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Hatte gestern nen Unfall, an der Einfahrt zum Supermakrtparkplatz.
Unfallgegnger hat auch nicht abgestritten usw..
Aber ich hab keine Polizei(würde angebl. bei Bagatell nicht kommen)
und nat. kein Schuldeingestänsdnis des Unfallgegners(wer unterschreibt sowas denn schon)
Da ich schonmal mit einer F***rau Schädlingsbekämpfung schlechte Erfahrungen gemacht hab, habe ich nun Bedenken ob ich denn meine Knete sehe, zudem die Karre eigentl. ne neue Seite bekommen sollte und so schnell wie möglich in die Reparatur(nicht bei BMW)soll, da ich es leid bin immer von rechts einzusteigen.
WIe ist das jetzt, hab ich grundsätzlich Anspruch darauf dass die mir nen Schadengutachter bezahlen und müssen die mir nen ANwalt bezahlen, wenn ich einen einschalte?
Meine Sorge ist halt, dass er hinterher rein theoretisch behaupten kann, dass ich in ihn reingefahren bin...
Bearbeitet von: Roughy am 13.04.2010 um 02:10:06
Erfolg gibt dem Recht, der ihn hat
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Hallo Roughy,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Rechte beim Unfall"!
Gruß
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Also zur Sache mit der Polizei kann ich dir folgendes sagen.
Bagatelle ist das nicht, ist ein normaler Kleinunfall und wird von der Polizei aufgenommen und eventuelle Verkehrsordnungswidrigkeiten werden geahndet.
Ist sogar sehr hilfreich für die Versicherung, wenn der Unfall aufgenommen wird. Da der Sachverhalt von nem Unbeteiligten (Polizei) festgehalten wird.
Dass du die Polizei nich geholt hast, ist jetz ein wenig unvorteilhaft für dich, sollte aber trotz allem zu klären sein. Die Polizei hätte u. A. notiert, dass der Unfallgegner die Schuld einsieht und hätte dieser seine Meinung im Laufe eines Verfahrens geändert, könnte man das als Beweis heranziehen.
Aber sollte auch so zu managen sein.
Jeder hat das Recht auf einen FREIEN Gutachter, d.h. du musst dir nicht den Gutachter aufzwingen lassen, den dir die gegnerische Versicherung aufs Auge drücken will. Es wird oft behauptet, dass die nur diesen bezahlen, stimmt aber nicht - hab auch schon eigene Erfahrungen damit gemacht und den Streit letztendlich gewonnen.
Den Anwalt muss auch die Gegenseite bezahlen.
Alle zwei Punkte vorausgesetzt, dass du wirklich NICHT Schuld warst und deine Nicht-Schuld auch ggf. vor Gericht festgestellt wird. Solltest du eine Teilschuld zugesprochen bekommen, dann musst du einen Teil der Kosten selbst tragen. Ergo bei ganzem Schuldzuspruch auch die kompletten Kosten.
Hierbei nicht vergessen, dass auch die Gegenseite die gleichen Rechte hat und du diese Kosten bei ganzer Schuld übernehmen wirst.
Das wird zwar deine Versicherung zahlen, aber die stufen dich natürlich dann dementsprechend hoch.
LG
Wie ist denn die aktuelle Situation jetzt?
Ihr beide, Du und Unfallgegner, seid dann nach Hause gefahren und
das war es dann jetzt erstmal? Hast Du die Daten vom anderen?
Sollte das nicht so sein und wenn Du nun keine Zeugen hast (Namen,
Telefonnummer etc.) die vor Ort waren und den Vorgang bezeugen
können, hast Du erstmal Pech.
Also, wie schaut's aus?
BMW Team Oberhavel
Zitat:
Wie ist denn die aktuelle Situation jetzt?
Ihr beide, Du und Unfallgegner, seid dann nach Hause gefahren und
das war es dann jetzt erstmal? Hast Du die Daten vom anderen?
Sollte das nicht so sein und wenn Du nun keine Zeugen hast (Namen,
Telefonnummer etc.) die vor Ort waren und den Vorgang bezeugen
können, hast Du erstmal Pech.
Also, wie schaut's aus?
(Zitat von: Nicore)
Selbst wenn er keine Zeugen hat, ist doch total egal, der Gegner hat ja schließlich auch keine. Davon wird es nicht abhängig gemacht.
Und ohne Daten vom anderen wird er jetzt mal hoffentlich nicht nach Hause gefahren sein ... :)
Mitglied seit: 04.02.2010
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Oje...
