Freundin (angeblich) bei Rot über die Ampel (geschlossen)
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Eine kurze Frage:
Meine Freundin hat gestern ein Schreiben von der Bußgeldstelle bekommen, dass sie von einem Streifenwagen beobachtet wurde angeblich bei Rot über die Ampel gefahren zu sein. In dem Streifenwagen saßen 2 Beamte.
Meine Freundin behauptet aber steif und fest, dass bei eintreten der Gelbphase nur etwa 10 Meter Abstand bis zur Haltelinie war, bei einer Geschwindigkeit von etwa 50kmh. Somit kann es laut ihrer Aussage gar nicht Rot gewesen sein beim Überfahren der Kreuzung.
Andere Sache: Müssen die Beamten nicht beweisen, dass sie bei Rot gefahren sein soll? Sie wurde weder angehalten, noch wurden Fotos gemacht. Ich bin der Meinung, da könnte man genauso gut ja tagtäglich Briefe an Hunderte Haushalte verteilen.
Die Sache ist daher so prekär, da sie noch in der Probezeit ist. Was nun tun? Hinnehmen oder Anfechten? Wenn es keinen Sinn hat dagegen vor zu gehen, wie wird die Strafe aussehen? Fahrverbot? Nachschulung? Wie viel Punkte?
Bitte nur konstruktive Antworten. Ich brauche jetzt keine Dummschwätzer ala "Vorher überlegen" oder " Soll sie doch Laufen und bezahlen".
Stummelheck und Stolz drauf.... Ich muss nichts kompensieren :-p
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Hallo freakin park,
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Gruß
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Mitglied seit: 07.06.2009
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42 Beiträge
Beim Überfahren einer roten Ampel kommt es ja auch darauf an, wie lange schon rot war.
Um das zu beweisen wird entweder ein Foto oder ein Video benötigt, wenn das nicht vorhanden ist, sollte sie jeder Anwalt aus der Nummer rausboxen können.
Alles andere würde mich schwer wundern!
Hubraum ist durch nichts zu ersetzen, außer durch noch mehr Hubraum!
Ich würde es anfechten! Wie es jetzt genau mit dem Beweiß ist weiß ich nicht. Denke aber das die ohne Beweiß nicht durch kommen.
Wegen der Strafe:
1 Punkt weil sie über Rot ist und dann kommt noch eine Nachschulung dazu, kostet zwischen 250-400 € und die Probezeit wird auf 4 Jahre insgesamt verlängert.
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Mitglied seit: 15.07.2007
Erfurt
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Sowas in der Art habe ich schon vermutet.
Wie soll sie jetzt mit der Stellungnahme umgehen? Was z.B. soll sie nieder Schreiben, damit sie sich nicht unnötig selbst belastet?
Bearbeitet von: freakin park am 26.03.2010 um 08:10:34
Stummelheck und Stolz drauf.... Ich muss nichts kompensieren :-p
anfechten bei der polizei ist immer sehr schwer (hatte ich auch schon 2 mal ohne erfolg)
und wenn sich der preis dann verdoppelt nachn anfechten bezahlst du lieber schnell wenn man sieht was für gebühren drauf gehen.
wichtig ist wann sie die ampel überfahren haben soll
<1 sekunden oder >1 sekunde,
wenn es unter 1 sekunde gewesen sein würd ich einfach bezahlen und gut sein lassen weil in dem bereich gibt es keine punkte und auch kein fahrverbot-somit auch keine nachschulung.
falls nach einer sekunde würd ich es es mir auf jedenfall überlegen, da dann ernsthafte konsequensen für deine freundin auftreten könnten, nachschulung, verlängerte probezeit, fahrverbot.
Ist sie die Halterin des Fahrzeugs?
Falls nein dann würde ich erstmal als Halter sagen das war ich nicht. Und sagen ich will nen Beweiß sehen und bissl raus zögern. Dann müssen die erst rausfinden wer das sein könnte. Sprich die Polizei kommt zu deiner Freundin oder sie muss zur Polizeiwache. Würde erstmal den Rechtsanwalt anrufen!
