Zitat:
Laut POL bin ich der gelackmeierte, habe zwar Anzeige erstattet, aber Schmerzensgeld usw muss ich selbst einklagen, da nicht von öffentlichem Interesse.
(Zitat von: coupe-maniac)
Ich weiß nicht was manche da für Vorstellungen haben, aber das ist immer so. Von öffentlichem Interesse ist ein Vergehen gegen das Gesetz. Was du bei der Polizei gemacht hast nennt sich Strafanzeige. Ein Staatsanwalt kann dann ein Strafverfahren einleiten, in dem vor Gericht über Strafen entschieden wird, weil Gesetze missachtet wurden. Ein solches Verfahren ist von öffentlichem Interesse.
Das nächste ist eine Zivilklage. Das sind Ansprüche, die du geltend macht für eine Entschädigung. Das ist nicht von öffentlichem Interesse sondern nur in deinem Interesse. Dafür musst du dir einen Anwalt holen oder selber eine Zivilklage einreichen.