Die selbe Scheiße hab ich auch schon durch, wir haben auch keine Polizei geholt, da wir beide zu gleich in eine Parklücke wollten. Und auf Parkplätzen bekommen zu 90 % sowieso beide Teilschuld, weil jeder auf jeden Rücksicht nehmen muss. So ist es auf Parkplätzen. Ergo bedeutet dies, das wohl jeder seinen Schaden selber zahlen muss. Wenn ihr die Versicherungen einschaltet, würdet ihr wieder in der Beitragsprämie (Schadenfreiheitsrabatt) steigen!
Bin ja mal gespannt wie es bei euch ausgeht! Wie gesagt, da sich beide Fahrzeuge bewegt haben, würde es Teilschuld geben...
Auto fahren ist der Hit , doch ficken kostet keinen Sprit
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Zitat:
Also zur Sache mit der Polizei kann ich dir folgendes sagen.
Bagatelle ist das nicht, ist ein normaler Kleinunfall und wird von der Polizei aufgenommen und eventuelle Verkehrsordnungswidrigkeiten werden geahndet.
Ist sogar sehr hilfreich für die Versicherung, wenn der Unfall aufgenommen wird. Da der Sachverhalt von nem Unbeteiligten (Polizei) festgehalten wird.
(Zitat von: vaio2k)
Klar ist das für die Versicherung hilfreich, dann hat die ja auch weniger Arbeit damit.
Ist übrigens von Bundesland zu Bundesland verschieden, ob die Polizei bei z.B. Parkremplern oder ähnlichen kleineren Unfällen rauskommt.
5000 rpm - where diesel stops and real engines start to work!
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Nein, ich stand hatte sogar schon den Rückwärtsgang drin kurz bevor es schepperte, aber ich bin natürlich nicht auf die Idee gekommen zu hupen.
Ich sag mal so wenn man jetzt den Pralldämpfer reinrechnet, Stoßstange abbauen-dranbauen und lackieren dann würde ich mal behaupten so in den 500€ Bereich zu kommen. Es sei denn es ist gängige Praxis die Stoßstange auszutauschen, dann wäre nes ja nochmal 300 drauf.
Deswegen ist die Frage ob ich einen Gutachter einschalten darf bei der Summe, weil der könnte ja anhand des Schleifbildes(ich nenns mal so) der Kratzer doch feststellen, dass ich gar nicht gefahren bin und er in mich rein ist, ausserdem würde der mich dann quasi vertreten, weils ja sein Geld ist was er von der gegnerischen Vers. bekommt.
Mache ich nur einen KVA, dann bin ich der Dumme, wenn der Unfallgegner sagt ich bin in ihn reingefahren, zudem soll das ganze ja schnell gehen, weil ich den Wagen endlich reparieren will und da freut sich der LAcker, wenn er mir das halbe Auto lackiert und einen Monat später dann die Stoßstange dran anpassen darf.
Zentrale Frage im Moment: Darf ich einen Gutachter meiner Wahl einschalten und wird der bezahlt, auch wenn der Schaden nur ca.500€ beträgt?
Erfolg gibt dem Recht, der ihn hat
Ruf doch einfach bei deiner Versicherung an. Die können dir genau sagen was Sache ist.
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254 Beiträge
Angerufen hab ich gestern direkt nachm Unfall und die Frau da hat mir gesagt die Polizei würde nicht kommen bei Bagatell und riet mir nicht die Polizei zu verständigen, naja ich schau gleich mal bei nem Gutachter vorbei...
Erfolg gibt dem Recht, der ihn hat
Die Polizei hier in Brandenburg oder Berlin kommt auch deswegen.
Nur musst Du bei einem solchen Bagatellschaden damit rechnen,
eine Verwarnung von 35€ zahlen zu müssen eben WEIL Du die
Polente gerufen hast. Ist also wirklich nur von nöten wenn die
Schuldfrage hin und her geht... was aber nicht ausschließt das
es jetzt noch kommen könnte wenn es um das bezahlen geht.
BMW Team Oberhavel
Mitglied seit: 16.06.2006
Kaisersesch
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304 Beiträge
Zitat:
Die Polizei hier in Brandenburg oder Berlin kommt auch deswegen.
Nur musst Du bei einem solchen Bagatellschaden damit rechnen,
eine Verwarnung von 35€ zahlen zu müssen eben WEIL Du die
Polente gerufen hast.
(Zitat von: Nicore)
Echt jetzt? Kann ich irgendwie net glauben. Verwarnung wird eigentlich nur angeboten, wenn der Betroffene sein Fehlverhalten einsieht.
5000 rpm - where diesel stops and real engines start to work!
Mitglied seit: 02.06.2009
Deutschland
1 Beitrag
Ich frag mich echt, wozu du jetzt noch einen Gutachter bestellen willst???
Fahre in eine Werkstatt, lasse dir einen Kostenvoranschlag machen und rufe
danach den Unfallverursacher an, um die Schadenshöhe bzw. den Aufwand
mitzuteilen und abzuklären.
