Das die 3. Bremsleuchte erst ab 1998 Pflicht, also der Einbau vorgeschrieben ist, hat nichts mit dem Umstand zu tun, wenn der Einbau vor dem Inkrafttreten dieser Bestimmung erfolgte, die Bremsleuchte verändert..also beklebt werden darf. Wenn sie verbaut ist, muss sie auch den ensprechenden EWG-Richtlinien entsprechen. Durch die Veränderung erlischt die Bauartgenehmigung für das Teil
da brauchst Du den VUD nicht extra fragen :-)