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Mitglied seit: 24.10.2006
Nähe Berlin
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1721 Beiträge
Hey Jungs (und Mädels), mal ne Frage zur steuererklärung. im letzten Jahr hatte ich zwei Jobs:
Job A - Lohnsteuerfrei
Job B - Lohnsteuerpflichtig
Da ich Job B nur eine bestimmte zeit ausgeübt habe, wie ist das dann mit dem km Geld?
-Kann ich für beide Jobs ganzjährig die km angeben?
-Für beide nur den Zeitraum in dem Lst gezahlt wurde?
-oder gar nur für Job B ?
Danke!
Mitglied: seit 2005
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Hallo theblade,
schau mal hier
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Gruß
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Mitglied seit: 23.03.2006
Irsch/Saar
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788 Beiträge
Für nen Job wo man keine Steuer zahlt wird man wohl keine zurück bekommen ;-)
...don´t care about tomorrow!
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Mitglied seit: 24.10.2006
Nähe Berlin
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1721 Beiträge
na war das nicht so, dass man die km fürs ganze Jahr angeben musste? weis das ehrlich gesagt nicht mehr so genau.
Mitglied seit: 29.11.2008
paderborn
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76 Beiträge
nein, du darfst nur die zeit angeben in der du auch gefahren bist. wenn du aber für den job sowieso keine steuern bezahlst, wirst du da auch nix wieder bekommen.
in der steuererklärung kannst du ja auch angeben, an wie vielen tagen du die angegebene arbeitsstätte aufgesucht hast.
Mitglied seit: 07.11.2006
Bad Salzuflen
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236 Beiträge
Hi!
Kann dir das Steuerprogramm Taxman empfehlen. Arbeite schon seit Jahren damit.
Das Programm leitet dich durch deine Steuererklärung und gibt dir hilfreiche Tipps und Tricks.
Km kannst du nur für die Tage die du wirklich zur Arbeit gefahren bist geltend machen.
Für Job A-Lohnsteuerfrei gibt es eh nix wieder.
Gruß Jens
[fehlerhaft_angegebener_Link:] http://i30.tinypic.com/mmdeok.jpg[/fehlerhaft_angegebener_Link]mein Compact
Ich glaube, dass man nur die Tagen angeben muss, in den man
zur Arbeit fahren musste.
Zitat:
Ich glaube, dass man nur die Tagen angeben muss, in den man zur Arbeit fahren musste.
(Zitat von: marika2010)
genau so ist es.
du setzt die einfache fahrt zum arbeitsort ab. und zwar an den tagen wo du auch wirklich gefahren bist!!!
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Mitglied seit: 24.10.2006
Nähe Berlin
Deutschland
1721 Beiträge
Zitat:
Zitat:
Ich glaube, dass man nur die Tagen angeben muss, in den man zur Arbeit fahren musste.
(Zitat von: marika2010)
genau so ist es.
du setzt die einfache fahrt zum arbeitsort ab. und zwar an den tagen wo du auch wirklich gefahren bist!!!
(Zitat von: BmW-MoGuL)
ach herje! das weis ich doch nicht mehr auf den tag genau! Oo
naja, das weiß daas finanzamt ja auch nicht. ;)
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Mitglied seit: 26.09.2007
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118 Beiträge
Zitat:
naja, das weiß daas finanzamt ja auch nicht. ;)
(Zitat von: BmW-MoGuL)
So ist es.
Aber bei einer 5-Tagewoche und 30 Tagen Urlaub geht das Finanzamt von 230 Arbeitstagen im Jahr aus. Die Zahl für die 6-Tagewoche kann man sich jeder selber suchen, wer sie benötigt.