Wozu willst du denn dem anderen noch unnötig mehr Kosten verursachen???
Solche Leute wie dich kann ich echt nicht verstehen, sorry.
Neid ist die höchste Form der Anerkennung!!!
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Kreis Barnim
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387 Beiträge
Hallo,
mir ist mal einer leicht hinten aufgefahren...ich hab wegen der Kleinigkeit keine Polizei geholt...wir haben die Daten ausgetauscht und glücklicherweise habe ich auf Rat meiner Eltern nen kleinen Zettel unterschreiben lassen auf dem stand, dass er zugibt mir hinten drauf gefahren zu sein mit entsprechenden Trefferbild...eine Woche später hab ich nen KVA machen lassen und mich bei ihm gemeldet, auf einmal wusste er von nichts mehr...bin dann zur Polizei und die hat die Sache geregelt, aber nur weil ich diesen Zettel hatte.
Insofern hast du eigentlich gegen den nichts in der Hand (oder hast du Zeugen?)...und das Trefferbild gibt sicherlich Aufschluss, wer aus welcher Richtung kam, aber ob du nun standest oder ganz leicht gerollt bist, kann sicherlich keiner sagen.
Zitat:
Meine Sorge ist halt, dass er hinterher rein theoretisch behaupten kann, dass ich in ihn reingefahren bin...
Genauso könnte es kommen.
Tipp: Sage niemanden, dass du den Rückwärtsgang drin hattest, denn wer rückwärts fährt ist immer mit Schuld.
Ich würde an deiner Stelle deinen Unfallgegner anrufen und fragen ob es in Ordnung wäre, wenn du ihm den KVA zukommen lassen würdest, dann kann er es mit seiner Versicherung regeln oder selbst bezahlen oder du lässt dir die Versicherungsdaten geben. Du musst auf jeden Fall sehr vorsichtig umgehen, denn wenn er zum Anwalt geht, wirst du schlechte Karten haben. Kannst eigentlich nur hoffen, dass er nen ehrlicher Mensch ist.
Gruß
Ja, in B und BB kommt die Polizei auch bei kleinen Schäden...zum Glück. Die meisten Leute geben ihre Schuld nur am Unfallort zu...später wenn sie sich mit anderen Leute ausgetauscht haben, sehen sie es plötzlich ganz anders, weil das eigentliche Opfer einen Formfehler (z.B. kein Schuldeingeständnis eingefordert) gemacht hat und deshalb einen nichts mehr können.
Bearbeitet von: Taze am 13.04.2010 um 16:21:07
Keine Zeugen?
Dann wirst du Teilschuld bekommen und die Sache wird 50:50 geregelt.
Zitat:
Ich würde an deiner Stelle deinen Unfallgegner anrufen und fragen ob es in Ordnung wäre, wenn du ihm den KVA zukommen lassen würdest, dann kann er es mit seiner Versicherung regeln oder selbst bezahlen oder du lässt dir die Versicherungsdaten geben. Du musst auf jeden Fall sehr vorsichtig umgehen, denn wenn er zum Anwalt geht, wirst du schlechte Karten haben. Kannst eigentlich nur hoffen, dass er nen ehrlicher Mensch ist.
Hier geh ich auch mit!
Zitat:
Ich frag mich echt, wozu du jetzt noch einen Gutachter bestellen willst???
Fahre in eine Werkstatt, lasse dir einen Kostenvoranschlag machen und rufe
danach den Unfallverursacher an, um die Schadenshöhe bzw. den Aufwand
mitzuteilen und abzuklären.
Wozu willst du denn dem anderen noch unnötig mehr Kosten verursachen???
Solche Leute wie dich kann ich echt nicht verstehen, sorry.
So schaut es aus.
Die Sache ist für dich überhaupt nicht in Sack und Pack. Würde auch aufpassen jetzt nichts zu überstürzen und jetzt so viel bares wie möglich einheimsen.
Vielleicht lässt es sich auch so regeln.
Wenn du Pech hast, macht die es genauso und der Rückkaufswert immer höher.
(Wenn du kein Rabattschutz hast)
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254 Beiträge
Hab mich heute mal informiert.
Also es gibt die sog. Bagatellgrenze von 750€ darunter zahlt die Versicherung keinen Gutachter, bzw. gibts sogar Versicherungen die erst ab 1000 zahlen.
Andererseits und das wird wohl der Weg sein, den ich gehe, kann man den Gutachter einschalten und wenns unter 750€ bleibt, dann berechnet er seine Arbeit als KV, den die Vers. wiedrum bezahlt, liegts drüber kriegt er sein Geld fürs Gutachten
Erfolg gibt dem Recht, der ihn hat
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Kaisersesch
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304 Beiträge
Zitat:
Hab mich heute mal informiert.