Hab noch was im Netz gefunden:
bei schon länger als eine Sekunde andauernder Rotphase eines Wechsellichtzeichens 200,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot
mit Gefährdung 320,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot
mit Sachbeschädigung 360,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot
Zitat:
anfechten bei der polizei ist immer sehr schwer (hatte ich auch schon 2 mal ohne erfolg)
und wenn sich der preis dann verdoppelt nachn anfechten bezahlst du lieber schnell wenn man sieht was für gebühren drauf gehen.
wichtig ist wann sie die ampel überfahren haben soll
<1 sekunden oder >1 sekunde,
wenn es unter 1 sekunde gewesen sein würd ich einfach bezahlen und gut sein lassen weil in dem bereich gibt es keine punkte und auch kein fahrverbot-somit auch keine nachschulung.
falls nach einer sekunde würd ich es es mir auf jedenfall überlegen, da dann ernsthafte konsequensen für deine freundin auftreten könnten, nachschulung, verlängerte probezeit, fahrverbot.
(Zitat von: chris521)
In der Probezeit gibt es sobald man
1 PUNKT kassiert schon eine Nachschulung!
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 15.07.2007
Erfurt
Deutschland
67 Beiträge
Das ist das Problem. Das kann man nicht eindeutig sagen! Ich würde sagen, wenn es wirklich erst Gelb geworden war, dann war es sehr knapp: sprich unter einer Sekunde. Dagegen weiß ich aber nicht was die Herrn dagegen sagen? Ich meine, die werden ja wohl kaum mit der Stoppuhr da gesessen haben im öffentlichen Stadtverkehr. War ja keine Zivile wo ein Video etc. mit läuft.
Edit:
Ja, sie ist Halterin des Fahrzeuges.
Bearbeitet von: freakin park am 26.03.2010 um 08:17:10
Stummelheck und Stolz drauf.... Ich muss nichts kompensieren :-p
woher wollen die wissen wer denn gefahren ist?
Wer später bremst...ist länger schnell...und früher da!
www.du-sollst-skinheads-nicht-mit-nazis-verwechseln.de
--1312--
Zitat:
Sowas in der Art habe ich schon vermutet.
Wie soll sie jetzt mit der Stellungnahme umgehen? Was z.B. soll sie nieder Schreiben, damit sie sich nicht unnötig selbst belastet?
Bearbeitet von: freakin park am 26.03.2010 um 08:10:34
(Zitat von: freakin park)
Genau das, was du oben schon geschrieben hast, daß die Ampel ein paar Meter vor deiner Freundin auf gelb geschaltet hat.
Mitglied seit: 12.12.2009
Halle Saale
Deutschland
788 Beiträge
das is nich ganz leicht.. hmm den beweis haben sie ja, da der "beifahrer" es ja auch gesehen hat..
Aber das mit der Nachschulung sollte nach einer Roten ampel nicht durchkommen!
Soweit ich mir das in der FS gemerkt hab war das bei Rotlichtverstoß so...
unter einer Sek. Busgeld (50 Euro)
über einer Sek. Busgeld + Fahrverbot (bin mir nicht ganz sicher wie lange )
So´n 3 er im Bett is schon Geil.. aber mein 3 er Is Geiler ! :P
Die müssten deine Freundin eigentlich gleich rausziehen.
Wenn man z.B. jetzt im Ort 80 km/h fahren würde und die Polizei darauf hin rauszieht sie aber keinen Beweiß haben. Sprich Radarpistole oder Blitzer können sie einem auch nichts machen.
Kumpel von mir ist an der Ampel bissl schneller weg gestartet und sein Auto ist ziemlich laut -> VR6! Naja...nach so paar hundert meter hat uns dann die Polizei aufgehalten in Zivil und hat so gemeint ja wir sind zu schnell gefahren blabla... Mein Kumpel hat nur so gemeint hä? Zu schnell? Wir sind 50 km/h gefahren. Polizei behauptete aber wieder das wir viel schneller waren. Dann hat mein kumpel gesagt wir wollen erst nen Video Beweiß sehen sonst glaub ich ihnen gar nichts!
ende vom Lied??
Sie sind dann wieder weiter gefahren und wir haben nichts bekommen.
Ich bin mir ziemlich sicher das sobald man in der Probezeit 1 Punkt kassiert eine Nachschulung fällig ist. Da ist egal ob man zu schnell unterwegs ist, über Rot fährt oder im Absoluten Halteverbot steht.
