Also ohne besserwisserisch klingen zu wollen, aber wegen einem Sportlenkrad erlischt die Betriebserlaubnis in
keinem Fall.
Wenn man eine Mängelkarte wegen des Lenkrads bekommt, hat man 14 Tage Zeit, diesen Mangel zu beheben, was durch eine Eintragung beim TÜV ja der Fall wäre.
Hält man sich nciht an die 14 Tage erlischt nicht die Betriebserlaubnis (BE), sondern es wird ein Bußgeldverfahren, welches Punkte in Flensburg nach sich zieht, eingeleitet.
Ich zitiere mal den Gesetzestext dazu:
§ 19 Absatz 2 StVZO:
Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart (von PKW zu LKW)
geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird._________________
Thx Supporter-S04
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