Also es gibt die sog. Bagatellgrenze von 750€ darunter zahlt die Versicherung keinen Gutachter, bzw. gibts sogar Versicherungen die erst ab 1000 zahlen.
Andererseits und das wird wohl der Weg sein, den ich gehe, kann man den Gutachter einschalten und wenns unter 750€ bleibt, dann berechnet er seine Arbeit als KV, den die Vers. wiedrum bezahlt, liegts drüber kriegt er sein Geld fürs Gutachten
(Zitat von: Roughy)
Du musst das anders sehen. Bis zu diesen Preisen sagt die Versicherung:"Okay, wir glauben dem KVA und bezahlen den so!" Ab den (glaube) 1000€ schickt sie dann einen Gutachter.
5000 rpm - where diesel stops and real engines start to work!
Zitat:
Zitat:
Die Polizei hier in Brandenburg oder Berlin kommt auch deswegen.
Nur musst Du bei einem solchen Bagatellschaden damit rechnen,
eine Verwarnung von 35€ zahlen zu müssen eben WEIL Du die
Polente gerufen hast.
(Zitat von: Nicore)
Echt jetzt? Kann ich irgendwie net glauben. Verwarnung wird eigentlich nur angeboten, wenn der Betroffene sein Fehlverhalten einsieht.
(Zitat von: Superstrose)
Hmm, Du könntest Recht haben. So war das damals auch...
Ne Freundin hat auf 'nem Kauflandparkplatz beim rückwärts einparken
ein anderes Auto mit der Anhängerkupplung ganz leicht an der unlackierten
Heckschürze touchiert. Die Parkreihen waren nur von einem kleinen Grasstreifen
getrennt. Zum anderen Auto gehörte eine "ältere" Frau die gleich einen riesen
Heckmeck machte.
Meine Freundin sagte aber das sie das zugibt / Daten tauscht / bezahlt etc.
Ich hab mir das angeschaut und kam zu dem Schluss, das man mit bisl nass-
schleifen den "Kratzer" wegbekommt aus dem grauen Kunststoff... aber die
dann gleich "ich rufe Polizei bla bla".
Die Polizei kam, schaute sich den "Schaden" an, befragte die beiden Parteien
wie sie sich einigen wollten und danach nahmen sie sich die "Geschädigte" bei
Seite und hielten ihr eine Standpauke von wegen "Bagatellschaden... privat
abwickeln.. bla sülz" und boten ihr die Verwarnung von 35€ sofern sie darauf
besteht, das ganze polizeilich aufzunehmen. Was sie dann doch nicht machte
und die Beamten fuhren mit genervt mit gerunzelter Stirn davon.
Man muss halt abwägen wie hoch der Schaden ist und wer der "Gegner"
ist. Es gibt bestimmte Leute da würde ich auf jeden Fall die Polente holen
auch wenn ich die 35€ dafür zahlen muss, da ich da nicht wirklich auf eine
private unkomplizierte Abwicklung hoffen würden. :)
Ich hatte damals eine glasklare Situation mit einem Benz-Fahrer wo ich
die Sache dann von mir aus privat geregelt habe weil die Umstände
halt passten... mein Verhalten stieß nicht wirklich auf Zustimmung und
die "Abzockerstimmung" ist größer vertreten... kann man hier nachlesen:
Heut Morgen auf dem Weg zur Arbeit "gebummst" ;)Bearbeitet von: Nicore am 14.04.2010 um 09:25:21
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Ich sags ja nur ungern, aber die Kollegen hatten vermutlich keine Lust, den Unfall aufzunehmen. Wenn ich das richtig verstanden habe, ist deine Bekannte/Freundin gegen das andere Fahrzeug gefahren, also hätte sie ne Verwarnung zahlen müssen.
Das wär ja noch schöner, derjenige, der die Polizei ruft, soll sie auch bezahlen? Ist doch keine Getränkebestellung ;-)
Natürlich ist das unnötig, für so ne Lapalie rauszukommen, aber gemacht werden müsste das dann schon richtig.
Bearbeitet von: Superstrose am 14.04.2010 um 12:31:01
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Naja, ist mit nichtmal Schritttempo angeditscht, also "Unfall"
ist da übertrieben. Ich weiss ja nicht wie das so aussieht,
ob man als Geschädigter immer das Recht hat so eine Sache
polizeilich regeln zu lassen? Schließlicht kann es ja bei sowas
dann auch zu Reibereien führen und jeder was anderes erzählt...
BMW Team Oberhavel
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Kaisersesch
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304 Beiträge
Ja, kann man, falls denn ein Schaden entstanden ist, immer durch die Polizei aufnehmen lassen.
Zumindest bei uns in RL-P. Ist wohl auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
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