Dieser Beitrag wurde vom Moderator Kingm40 am 22.04.2010 um 09:02:11 aus dem Forum "3er BMW - E30" in dieses Forum verschoben.Hallo
bin neu hier und hab da mal ne frage. Also ich hab mir vor kurzen zu meinem 18ten einen alten Bmw 316i gekauft. Beim Kauf waren da zwei schwarze Rückleuchten dabei. Hab dann gleich einmal einen Tüvprüfer gefragt ob die so ok sind und er hat dann gesagt das ich mit denen so fahren darf. (Haben E-Prüfzeichen und sind nicht lasiert)
Von dem her das ich mit solchen Sachen noch nicht viel zu tun gehabt habe ist nun meine Frage wie es aussieht wenn ich in eine Polizeikontrolle komme, weil ich ja keine Papiere,Abe oder ähnliches für die Rückleuchten habe. Nur eben die mündliche bestätigung vom Tüv das ich mit denen so rumfahren darf.
Und eben das E-Prüfzeichen das doch bedeutet das sie eintragungsfrei sind oder?
Rückleuchten sind von Reliable auto parts laut einem Aufkleber.
Wenn jemand eine Abe oder ähnliches haben sollte für diese Rückleuchten bitte melden!!
Und wenn ich angehalten werden sollte was würden mir dann für strafen drohen ?
Gruß Marco
Bearbeitet von: Kingm40 am 22.04.2010 um 09:02:11