beim kauf kein unfall angegeben jedoch unfaller
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Dieser Beitrag wurde vom Moderator Gygax E30 am 12.04.2010 um 23:09:27 aus dem Forum "verschiedene Preise / Kaufberatung" in dieses Forum verschoben.hi gemeinde
was soll ich tun hab mir vor einem jahr mein jetztigen bmw gekauft.
der verkäufer hat einen leichten rämpler so im bereich links hinten heckleuchte gezeigt was mir nicht so viel schien und sehr schön gemacht schien.
jetzt bemerkte ich wo ich meine stoßleisten hinten links seite abmachte das die farbe abblättert und darunter ne mm dicke spachtelmaße ist .
also kein rämpler sondern ein richtiger schuß
was soll ich tun
Bearbeitet von: Gygax E30 am 12.04.2010 um 23:09:27
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Hallo bmwpowerm3,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "beim kauf kein unfall angegeben jedoch unfaller"!
Gruß
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tja das sieht nicht gut für dich aus, sowas kontrolliert man vor dem kauf ...
So´n 3 er im Bett is schon Geil.. aber mein 3 er Is Geiler ! :P
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ja aber er hat auch im kaufvertrag den unfall nicht angegeben
Codieren und Fehlerspeicher auslesen in Bern. Bei mir melden!
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du hast ja geschrieben das er dir den schaden "gezeigt" hat also kann er sagen das er dich darauf aufmerksam gemacht hat...
ich würde nochmal mit dem verkäufer reden und evtl eine gemeinsame reperatur angehen, vllt ist er so nett ;)
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ja aber das wäre ein leichter rempler (also kein blechschaden, nur lack und rückleuchte) über der rückleuchte gewesen und kein seiten schaden der gut einen meter davon weg ist
entweder denke ich ein zweiter schaden oder ein gewaltiger seitenschaden darüber wurde jedoch nichts erwähnt noch in den kaufvertrag aufgeführt
und scäden müssen doch generell im kaufvertrag stehen oder irre ich mich da
und wo könnte ich mich über mein recht erkundigen
bitte bitte helft mir da ich sowas noch nie hatte
Zitat:
und scäden müssen doch generell im kaufvertrag stehen oder irre ich mich da
und wo könnte ich mich über mein recht erkundigen
Ja,muss angegeben sein. Allerdings hat er dir das doch gesagt.
Also moralisch wäre es falsch.
Dein Recht bekommst über einen Anwalt.
Dann wird ein Gutachter eingeschaltet (dazu wird er dir raten, wenn du Zahlung vom Verkäufer verlangs).
Ansonsten würde ich aber auf Wandlung des Kaufvertrages bestehen, da Nachbesserung auch nicht in meinem Sinne wäre.
Deine Chancen sind sehr gut, aber NUR wenn wirklich im Kaufvertrag eine "unfallfreiheit" garantiert wird.
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im vertrag ist nichts von schäden auf geführt in der beschreibung
also kann man dagegen vorgehen
Natürlich kannst du dagegen vorgehen.
Ist das ein Vordruck Kaufvertrag oder formlos?
Der Wagen ist auch nicht als sogenannte "Bastlerfahrzeug" verkauft wurden?
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Hat es wirklich Sinn das er dagegen vorgeht? Es ist immerhin ein Jahr her.
Ich weiß, wenn Unfallfreiheit angekreuzt ist und der Wagen sich hinterher als Unfaller entpuppt ist das
ein Fall von arglistiger Täuschung, welcher nicht verjährt - aber muß hier nicht der Käufer nachweisen das der Schaden schon vor dem Kauf bestanden hat?
Der Verkäufer könnte doch sagen: " Das ist innerhalb des letzten Jahres passiert in dem Du das Auto gefahren hast... - beweise da mal das Gegenteil..."
14 Tage nach dem Kauf mag das noch einfach sein, aber ein Jahr später stelle ich mir das schwer vor...
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Mitglied seit: 12.04.2010
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vordruck und weder bastlerfahrzeug noch unfall gar nix
ja idachte ich mir wegen beweisen jedoch habe ich vor, da ja scheckheft, das ich probiere die händler anzurufen und vorbesitzer
oder kann das der gutachter feststellen
Mitglied seit: 19.08.2006
Dresden
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65 Beiträge
Wenn Du einen Vorbesitzer findest der einen Schaden bestätigen kann, oder gar eine Werkstatt
die sagen kann das Sie da einen Schaden behoben hat bist Du natürlich fein raus.
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ok werde das mal probieren
oder hat sonst noch er vorschläge was man tuen kann