wenn es sich wirklich um einen Unfallwagen handelt kann er den Wagen natürlich zurückgeben.Auch wenn es noch viel länger her ist.Der Käufer muß aber sein Recht per Gericht geltend machen und es muß ein Gutachten angefertigt werden.Einfach sagen es ist ein Unfallwagen und ich will den zurückgeben reicht nicht aus.
Wenn es sich laut Gutachten wirklich um einen Unfallwagen handelt mußt du dich an deinen Verkäufer wenden/notfalls gegen ihn klagen
Die Sache wird nicht so ganz einfach.Ich würde dem Käufer sagen das du es schriftlich hast das er unfallfrei war wo er gekauft wurde und das du keinen Schaden hattest.
Der Käufer muß gegen dich klagen.Wenn ein Schreiben von seinem Anwalt kommt würde ich dann aber sofort zu einem Anwalt gehen.Alleine bekommst du das dann nicht mehr geregelt.