3 monats klausel bei betrug????
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muhr am see
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hi leute ich habe vor längeren einen bastuck esd bei ebay gekauft und ihn bezahlt und nie erhalten verkaüfer meldet sich auch nicht mehr.
jetzt werd ich den verkaufer anzeigen müssen, aber mein kumpel meinte eben zu mir wenns länger wie 3 monate her ist kann ich ihn nicht mehr anzeigen weil es eine 3 monats klausel gibt, mir ist sowas auch bekannt aber nur bei korperverletzung (hat mir selbst schon den arsch gerettet) aber ich weiß jetzt nicht ob diese klausel bei betrugsfällen auch eingehalten werden muss.
viell weiß ja einer von euch was oder hatte selbst schon so einen fall.
mfg basti
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Hallo psfreak636,
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Gruß
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Ich wunder mich grad...
Wir sprechen schon von ner Körperverletzung bzw. nem Betrug im strafrechtlichen Sinne?
In meinem StGB is bei beiden Delikten jeweils im § 77 III Nr. 5 eine Verjährungszeit von drei Jahren vorgesehen. Ne Drei-Monats-Frist bei der Verjährung kenn ich eigentlich nur aus dem Verwaltungsrecht (v.a. Straßenverkehr - keine Ahnung obs die woanders auch noch gibt).
Und zivilrechtliche Schadenersatzansprüche brauchen noch länger, bis sie verjähren. Für Körperverletzungen sinds gem. § 199 II BGB 30 Jahre; sonstige frühestens nach zehn Jahren.
[ironie] ich weiß scho, warum ich den Verjährungs-Scheiß meine Sekretärin machen lasse - nur es is ja grad Sonntag [/ironie]
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
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Mitglied seit: 17.11.2007
muhr am see
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ne bei körperverletzung bin ich mir 100% sicher weil mich einer nach 4 monaten nach ner schlägerei anzeigen wollte und das ging dann nicht mehr wegen dieser 3 monats klausel hat jedenfalls der bulle zu mir gesagt.
Ah ok - jetzt bin ich schlauer: ich hab den § 77b I StGB übersehen. Nach dieser Vorschrift gilt die Drei-Monats-Frist bei Antragsdelikten. Und der Polizist hat spontan mal das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung bei Deiner Körperverletzung verneint *gg*
Bei der neuen Geschichte - mal unterstellt, dass es auch ein Betrug ist - gilt diese Drei-Monats-Geschichte dann, wenn die Sache "geringwertig" (k.A. wie da die Grenze ist - irgendwas zwischen 50 und 100 Euro) ist.
Warum willst Du übers Strafrecht gehen? Das bringt Dir Dein Geld auch nicht automatisch zurück. Geh lieber über die zivilrechtliche Schiene und verklag ihn. Also nach erfolgloser Mahnung und erfolglosem Mahnbescheid...
Bearbeitet von: mb100 am 28.03.2010 um 21:26:17
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"