Anfrage Kaufvertrag zurückziehen
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Dieser Beitrag wurde vom Moderator Kingm40 am 18.03.2010 um 11:01:39 aus dem Forum "verschiedene Preise / Kaufberatung" in dieses Forum verschoben.Guten Tag und zwar wie ihr vielleicht aus andreren Threads von mir in den letzten Tagen gelesen habt freue ich mich auf meinen neuen Gebrauchten 325XI Bmw. Ich kaufte das Fahrzeug habe also einen Kaufvertrag auslieferung sollte diese Woche sein nachdem anstehende Reperaturen wie im Kaufvertrag anggeben gemacht sind.
Jetzt sagte mir der Verkäufer die Reperaturen sind zu teuer er will den Kaufvertrag zurückziehen ist dies möglich?
Kann er einfach so den Kaufvertrag zurückziehen weil ihm die Reperaturen die abgemacht sind zu teuer sind?
Würde mich über paar Antworten freuen danke.
Bearbeitet von: Kingm40 am 18.03.2010 um 11:01:39
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Hallo cneefe,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Anfrage Kaufvertrag zurückziehen"!
Gruß
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Werd mal etwas genauer. Gekauft von Privat oder Händler? Steht zu den Mängeln was im KV?
Aber grundsätzlich gibt es keinen einseitigen Rücktritt von einem Kaufvvertrag.
OO==[][]==OO
PDC? DSG? DSC? Automatik? Nein danke, ich fahr selbst.
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Also habe es von einem Händler gekauft nicht von Privat und im Kaufvertrag steht Folgende Reperaturen werden erledigt siehe Beizettel:
Nebelleuchten
Stoßstange befestigen
Most System (Bluetooth usw Radio funktioniert nicht) !!!!! Dies ist das Ausschlaggebende wraum er meint es sei zu teuer also das Most System.
RäderBuchsen erneuern
Schaltknauf austauschen
Felgen Reparieren.
Aber ich meine er hat sich doch mit dem Kaufvertrag verpflichtet die Reperaturen auszuführen auch an dem Most System oder kann er sagen er zieht sich der Reperatur des Most Systems zurück oder er löst den Vertrag auf? Geld hat er übrigens auch schon bekommen und seid 7 Tagen in seinem Besitz!
In dem Fall ist es eine zu 100 % klare Sache. Ihr habt einen Vertrag und was in dem drinnen steht ist von beiden Seiten einzuhalten. Auflösung (und auch Teilauflösung) des Vertrages ist nur möglich, wenn beide Seiten damit einverstanden sind.
Wenn der Verkäufer falsch kalkuliert hat oder den Aufwand falsch eingeschätzt hat ist das sein Problem, nicht deins. Wenn man Verträge jederzeit auflösen könnte wie es einem gerade passt, bräuchte man keine machen ;).
OO==[][]==OO
PDC? DSG? DSC? Automatik? Nein danke, ich fahr selbst.
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ok vielen dank dir hoffe brauche mich nicht mit meinem Anwalt den vor Gericht mit ihm Streiten weil die ganze Zeit warte ich ja auf mein neues Auto :-(
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63 Beiträge
Gib doch dazu bitte mal zwischendurch Feedbacks hier!
Hört sich interessant an die Geschichte!
Hoffe das sich alles zu deinen gunsten regelt,
und nicht nach dem Motto "dreißtigkeit siegt"!
Zitat:
In dem Fall ist es eine zu 100 % klare Sache. Ihr habt einen Vertrag und was in dem drinnen steht ist von beiden Seiten einzuhalten. Auflösung (und auch Teilauflösung) des Vertrages ist nur möglich, wenn beide Seiten damit einverstanden sind.
Wenn der Verkäufer falsch kalkuliert hat oder den Aufwand falsch eingeschätzt hat ist das sein Problem, nicht deins. Wenn man Verträge jederzeit auflösen könnte wie es einem gerade passt, bräuchte man keine machen ;).
(Zitat von: Kingm40)
Das ist die richtige Einstellung!! Immer gegen den Händler
manchmal gibt es bestimmt auch sachen die man eben nicht !! mit einkalkulieren kann.
Ich würde dir raten dem Händler zuzustimmen und vom Vertrag zurück zu treten.
Bedenke doch auch das du bestimmt einen Händler brauchst der A Zuverlässig ist und B sich freut wenn du kommst
Wenn du darauf bestehst ist das Verhältniss schon gebrochen und darauf kannst du wirklich verzichten
Vielleicht wartet ja bei einem anderen Händler ein weit besseres Angebot und du kannst dir den ganzen Stress ersparen auch wenn du recht hast
Und manchmal denk ich mir, ich sollte mir die Ruhe und
Nervenstärke von einem Stuhl zulegen.
