Führerschein weg?? Ab nach Tschechien!
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Olching bei München
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Hab gestern eine Reportage (Abenteuer Auto) auf Kabel 1 gesehen.
Die haben Kandidaten gezeigt die aus Deutschland kommen und ihren Führerschein wegen Alkohol, etc. am Steuer verloren haben und zur MPU geschickt wurden.
Da die Leute aber kein Bock haben fahren Sie nach Tschechien und machen den Führerschein neu!
Das krasse ist ja, der gilt dann EU-Weit, also auch in Deutschland!!
Was haltet ihr davon???
Hier gibts das Video dazu.
P.S.
Bevor die ersten meckern, das gilt nicht in Deutschland, schaut euch erst das Video an! Es gibt doch eine Gesetzeslücke!!
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Hallo CrAsHoVeR,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Führerschein weg?? Ab nach Tschechien!"!
Gruß
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Ich bin der Meinung das es bis vor 2/3 Jahren wirklich möglich war und auch wirklich viele darüber gefahren sind. Aber danach wurde das abgeschafft sodass diese FS eigentlich nicht gültig sind. Ich kann mich auch irren.
Ein Nickerchen hinterm Lenkrad schützt vorm Älterwerden.
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Olching bei München
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man man man... schau doch einfach das Video an!
Dort wird berichtet dass mit einem Wohnsitz in CZ der Führerschein gültig ist!
Zitat:
man man man... schau doch einfach das Video an!
Dort wird berichtet dass mit einem Wohnsitz in CZ der Führerschein gültig ist!
(Zitat von: CrAsHoVeR)
Ja, dann fahren sie da aber nicht einfach rüber sondern müssen einen Wohnsitz vorweisen. das heißt für mich nicht einfach mal vorbeifahren.
Wenn man sich nur für die Zeit des Führerscheinerwerbs einen Wohnsitz in der CZ sucht fällt das unter Verletzung des Wohnsitzprinzips. Dies ist ein Rechtsmissbrauch laut deutschen gesetz.
Bearbeitet von: schnitte09 am 14.04.2010 um 12:41:36
Ein Nickerchen hinterm Lenkrad schützt vorm Älterwerden.
finde da sollte die EU einen Riegel vor schieben.
ich musste noch nie meinen Führerschein abgeben und wenn ich mir die so anschaue die zur MPU müssen naja ....
immer große Fresse im Strassenverkehr, ach und ein Bier geht ja auch noch und hinter her geht das Geheule los, ich bin auf meinen Lappen angewiesen, ich verliere meinen Job, Geheule hier und da ...
ich bin der Meinung das ich diesen Bericht schon vor einigen Jahren gesehen habe und da wurde aber noch zum Schluss gesagt das es mittlerweile nicht mehr möglich ist, was ich auch gut finde.
In Österreich:
Wenn du den Führerschein abgegeben hast (und somit ein Fahrverbot bekommen hast), darfst du auch NICHT mit einem tschechischen FS in Österreich fahren.
In anderen Ländern darfst du mit gültigem (tschechischen) FS natürlich fahren, außer dort besteht auch ein Fahrverbot.
Und ich denke dies gilt auch so für Deutschland.
Dies war eine Info vom ÖAMTC weil auch haufenweise Österreicher rübergefahren sind und den FS gemacht haben.
für leute mit heckantrieb und sperre habe ich immer ein dach über dem kopf, ein bier und kosteloses wifi
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Olching bei München
Deutschland
837 Beiträge
@schnitte09
Natürlich suchen die sich keine Wohnung. Das ist einfach ein Briefkasten mehr nicht.
Schaut doch einfach das Video an....
Zitat:
@schnitte09
Natürlich suchen die sich keine Wohnung. Das ist einfach ein Briefkasten mehr nicht.
Schaut doch einfach das Video an....
(Zitat von: CrAsHoVeR)
Lies Dir am besten nochmal durch was ich geschrieben habe. Ich hab nicht gesagt das die da eine Wohnung beziehen sondern einen Wohnsitz vorweisen müssen. Auch wenn es diesen Wohnsitz nur durch einen Briefkasten gibt, so fällt es dennoch in die Sparte Verletzung des Wohnsitzprinzips. Und das ist nunmal rechtswidrig.
Es gibt auch EU Fahrschulen die einen Paketpreis anbieten Führerschein+Wohnsitz.
Ein Nickerchen hinterm Lenkrad schützt vorm Älterwerden.
