Kauf mit nicht angegebenen Mangel(ABS),was tun?
Zitat:
Zitat:
das die lampe halb rausgedreht war ist dann doch arglistige täuschung in meinen augen, es wird offenbar ein mangel verschwiegen, besser gesagt die reperatur eines mangels
Nein, ist es aus folgendem Grund nicht.
Zitat:
Der Verkäufer hatte zu mir gesagt, dass er damit zum Bosch-Service gewesen ist, die dort allerdings kein Fehler auslesen konnten und aus dem Grund die ABS-Leuchte ganz abgeschaltet haben.
Der Verkäufer hat alles wichtige gesagt.
Der Verkäufer hat es doch eindeutig erwähnt. LAMPE ABGESCHALTET
(Zitat von: Heckpropeller)
naja die aussage Lampe abgeschaltet an sich ist doch schon ein täuschungsversuch. Das hat nix mit ner reperatur zu tun, sondern ist, wenn man so will, ein weiterer mangel.
Wenn er gesagt hätte, ABS geht nicht, lampe rausgedreht, damit man zum tüv fahren kann oder sowas...aber zu sagen beim boschservice wäre das passiert, ist ja die frechheit vorm herrn.
und wenn aussage gegen aussage steht, kann man sich ja aufs schriftliche beziehen und da ist weder der defekt, noch der pfusch dokumentiert
türlich liegt eine gewisse schuld beim käufer, dass er bei der aussage nicht hellhörig wird
Mitglied: seit 2005
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Hallo kwadde,
schau mal hier
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Gruß
@ TE:
Dann geh mal fein zum Anwalt und melde den "Betrugsverkauf". Ich hoffe du hast keine Rechtsschutz hast, nicht das du einer der vielen Verursacher für die häufigen Prämienerhöhung wirst.
Wenn dein Kumpel so viel Glück hatte, dann hast du bestimmt auch so viel Glück. Ist ja ein klarer Fall von Betrug. =)
Wenn du mit deinen Mutmaßungen nicht aufpasst und ständig das Wort "Betrug" benutzt, dann brauchst du dich nicht wundern wenn der Verkäufer eine Strafanzeige wegen Verleumdung stellt.
Wenn du mir das in dem Zusammenhang unterstellen würdest, hätte ich das schon längst, ohne wenn und aber, getan.
Und wenn du deinen Text (1. Beitrag) mal durchliest, kannst du wahrscheinlich verstehen warum hier einige nicht richtig lesen.
Weil nur der, der richtig schreibt wird auch richtig gelesen.
Danke für dein Intersse!
PS:Kannst dein Kumpel ja als Anwalt nehmen, der steht dir zu Rechtsfragen bestimmt gern zur Verfügung und überzeugt die jeweilige Instanz.
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Mitglied seit: 11.08.2009
eppelborn
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61 Beiträge
Also, ich glaub mal das hier einige (Verkäufer) munter hier ihren Schrott ablassen! Wen ich der Käufer wäre würde ich dem Verkäufer die ei.... Abreissen und mal kräftig in den allerwertesten tretten. Für mich war das arglistige täuschung und sonst nix. Der Verkäufer wusste von dem Mangel und hat die Birne rausgedreht , nur weil er zu faul (Blöd) ist den Fehler abzustellen .man man , da geht mir der Puls hoch leute! Das ist doch voll verarscht und sonst nix ..also ab zum Anwald wen er nicht mit sich reden lässt!! Mfg...
Befasse dich mit Gesetzen und lies bitte, bitte nach was arglistige Täuschung ist.
Und wenn du ihm die Eier abreißen würdest, hättest du wieder ein Problem.
Das ist der Lebenzyklus.
Er hat nichts verschwiegen und auch nichts vorgetäuscht.
Aber bleibt mal bei eurer Meinung. Ich gönne euch das vermeintliche Wissen und erkenne die Meinung ebenfalls an.
Schließlich ist es ja blöd wenn man in einem Forum nicht das zu hören kriegt was man will. Ebenfalls sind alle User hier, wie der Kumpel des TE, Juristen und kennen sich im Recht aus.
In welchen Gesetzen was steht ist ja erstmal zweitrangig.
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Mitglied seit: 26.03.2010
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§ 444
Haftungsausschluss
Auf eine Vereinbarung, durch welche die Rechte des Käufers wegen eines Mangels ausgeschlossen oder beschränkt werden, kann sich der Verkäufer nicht berufen, soweit er den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.
Lol, hast du jetzt im BGB nachgekramt?
Dann blätter mal eine Seite vor zum §442.