Der Beweiß:
A-Verstöße sind:
Unfallflucht, Nötigung, Vorfahrtsverletzung mit Gefährdung eines anderen, verbotenes Rechtsüberholen außerhalb geschlossener Ortschaften, Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h, zu schnelles Fahren bei Unübersichtlichkeit, an Kreuzungen und Einmündungen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen, zu dichtes Auffahren, "Geisterfahren" auf Autobahn oder Kraftfahrstraße, Rotlichtmißachtung, Fahren unter Alkoholeinfluß, Überholen im Überholverbot.
Wer einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begeht und einen Führerschein auf Probe hat, wird zusätzlich zur Maßnahme aus dem Verwarnungsgeld- bzw. Bußgeldkatalog folgendermaßen bestraft:
Beim ersten Mal
verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre.
Ein Aufbauseminar (ASF = Aufbauseminar für Fahranfänger) wird angeordnet.
Dieses Seminar muss an einer dafür zugelassenen Fahrschule absolviert werden.
Es besteht aus einer Nachschulung von insgesamt 4 Sitzungen zu 135 Minuten.
Zwischen der ersten und der zweiten Sitzung gibt es eine Fahrprobe von mindestens 30 Minuten Dauer.
Diese Fahrprobe hat keinen Prüfungscharakter.
Der Kurs wird in Gruppen von 6 bis 12 Teilnehmern abgehalten, die durch
aktiven Erfahrungsaustausch und gemeinsame Analysen ihres Fahrverhaltens
lernen sollen, wie sie Unfallrisiken künftig vermindern können.
Eine durchgehende Teilnahme an allen Stunden ist Pflicht.
Die Kosten betragen durchschnittlich 250 Euro, maximal etwa 400 Euro.
Eine frühzeitige Anmeldung wird empfohlen, da die Seminare nicht durchgehend angeboten werden.
Eine Fristüberschreitung wird als Weigerung angesehen und hat den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge.
Bearbeitet von: fullmode jr. am 26.03.2010 um 08:30:20
Mitglied seit: 29.03.2008
München & Bremen
Deutschland
459 Beiträge
Erstmal:
Sie ist nicht gefahren. Da sie nicht angehalten wurde, weiß auch keiner, wer gefahren ist.
Dann:
Irgendwer saß noch mit im Auto, am besten 2-3 Personen und alle müssen aussagen, dass es nicht Rot war. Polizisten sind nur Menschen und können sich auch mal irren.
Könnte klappen...aber ohne Gewähr.
PS: Ich wurde mal angehalten, weil ich angeblich telefoniert hätte. Ich habe nicht telefoniert und konnte das leider nicht beweisen, da man bei seinem Mobilfunkanbieter nur einen Auszug der eigenen Anrufe bekommen kann - aber nicht der eingegangenen Anrufe! Es werden zwar alle eingehenden und ausgehenden Anrufe protokolliert, dennoch kann man als Privatperson diese nicht anfordern.
Ergo: Ich durfte auch zahlen, da zwei Beamte aussagten, ich hätte telefoniert.
Scheint eine neue Masche in Deutschland zu sein. Einfach was behaupten, wenn die beschuldigte Person allein im Auto sitzt. Einfacher geht es ja auch kaum.
Also ebenso dreist zurücklügen!
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 15.07.2007
Erfurt
Deutschland
67 Beiträge
Der einzige Beweis ist ja der Beifahrer, sprich: der andere Kollege! Angehalten wurde sie wie gesagt nicht. Wenn ein Videobeweis vorliegen würde, denke ich würde sie den einsehen können. Aber mal ehrlich, fährt die Streife die ganze Zeit auf Videoaufzeichnung ind er Hoffnung, das man einen dummen raus ziehen kann? Im Stadtverkehr warten die doch nicht extra auf einen Gelb-Sünder!!!
Stummelheck und Stolz drauf.... Ich muss nichts kompensieren :-p
Mitglied seit: 09.07.2008
Panketal bei Berlin
Deutschland
1287 Beiträge
Zitat:
Der einzige Beweis ist ja der Beifahrer, sprich: der andere Kollege! Angehalten wurde sie wie gesagt nicht. Wenn ein Videobeweis vorliegen würde, denke ich würde sie den einsehen können. Aber mal ehrlich, fährt die Streife die ganze Zeit auf Videoaufzeichnung ind er Hoffnung, das man einen dummen raus ziehen kann? Im Stadtverkehr warten die doch nicht extra auf einen Gelb-Sünder!!!
(Zitat von: freakin park)
Nein,
aber die könnten auch SOFORT rausziehen !