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170 Beiträge
Zitat:
Ich bin der Meinung das es bis vor 2/3 Jahren wirklich möglich war und auch wirklich viele darüber gefahren sind. Aber danach wurde das abgeschafft sodass diese FS eigentlich nicht gültig sind. Ich kann mich auch irren.
(Zitat von: schnitte09)
genau der meinung bin ich aber auch!
es war möglich der "führerscheintourismus"
ABER jetzt nicht mehr oder zumindest nicht mehr so einfach.
dem ganzen wurde ein riegel vorgeschoben was ja auch logisch ist.
habs au gefunden, alle CZ führerscheine ab 01.01.09 werden nicht mehr anerkannt,
wenn dem inhaber in deutschland zuvor der lappen entzogen worden ist.
einziges schluploch wäre einen wohnsitz dann in CZ anmelden und so weiter.
was natürlcih auch kostet sowohl geld als auch nerven.
mir wärs das nicht wert
http://www.ohne-mpu.com/index.htmlBearbeitet von: Grinch am 14.04.2010 um 13:00:17
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Was einen nicht umbringt, härtet ab !
weißt du auch was eine mpu, abstinenznachweise, ärztliche gutachten in D kostet und vor allem wie viele nerven? (habs hinter mir und beim ersten mal bestanden). aber wenn ich älter (graue haare) wäre und kein bock mehr auf vorbereitung, stress, abstinenznachweise usw habe, warum dann nicht so ein komplettpaket nutzen ( also führerschein, "mpu", und wohnsitz in tschechien) wird ja von kleinen unternehmen angeboten.
ich weiß es zwar nicht genau aber ich denke das das gesamte paket nicht mehr kostet als hier 1 oder 2 mpu's +neuer führerschein. und bei weitem nicht so viele nerven, denn es wird ja alles für einen organisiert. man muss nur bezahlen, anwesend sein, und sich nicht ganz blöd stellen. fertig is der führerschein =)
drecks bürokratendeutschland den stinkefinger zeigen nicht vergessen und ein schönes leben haben =)
am besten is natürlich von vornherein so zu fahren, das man gar nicht erst ne mpu machen oder den FS abgeben muss...
da kabel1 gerne mal uralte beiträge wiederholt, wissen wir nicht, wie alt diese sendung gewesen ist.
fakt ist, dass es diesen Führerschein-Tourismus nicht mehr gibt, das wurde vor nicht all zu langer zeit verboten.
Bearbeitet von: MartinSHL am 14.04.2010 um 15:40:05
wenn einem der führerschein abgenommen wurde, dann kann man zwar in turkmenistan oder wo auch immer einen neuen machen, gültig ist dieser deswegen aber noch lange nicht..
und spätestens bei der ersten kontrolle und überprüfung der personalien durch die polizei bekommt man dann die quittung dafür...
fragt doch einfach mal bei eurer führerscheinstelle nach was die von der idee halten :)
Erdbeben abschalten, Sofort!
Tsunami, Nein Danke!
hey,
dieser führerscheintoursimus wurde inzwischen unterbunden. schau mal nach gerichtsurteilen dazuu
Mitglied seit: 23.03.2006
Irsch/Saar
Deutschland
788 Beiträge
Google ist dein Freund
http://www.fahrtipps.de/fuehrerschein/fuehrerschein-tourismus.phpZitat von ^^
Halbjähriger Aufenthalt im Ausland
Damit eine ausländische Fahrerlaubnis in Deutschland überhaupt anerkannt werden kann, muss man seinen tatsächlichen Lebensmittelpunkt mindestens 185 Tage im Ausland gehabt haben, während der Führerschein dort erworben wurde.
Jeder Auslandsaufenthalt, der kürzer als 185 Tage dauert, berechtigt aus deutscher Sicht NICHT zum Erwerb einer Fahrerlaubnis. Es kann zwar sein, dass der ausländische Staat die im Kurzurlaub erworbene Fahrerlaubnis voll akzeptiert (was aber sehr unwahrscheinlich ist), jedoch darf von diesem Auslandsführerschein in Deutschland kein Gebrauch gemacht werden.