Der muß auch mit jedem Arsch klarkommen!
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Also sagen wir mal so ich möchte das Auto gern haben und ob mein Verhältnis zu ihm dann gestört ist oder nicht is mir egal. Ich meine wenn ich jetzt das Auto nicht mehr haben wollemn würde würde aiuch jeder Händler auf den Vertrag pochen und sagen du hast es aber Unterschrieben!
LG Halte euch aufm laufenden
Zitat:
Zitat:
In dem Fall ist es eine zu 100 % klare Sache. Ihr habt einen Vertrag und was in dem drinnen steht ist von beiden Seiten einzuhalten. Auflösung (und auch Teilauflösung) des Vertrages ist nur möglich, wenn beide Seiten damit einverstanden sind.
Wenn der Verkäufer falsch kalkuliert hat oder den Aufwand falsch eingeschätzt hat ist das sein Problem, nicht deins. Wenn man Verträge jederzeit auflösen könnte wie es einem gerade passt, bräuchte man keine machen ;).
(Zitat von: Kingm40)
Das ist die richtige Einstellung!! Immer gegen den Händler
manchmal gibt es bestimmt auch sachen die man eben nicht !! mit einkalkulieren kann.
Ich würde dir raten dem Händler zuzustimmen und vom Vertrag zurück zu treten.
Bedenke doch auch das du bestimmt einen Händler brauchst der A Zuverlässig ist und B sich freut wenn du kommst
Wenn du darauf bestehst ist das Verhältniss schon gebrochen und darauf kannst du wirklich verzichten
Vielleicht wartet ja bei einem anderen Händler ein weit besseres Angebot und du kannst dir den ganzen Stress ersparen auch wenn du recht hast
(Zitat von: Boltar)
Glaubst du, dass mit mir jemand Mitleid hat, wenn ich mich verkalkuliere? (ich bin zwar in der Baubranche und nicht im Autohandel, läuft aber auf´s gleiche raus). Wenn jemand versprechungen macht, die er nicht oder nur schwer halten kann soll er auch dafür zahlen. Hätte er halt zuerst mal nachsehen sollen.
Mal ganz abgesehen davon hab ich die Gesetze nicht gemacht, die sind halt so ;).
Bearbeitet von: Kingm40 am 18.03.2010 um 14:49:10
OO==[][]==OO
PDC? DSG? DSC? Automatik? Nein danke, ich fahr selbst.
es geht hier ja nicht um das liebe Mitleid
Ich würde nur versuchen Ärger zu vermeiden, mehr wollte damit nicht zum Ausdruck bringen
Und manchmal denk ich mir, ich sollte mir die Ruhe und
Nervenstärke von einem Stuhl zulegen.
Der muß auch mit jedem Arsch klarkommen!
@Boltar
Zitat:
manchmal gibt es bestimmt auch sachen die man eben nicht !! mit einkalkulieren kann.
Ja ist schon blöd wenn der Händler merkt das er druch Fehlkalkulation unter Wert verkaufen muß.
Da hat der Verkäufer schon einen Fehler beim Ankauf gemacht.
Anders rum würde der Händler sicher nicht einen Kaufvertrag rückgängig machen wenn der Käufer merkt das er ein Auto deutlich über Wert gekauft hat,oder?
Zitat:
Das ist die richtige Einstellung!! Immer gegen den Händler
Passt also
Zitat:
Das ist die richtige Einstellung!! Immer gegen den Händler
manchmal gibt es bestimmt auch sachen die man eben nicht !! mit einkalkulieren kann.
Ich würde dir raten dem Händler zuzustimmen und vom Vertrag zurück zu treten.
Bedenke doch auch das du bestimmt einen Händler brauchst der A Zuverlässig ist und B sich freut wenn du kommst
Wenn du darauf bestehst ist das Verhältniss schon gebrochen und darauf kannst du wirklich verzichten
Vielleicht wartet ja bei einem anderen Händler ein weit besseres Angebot und du kannst dir den ganzen Stress ersparen auch wenn du recht hast
(Zitat von: Boltar)
Andere Seite der Geschichte: denkst du der Händler würde dir Geld geben wenn er den Schaden billiger repariert hätte wie er veranschlagt hat?
Ich denke nicht, also passt das schon. Und der Verkäufer soll seine Lehren daraus ziehen und das nächste mal nicht so vorschnell Versprechungen und einen schriftlichen Vertrag dazu machen.
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So habe das Auto endlich bekommen er meinte er hat das Auto zwar jetzt als Durchlaufposten nur gehabt aber er will ja keinen Ärger mit mir haben.
Ist alles Repariert und gemacht worden von Bmw hab auch die Rechnungen von Ihm ausgehändigt bekommen.