche genutzt aber bin nicht fündig geworden, falls ich was übersehen habe, tut es mir leid,aber ich hab mich letztens tierisch geärgert,denn :
Ich wurde von den netten Herren in Grün oder nun Blau angehalten, und nach genauer Kontrolle meines e30 wurde mir gesagt, ich dürfte vorne keine Blinker mit Standlichtfunktion nutzen. Diese hab ich aber so erworben, und sie sind angelblich eintragungsfrei. Der Polizist erklärte mir das ganze und meinte, es fehlen auf den Blinkergläsern vorne die Großbuchstaben A auf beiden seiten,welche die Funktion als Standlicht absegnen. ( bei meinen angel eyes ist so ein A eingeprägt).
Nun steht ja quasi aussage des herstellers gegen polizei... oder meint ihr,die hersteller verschweigen,das lediglich der blinker selber legal is,das standlicht aber nicht !?
mfg
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Hallo Hushcake,
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Gruß
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Mitglied seit: 05.01.2010
Wittingen
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36 Beiträge
Aaah, gerade mal eine Mail an einen Ebay-shop geschrieben,wie sich das verhält, diese antworteten folgendes :
Hallo,
das Prüfzeichen gilt nur für den Blinker. Die Verwendung des Standlichts ist hingegen nicht gestattet.
Mit freundlichen Grüssen
S.R.
Also scheint es legal nicht möglich zu sein die Standlichter zu nutzen, oder meint ihr man kann sowas eintragen lassen ???
Mitglied seit: 05.07.2007
Bestensee
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323 Beiträge
also ich hab sowas auch drin. wurde noch nie angehalten und darauf angesprochen. aber ich würd einfach mal beim tüver nachfragen. denk mal wenn du weiße standlichter drin hast und klarglasblinker, dann dürfte das doch eigentlich kein problem sein..
wer billig kauft, kauft zweimal
Mitglied seit: 24.04.2010
Göttingen
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5 Beiträge
juhu....
also ich habe in meinem E3o auch blinker mit standlichtfunktion und war vor 2 wochen beim tüv,der hat nicht gesagt das sie verboten sind,er meinte nur (meine leuchten gelb) das sie die falsche farbe hätten und das wenn mich die polizei damit anhält es 25euro strafe kostet
muss sie also durch weis ersetzen....
mfg
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Mitglied seit: 05.01.2010
Wittingen
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36 Beiträge
echt verrückt, meinen kumpl haben sie damit angehalten und gemeint,er möchte bitte orangene reinmachen -.-
Naja, wenn ihr beim Tüv wart, spare ich mir die Fahrt. Ich mach weiße Birnen rein und gut.
Aber ma angenommen die Rennleitung hält mich wieder an und meint, es wäre illegal...eigtl sind die Leute ja dann im Recht, oder nicht, wenn euer Tüv ja sagt ? Is irgendwie wieder sone Grauzone. Ich denk mal ich frag meinen Tüv'er ob man das fest eintragen kann. Zwar eigtl kindisch wegen 2 kleinen standlichtern,aber damit ich ruhe hab wärs mir ganz lieb...
Mitglied seit: 05.07.2007
Bestensee
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323 Beiträge
warum lässt dir das nicht eintragen? also hingehn und sagen bitte tragen sie mir die standlichtblinker ein. kostet aber bist auf der sicheren seite
wer billig kauft, kauft zweimal
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Mitglied seit: 05.01.2010
Wittingen
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36 Beiträge
Ich frag ma nach wasses kostet und obs so machbar ist, dann geb ich mal ein Update, falls doch jemand ma ne Preisangabe sucht
Mitglied seit: 05.07.2007
Bestensee
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323 Beiträge
würde mich über nen update freuen, da ich das selbe problem hab :-)
wer billig kauft, kauft zweimal
huhu zusammen,
ich habe meine von in.Pro inklusive Angeleys hab ich somit 6-Standlichquellen, was genau dem entspricht was maximal erlaubt ist.
Laut STVO müssen sie aber weiss sein.. bei mir waren von haus aus Gelbe(weisse) verbaut + schwarzes Glas hat auch ein Orange ergeben..
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Mitglied seit: 05.01.2010
Wittingen
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36 Beiträge
morgen ist dienstag,da hat unser tüvmann offen,ich fahr ma vormittag vorbei, hoffe die haben da offen.
Wollts schon länger erledigen,aber darf mich nebenbei noch um meine Hydrostößel kümmern -.-*
Mitglied seit: 04.05.2008
Meerbusch
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1 Beitrag
Hab auch die von in-pro drin und damit schon zweimal zur HU hat dabei nie ein problem gegeben auch bei kontrollen
gruß peter