Zitat:
Die Hausrat zahlt das definietiv nicht (zumindest auf dem legalen weg)!
Zum Hausrat gehören Sachen die dem Versicherungsnehmer zu Wohnzwecken oder gebrauch dienen... Bsp. Schrankwand TV aber nicht Alufelgen;))
Wie "Phil83" schon sagt die Teilkasko zahlt den Schaden nur wenn Sie auf dem Auto angeschraubt waren, die Vollkasko würde es abdecken aber dies nützt dir nix da du dann in den SF Klassen sinken tust und die % steigen würden.
ECHT MIESE Sache...
(Zitat von: BMW-StylerHK)
Mal sehen das bekomm ich schon irgendwie hin. Haben da 5 PKW´s 2 LKWs 3 Hänger und das gesamte Haus usw versichert. Wenn nicht wird alles gekündigt.
Hab im Netz aber das hier gefunden
Soll die Garage in der Hausratversicherung mitversichert sein ist es wichtig, dass die Garage sich in der Nähe der Wohnung befindet. Dieses tut sie, wenn sie innerhalb der Sichtweite und Hörweite des Versicherten befindet, da es, tritt dieser Fall ein, keine Überwachungsmöglichkeiten des Versicherten über die Garage gibt. Da Garagen wie dies betreffen also nicht in der Hausratversicherung mitversichert werden, sollten dort keine wertvollen Gegenstände die sonst von der Hausratversicherung versichert würden, aufbewahrt werden. Dieses Urteil entschied das Amtsgericht Senftenberg
Garage ist in Sichtweite.