Nachnahme bestellt --> nichts bezahlt! Folgen?
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Hallo
Habe über das Internet mir etwas bestellt, Ware kam, der Postbote wollte jedoch kein Geld sehen. Hmm... gut, Ware angenommen, warum nicht?
Meine Frage, wie genau läuft das ab? Kann mich der Verkäufer im nachhinein noch auffordern zu bezahlen? Oder ist die Sache für mich nun gegessen und der Spediteur muss die Ware für mich bezahlen?
Bearbeitet von: vital4ik am 20.04.2010 um 19:58:58
Suche orig. Sportsitze, bitte melden wenn Ihr oder jemand verkauft.
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Hallo vital4ik,
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Gruß
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Hatte das auch mal, kam nie was, aber man soll sich ja nie zu sicher sein!!!
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Ja gut, aber wie sieht es aus, kann ich dann einfach sagen, habe bezahlt und es ist ein Fehler dem Spediteur unterlaufen?
Im Endeffekt können die ja nichts Nachweisen?
Hab ihn sogar darauf angesprochen! Der wollte es nicht annehmen ))))
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Zitat:
Ja gut, aber wie sieht es aus, kann ich dann einfach sagen, habe bezahlt und es ist ein Fehler dem Spediteur unterlaufen?
Im Endeffekt können die ja nichts Nachweisen?
Hab ihn sogar darauf angesprochen! Der wollte es nicht annehmen ))))
(Zitat von: vital4ik)
Ja wenn du ihn sogar drauf angesprochen hast dann hast du doch nix zu befürchten!!!
Du hast nach der Paketannahme so viel ich weis , nichts mehr damit zu tun.
Jemand wird morgen zum Arbeitsamt gehen müssen da gibt es sehr strenge Regeln.
Entweder der Paketbote kommt mit Ware oder mit Kohle und Unterschrift von dir zurück.
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Zitat:
Im Endeffekt können die ja nichts Nachweisen?
Hab ihn sogar darauf angesprochen! Der wollte es nicht annehmen ))))
(Zitat von: vital4ik)
Was steht denn auf dem Paket drauf? Ist es überhaupt per Nachnahme verschickt worden?
Wenn ja hat da der Paketdienst einen Fehler gemacht und du hast vielleicht Glück. Einfach abwarten.
Wenn nicht, dann hat der Versender einen Fehler gemacht und nicht per Nachnahme, wie vereinbart verschickt. Dann musst du aber bezahlen. In jeder AGB steht auch sinngemäß "Die Wahre bleibt bis zu vollständigen Bezahlung unser Eigentum."
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Danke für die zahlreichen Antworten.
Auf dem Lieferschein/Rechnung steht das die Ware als Nachnahme versendet wurde. Sprich, auf dem Schein, welches der Bote mir übergeben hat. Habe auch unterschrieben. Also keine Ahnung?!
Ja gut, was kann ich dafür das er die Ware falsch verschickt? Auf dem Blatt steht Zahlung per Nachnahme...
Mal eine andere Frage, wie kann sowas passieren? Was ist wenn er die Ware falsch verschickt hat, bei mir auf dem Schein aber Zahlung per Nachnahme steht? Rechtlich gesehen lag der Fehler nicht bei mir, somit ist aus meiner Sicht alles korrekt abgelaufen.
Im Allgemeinen kann er mich nichts an haben,oder? Denn die Papiere sprechen ja für sich?
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Zitat:
Rechtlich gesehen lag der Fehler nicht bei mir, somit ist aus meiner Sicht alles korrekt abgelaufen.
Im Allgemeinen kann er mich nichts an haben,oder? Denn die Papiere sprechen ja für sich?
(Zitat von: vital4ik)
Ja, "rechtlich" kann dir niemand was. Du hast keine Straftat begangen, die gegen ein Gesetz verstößt.
Aber bezahlt hast du trotzdem nix. Und eine Quittung oder Beleg, dass du bezahlt hast, hast du auch nicht. Und somit kann der Verkäufer auf Bezahlung bestehen. Und solange du nicht bezahlt hast, dann besitzt du einen Artikel, der dir rein rechtlich nicht gehört.
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Bei Nachnahme kriegt man auch keine Quittung, oder? Man unterschreibt einfach und fertig?
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Bei einer Nachname unterschreibst Du für den Erhalt der Ware, die Rechnung ist meistens in dem Paket oder wird Dir per Post zugestellt.
Nun der Versender hat die Ware per NN versendet aber kein Geld erhalten...sicherlich ein Fehler beim Spediteur, denn er hat den geforderten Betrag nicht beim Empfänger (also Dir) kassiert. Deshalb ist er aber noch längst nicht verpflichtet, den Betrag für Dich zu übernehmen.
Ich glaube aber dennoch, das Du zur Zahlung verpflichtet bist
Mitglied seit: 09.07.2008
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1287 Beiträge
ich vermute mal, dass du in kurzer Zeit von einem der beiden (Post,Verkäufer) kontaktiert wirst.. und ich glaube auch nicht, dass du ohne Zahlung davon kommst..
um Welchen Betrag handelt es sich denn, wenn ich mal fragen darf ?
MfG