Du hast 0 KOMMA 0 Chance, wenn er sich Rechtsbeihilfe holt.
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Mitglied seit: 11.08.2009
eppelborn
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Heckpropeller, Du bist ein Schwätzer!!!!
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Mitglied seit: 26.03.2010
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§ 442
Kenntnis des Käufers
(1) Die Rechte des Käufers wegen eines Mangels sind ausgeschlossen, wenn er bei Vertragsschluss den Mangel kennt. Ist dem Käufer ein Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, kann der Käufer Rechte wegen dieses Mangels nur geltend machen, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.
(2) Ein im Grundbuch eingetragenes Recht hat der Verkäufer zu beseitigen, auch wenn es der Käufer kennt.
Da sind wir ja wieder bei meinem,...von dem mangel habe ich erst nach dem kauf erfahren nachdem ich ihn angerufen habe und ihn gefragt habe warum die leuchte gar nicht mehr leuchtet. Später habe ich rumgeschraubt und gesehen, dass die birne halb raus gedreht war. Dann hat er mir erst gesagt das er zum bosch war und die das gemacht haben sollen. Vorher hieß es, es sei wieder alles in ordnung desswegen habe ich das auto auch gekauft. Leider viels mir erst stunden später ein, dass die birne kurz aufleuchte müsste, desswegen habe ich angefangen zu schrauben um den fehler zu suchen.
@ värzisch:
Weil ich argumentier und nicht nur pöbel und Unwissen vertreibe?
Tut mir leid, ich arbeite desöfteren mit Gesetzen im Handel und du mit Metall.
Das unterscheidet uns.
@ Amstaff:
Der Verkäufer hat es im Nachhinein erst erklärt? Okay, dann war es für mich bisher nicht herauszulesen. Dann dürftest du doch Glück haben.
Es ist und bleibt aber trotzdem schwierig.
Hast du jetzt Forderungen an den Verkäufer gesellt?Wenn ja,was hat der Verkäufer denn dazu gesagt?
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Mitglied seit: 11.08.2009
eppelborn
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61 Beiträge
Heckpropeller, Du kannst angeblich gut mit Gesetzen, nur das was der te geschrieben hat kannst Du nicht so richtig folgen oder wie, hättest Du genau gelesen dann wüsstest Du um was es geht. aber wenn schon immer alles Wissen wollen , dann auch richtig zwischen den Zeilen Lesen , oder warum gibste uns jetzt Recht? naja egal.....trotzdem bin ich der Meinung das er auf Gerichtlichem Weg gute Chancen hat...fertig ..MFG...
Sorry, ich habe es nirgendwo herauslesen können. Auch nach dem dritten Mal.
Ist doch geklärt. Kein Grund zur Aufregung.
Wie gesagt: Trotzdem kein eindeutiger Fall. Ohne Rechtsschutz würde ich nichts mit einem Anwalt unternehmen.
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Mitglied seit: 26.03.2010
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Ich habe ihn gestern mit unterdrückter nr. angerufen und siehe da, er geht ran .Sonst keine reaktion auf meine anrufe oder sms. Habe ihn gesagt das er das auto zurücknehmen soll, oder die entstehende reperaturkosten zahlen soll (natürlich als auftraggeber bei X werkstatt). seine Antwort gekauft ist gekauft, ich wusste ja vorher nicht das, dass abs ncht funktioniert. Er merkt noch nicht mal das er sich selber wiederspricht und vergisst glaube ich die zeugen die ich dabei hatte wo er gesagt hat, dass er sich um die reperatur des abs kümmert. ich mein ich bin realistisch und sehe das so: Im kaufvertrag ist kein Mangel eingetragen also sozusagen hat er mir das auto mangelfrei übergeben, was allerdings nicht der fall ist da eine täuschung vorliegt die ich leider vorher sehen musste. Er hat das vor zeugen gesagt das er das abs repariert und zum letzt die paragraphen 442,444.
Wenn Rechtsschutz: zum Anwalt
ohne RS:eher nicht
wenn bei ADAC: Telefonberatung
ansonsten: Anzeige
Alles andere komt teurer als die Reperatur selbst und geht eventuell zu deinen Lasten.
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Mitglied seit: 26.03.2010
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Ok das war schon hilfreich. Danke
Hat denn jemand ne ahnung wie teuer die reperatur sein könnte?
Angenommen Sensor oder 2 müssen getauscht werden?
Kann ich das i-wie selber prüfen oder sehen? von den sensoren hab ich echt keine ahnung ich weiß noch nicht mal wo diese zu finden sind, nur das princip ist mir soweit bekannt.