Aber das geht ja auch ganz schlecht, wenn man gerade Eis isst, Kaffe trinkt oder Zeitung liest :D
also schickt man das einfach nach .. erspart man sich auch das lässtige Aussteigen aus dem Autoo ..
Mitglied seit: 12.12.2009
Halle Saale
Deutschland
788 Beiträge
Du brauchst dich nur mal an die Ampek zu stellen und zu schauen ob alle brav anhalten wenn die ampel von grün auf gelb springt ...
ich wage es zu behaupten das die blauen typen auch nicht immer beim letzten stückchen noch anhalten ...
wenn ein brief kommt, sag denen du bzw sie hatte einen verkehrsteilnehmer ganz knapp hinter dir, dann könnten sie euch rein theoretisch nix ;)
Stellt euch ma vor 500 unfälle pro tag nur weil ALLE verkehrsteilnehmer im letzten meter voll auf die eisen gehen nur weils "Gelb" geworden is ...
So´n 3 er im Bett is schon Geil.. aber mein 3 er Is Geiler ! :P
die müssen die Tat beweisen oder während sie über rot gefahren ist müssen die Politzisten sie anhalten. ich wurde angehalten und hab ein monat fahrverbot bekommen und 480 euro strafe zahlen und hab 4 punkte bekommen war auch in der Probezeit. Musste eine nachschulung machen. aber als siie mich angehalten haben, haben sie mir einen Bogen unterschrieben lassen dass ich die Tat zugebe noch in diesem abend...also ich denk nicht das sie da was machen können die Beamten haben erstens nicht gesehen das deine Freundin hinterm steuer saß und sie wurde aber auch nicht angehalten von daher hät ich einen Klage eingereicht. Das geht doch garnicht das sie einfach sagen das sie beobachtet haben das deine freundin über rot gefahren ist dürfen sie garnicht.
Hatte sowas auch neulich, es wird unterschieden vor Gericht, ob die Streife extra Rotlichtverstöße geahndet hat oder ob die es nur zufällig gesehen haben wollen.
Und dabei spielt die Zeit keine Rolle, dass können die ja nicht sehen, aber Punkt gibt es trotzdem.
Wenn Sie deine Freundin nicht angehalten haben, einfach nen anderen Fahrer angeben, der bereit wäre den Punkt aufzunehmen, das Bußgeld kann Sie ja zahlen, nicht mit diesem Quatsch mit 3 fingierten Zeugen kommen, das merkt jeder Richter sofort und nimmt die Geschichte auseinander.
Einfach stur behaupten Sie wäre nicht gefahren.
Kleinwagen verstopfen meinen Luftfilter.
Mitglied seit: 03.05.2007
Kreis Barnim
Deutschland
387 Beiträge
Hi,
ich wurde auch mal in der Probezeit gesehen von zwei Beamten wie ich angeblich ne rote Ampel überfahren hätte...sie sind mir gefolgt und haben mich rausgezogen. Ich konnte sie auf eine Gelblichtfahrt runterhandeln (10€), aber wahrscheinlich nur weil mein Beifahrer genauso sofort ausgesagt, dass es gelb war.
Bei Geschwindigkeiten kann ein Beamter zum Glück nicht einfach durch Abschätzen Strafen vefrdonnern (ist ja in manch anderen Ländern auch anders). Ampelverstöße jedoch schon...
ich würd sagen, dass sie nicht weiß wie sie zu der Behauptung kommen, denn sie war zu dieser Zeit woanders...jemand anderes ist gefahren, wer weiß sie auch nicht...ergo Fahrtenbuch im schlimmsten Fall. Sieh es von der positiven Seite, hätten sie sie angehalten, wäre sie chancenlos.
Gruß
Mitglied seit: 23.03.2006
Irsch/Saar
Deutschland
788 Beiträge
Geschichten Erfinden ist ganz schlecht, das ist sehr schnell durchschaubar!
Entweder alles abstreiten oder zugeben. mehr möglichkeiten sehe ich nicht.
(die das ein andere die Strafe aus sich nimmt geht mir nicht in den Kopf)
Ich hoffe aber das es bald bei uns so wird das wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann der Halter die Strafe bekommt.
Dann hat das mal endlich ein Ende mit dem rumgeheule und dem "ich weiß nicht wer gefahren ist"
...don´t care about tomorrow!