Das betrifft vor allem deutsche Staatsbürger, gegen die hierzulande ein Fahrverbot verhängt oder denen die Fahrerlaubnis ganz entzogen worden ist. Immer wieder schaffen es Geschäftemacher, ahnungslose Kunden davon zu überzeugen, dass eine ausländische Fahrerlaubnis oder ein internationaler Führerschein genügt, um in Deutschland Kraftfahrzeuge zu führen. Hier kann nur ausdrücklich davor gewarnt werden, solchen Anbietern auf den Leim zu gehen. Solange die Voraussetzungen des halbjährigen Auslandsaufenthaltes nicht vorliegen, oder in Deutschland ein Verbot besteht, Kraftfahrzeuge zu führen, solange ist keine ausländische Fahrerlaubnis dieser Welt in Deutschland gültig.
Wer es doch versucht und bei einer Kontrolle oder einem Unfall erwischt wird, wird angezeigt und wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis bestraft. Die Haftpflichtversicherung kann bei einem Unfall sogar Regressansprüche gegen den Fahrer stellen (Schwarzfahrt).
Fahrerlaubnis im EU-Nachbarland
Dasselbe gilt für das EU-Ausland. Eine Fahrerlaubnis aus einem EU- oder EWR-Mitgliedsland ist zwar ohne Umschreibung in Deutschland gültig, allerdings liegen bei einem Auslandsaufenthalt von weniger als 185 Tagen die Voraussetzungen zur Erteilung einer Fahrerlaubnis im EU-Nachbarland nicht vor: Man kann, innerhalb der EU einheitlich geregelt, nur dort seinen Führerschein beantragen, wo man seinen ordentlichen Wohnsitz hat. Ein Urlaubsführerschein wäre also nach deutschem Fahrerlaubnisrecht nicht rechtmäßig erteilt und somit ungültig.
Ordentlicher Wohnsitz
Der ordentliche Wohnsitz ist dort, wo jemand mindestens 185 Tage im Kalenderjahr wegen persönlicher und beruflicher Bindungen wohnt. Wenn es keine beruflichen Bindungen gibt, so müssen die persönlichen Bindungen eine enge Beziehung zum Wohnort erkennen lassen.
(vgl. Art. 9 Richtlinie 91/439/EWG)
...don´t care about tomorrow!
Hinweis:
Zwischen obenstehenden und untenstehenden Themen liegt ein Zeitraum von mehr als 35 Monaten
Hallo Leute
Wir haben einfach die EU und natürlich sieht die EU Sachen viel einfacher wie Deutschland.
Ich habe viel zum Thema hier gelesen.
Fakt ist dass alle EU Führerscheine, wenn alle Bedingungen der Ausstellerlandes
eingehalten worden sind anzuerkennen sind.
Man kann doch keinen EU Bürger zwingen, in welchen Land er seinen Führerschein macht.
Diese Infos habe ich von :
Link entfernt, keine unerlaubte Werbung hier!
Jedem EU Bürger muss man selber überlassen, in welchem EU Staat er seinen Führerschein macht.
Bearbeitet von: Kingm40 am 22.03.2013 um 21:38:39
Ähm okay, und was ist der Grund warum den 3 Jahren alten Thread ausgräbst?
Du sollst als Betroffener auf den Link klicken und das tolle Angebot wahr nehmen.
Ist doch toll! ;)
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Zitat:
Du sollst als Betroffener auf den Link klicken und das tolle Angebot wahr nehmen.
Ist doch toll! ;)
(Zitat von: Heckpropeller)
Oh stimmt und wenn man die WEbseite von seiner Email aufruft kommt man direkt auf der verlinkten Seite, dazu noch 0 Beiträge. Da werden bald die Admins aktiv ;-)
EU Führerscheine, wenn man alle Rechtsgrundlagen des Ausstellerlandes
bedingungslos einhält sind rechtgültig.
EU-Führerscheine sind hier in D gültig, aber nur, wenn er nicht entzogen wurde.
Ansonsten gilt die Benutzung als fahren ohne Führerschein, und das bedeutet 8 Jahre Knast.
So geschehen mit dem Schauspieler (wie heißt er? "Das Boot").
Der ist mit spanischem Führerschein hier in Bayern erwischt worden.
Zitat:
EU Führerscheine, wenn man alle Rechtsgrundlagen des Ausstellerlandes
bedingungslos einhält sind rechtgültig.
(Zitat von: Marktforscher)
Tja, und die Bedingungen sind ein fester Wohnsitz in dem Ausstellerland. :)
Ich weiss nicht wie lange, aber wurde letztes im TV wieder gesagt, von daher
werden 99,9% aller EU-Führerschein Anwärter das nicht erfüllen.
Bearbeitet von: Nicore am 25.03.2013 um 13:36:17
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