Mitglied seit: 11.08.2009
eppelborn
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61 Beiträge
Rad abschrauben , dan siehst Du ein schwarzes Kabel mit nem grauen Stecker . gibt mal bei Ebay e36 Radsensor vorne ein , dann siehste wie der aussieht. am besten wechselst du gleich beide , kosten um die 25 euro bei Ebay. Hab bei mir auch gleich beide gewechselt, DAS KANN MAN SELBST WECHSELN , ne stunde Arbeit mit Räder ab und dran schrauben..Mfg
Mitglied seit: 11.08.2009
eppelborn
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Natürlich Abs Sensor, sorry
Mitglied seit: 25.01.2008
munich-city
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263 Beiträge
du kannst ja zum anwalt gehen aber ich denke nicht das du erfolg haben wirst!!
da es um privatkauf geht!!
wenn du das fahrzeug vom händler gekauft hättest wäre das wieder eine andere sache!
mfg
/// E30 POWER ///
oo-00-oo
Mitglied seit: 24.03.2010
rostock
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5 Beiträge
Hallo
wenn du nen guten anwalt hast kannst es probieren mit nem anschreiben wichtig ist was im kaufvertrag steht :gekauft wie gesehen und technischer zustand (bastlerfahrzeug(kein abs -algemeine betriebserlaubnis bremse erloschen? )
solten diese aüsserungen enthalten sein solltest die geschichte als lehrgeld verbuchen
und wichtig ist noch kosten nutzen frage: kaufpreis zu reperatur preis
vieleicht kannst ja für kleines geld reparien denn so ein verfahren dauert und kostet ne menge geld und nerven
Hinweis:
Zwischen obenstehenden und untenstehenden Themen liegt ein Zeitraum von mehr als 3 Monaten
hey User,
grundsätzlich gibt es beim Kauf bezüglich der Gewährleistung einen wesentlichen Unterschied beim Privatkauf zum Händlerkauf. Der private Verkäufer kann durch eine vertragliche Einigung seine Pflichten für Fehler am Auto einstehen zu müssen, völlig ausschalten. Folglich sollte überlegt werden mit welchen Konditionen der Vertrag tatsächlich geschlossen wurde. Nur wenn die Pflichten nicht völlig ausgeschaltet wurden, könnte immerhin auch nach bis zu einem Jahr nach dem Kauf ein Anspruch auf
Rücktritt vom Kaufvertrag bestehen.
Gruß freakman88
Mitglied seit: 14.11.2004
bei stuttgart
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2829 Beiträge
hallo,
.... na. problem mittlerweile geklärt ... ?
wenn ich das richtig verstanden habe, dann hast du unter (neutralen) zeugen
VOR DEM KAUF mit dem verkäufer vereinbart, daß das problem mit dem dauer-
haften leuchten der ABS-Kontroll Lampe vor dem kauf vom verkäufer ! behoben
wird, da der wagen - laut kaufvertrag ! - mängelfrei ! übergeben wird ...
dann ist schon das (halbe)herausdrehen der ABS kontroll-lampe ein versuchter
betrug ! (hallo heckpropeller), das su sicherlich im beisein von anderen fest-
stellen musstest ... der verkäufer kann dir sicherlich die bosch/werkstatt be-
nennen, bei der er den FS auslesen lassen hatte ... wenn nicht (was ich glaube),
dann wäre auch hier eine täuschung (versuchter betrug) seitens des verkäufers
gegeben ! ...
mein tipp ... wenn du den fs auslesen kannst (kosten), wird entweder ein rad-
sensor oder aber das abs-steuergerät defekt sein ... und einen kostenvoran-
schlag über die reparatur machen lassen und diesen betrag vom verkäufer als
kaufpreisminderung einfordern ... falls er diesem vorschlag nicht zustimmen soll-
te, dann hinweis auf eine anzeige wegen arglistiger TÄUSCHUNG resp. versuch-
ten betruges - die bei vorhandenen zeugen auch aussicht auf erfolg hat und
nur wenig kostet ...
im übrigen gibt es eine ganz simple methode jemanden vor den kadi zu ziehen
(aber nur dann, wenn man im recht ist !) - einen mahnbescheid erlassen in höhe
der reperarturkosten ... das kostet bei bspw. 150 € nur sowas um die 25 € an
gerichtskosten ... und wenn der andere widerspricht, wird es für ihn teuer, falls
er am ende verlieren sollte ...
ich habe in den letzten 3 jahren 2 verfahren gegen autohändler angestrengt
.... und gewonnen - und dies in nicht unerheblichen umfang (1.700€) - auch
ein privatverkauf unterliegt dem grundatz "treu und glauben" - good lack
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