Hallo!
Ich will euch mal meinen Fall schildern und hören welche meinung ihr zu dem thema habt!
Folgendes Szenario:
Ich hab mir neue reifen über einen Online Reifen Händler gekauft, der eigentlich großteils gute Bewertungen hatte. Der Preis stimmte also griff ich zu.
Gekauft auf Rechnung und die 4 Reifen waren, nach dem ich Donnerstag bestellt und freitag die Rechnung bekommen hatte, am darauffolgenden Dienstag bei mir vor der Haustür!
Soweit so gut - war von der Geschwindigkeit beeindruckt da die Reifen doch von Deutschland nach Wien kamen!
Also gleich noch einen Termin beim Monteur ausgemacht - alles schien wie am Schnürchen zu laufen!
Bis mich der Mitarbeiter fragte von wo ich die Reifen gekauft habe.
Ich gab ihm die Antwort und frage auch gleich wieso:
Er sagte mir das die Reifen in der 32 Woche 2008 (!) gefertigt worden sein!
Darauf hin habe ich mich doch etwas geärgert. Ich war der Meinung, wenn ich Ende Februar 2010 neue Reifen vom Händler kaufe, gehe ich nicht davon aus das diese schon 1,5 Jahre "alt" sind!
Also gleich mal ne Mail an den Händler geschickt mit der Frage was das soll!
draufhin kam ein schreiben unter anderem mit folgenden Inhalt
Zitat:
Sehr geehrter Herr ,
vielen Dank für Ihre Mitteilung. Die Reifen, die wir ausliefern, sind im Regelfall nicht älter als ein Jahr, meist sogar noch aus laufender Produktion. In Einzelfällen können die Reifen auch bis zu 2,5 Jahre alt sein. In Ihrem Fall handelt es sich um Reifen, die vor 20 Monaten gefertigt wurden.
Beachten Sie jedoch bitte, dass sich durch eine ordnungsgemäße Lagerung im Laufe der Zeit die spezifischen Eigenschaften des Materials verbessern, da die Reifengummimischung nicht sofort den Belastungen des Straßenverkehrs ausgesetzt wird und weiter aushärten kann. Laut BRV (Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V.) gelten bei sachgemäßer Lagerung Reifen bis zu 3 Jahren als fabrikneu bis zu 5 Jahre als neu.
Damit ist gewährleistet, dass auch ein mehrere Jahre sachgemäß gelagerter Reifen der Spezifikation eines Neureifens entspricht und in seiner Verwendungstauglichkeit nicht beeinträchtigt ist. Achten Sie jedoch bitte auf die Laufleistung von Reifen. Bei einer durchschnittlichen Laufleistung von 44.000 km / Jahr sollten Sommerreifen nicht länger als 3,5 Jahre und Winterreifen maximal 7 Jahre verwendet werden (vorausgesetzt: sie werden nur in der Wintersaison gefahren).
Das mag ja alles schön stimmen. Ärgern tuts mich trotzdem noch! Weil sich soetwas beispielsweise beim FZG Verkauf auch negativ auswirken kann. Wenn man behauptet die Reifen 2010 neu gekauft zu haben und der potentielle Käufer auf die DOT nummer sieht und kw32 08 sieht .. (schon klar das man das mit der Rechnung belegen könnte)
Bearbeitet von: compact_tuner am 08.03.2010 um 23:11:47