geht das überhaupt bei gewerblichen Verkäufen, die Garantie bzw. das Rücktrittsrecht auszuschliessen?
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo E36-Freak,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Ebay Leasing Auto"!
Gruß
Zitat:
geht das überhaupt bei gewerblichen Verkäufen, die Garantie bzw. das Rücktrittsrecht auszuschliessen?
(Zitat von: E36-Freak)
Garantie kann ausgeschlossen werden (bzw. braucht keine gegeben zu werden), die ganz normale Sachmängelhaftung mit Rücktrittsrecht nicht. Der Widerruf im Einzelfall - beispielsweise wenn was individuell für den Kunden erstellt wurde.
Mit dem Leasingauto: Ja, wird schwer, da rauszukommen. Keine Ahnung, wie es mit ner Irrtumsanfechtung bei Euch in Österreich läuft. In D würde es funktionieren; ne Schadenersatzpflicht des Anfechtenden bleibt aber. Du kannst hoffen, dass sich der Leasinggeber nicht mit Dir als Leasingnehmer einverstanden erklärt - warum auch immer. AFAIK is die Zustimmung des Leasinggebers für die Vertragsübernahme erforderlich. Dem kommts ja auch drauf an, dass die Raten gezahlt werden...
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
zur Info an den TE, der Verkäufer dieses Fahrzeuges hat heute morgen einen Fred in einem österreichischem Forum gestartet was er machen kann damit der Höchstbietende das Auto nehmen muss, natürlich sind auch sehr nette Anspielungen auf euer Telefonat dabei warum man bietet aber vorher die Beschreibung nicht liest...
naja, in einem anderen ebay Thread hier im Forum hat einer geschrieben er hat als Verkäufer eine Klage gegen einen ebay user verloren welcher angab dass jemand anderes aus seiner Familie mit seinem Account geboten hat. Eventuell hast du ja eine kleine Nichte welche mit deinem Account Blödsinn gemacht hat...
EDIT eventuell ist der Verkäufer ja in einer finanziellen Zwickmühle und muß das Fahrzeug so schnell wie möglich anbringen und kann nicht noch mal 7 Tage warten bis das Angebot wieder ausgelaufen ist...
Das was ich von Bietern halte welche einfach mal drauf los bieten und dann mit Advokaten versuchen aus dem Kaufvertrag rauszukommen schreib ich mal besser nicht.
Bearbeitet von: konsuela am 27.02.2010 um 21:35:52
Zitat:
Hab neulich bei ebay jemanden gesehen, der Hat auch nicht richtig gelesen und plötzlich würde eine Handyoriginalverpackung (nur der Karton) ersteigert für 250€.
Zitat:
und ich nehme stark an, dass der ehrbare verkäufer auch darauf spekuliert hat, dass einer glaubt, er würde das handy mitersteigern!
Aber trotzdem vollkommen legitim!
I ♥ Oliver Kahn
check mal das fernabsatz gesetzt...wenn der typ den wagen gewerblich versteigert hat, kannste innerhalb 2 wochen davon zurück treten
man der typ hat nur 0 bewertungen! wenn man so ein auto mit so ein wert einstellt dann nicht mit 0 bewertungen da ist 100 Pro was faul... und das du bei sowas bietest , tut mir leid selber schuld GERADE bei so nem wagen LESEN!
Hier mein 7er E66: http://www.youtube.com/watch?v=Cusj1R2b8Kw&feature=plcp
Hier mein 3er E36: http://www.youtube.com/watch?v=PmkyBMXee70&feature=plcp
Neues Soundfile: http://www.youtube.com/watch?v=N3BSmqtmiV8
Mitglied seit: 05.04.2005
Plauen/Neuensalz
Deutschland
815 Beiträge
Hallo,
was mir aufgefallen ist, ist dass im Angebot keine Kilometereinschränkung angegeben ist. Sollte hier eine im Leasingvertrag vorhanden sein und der VK diese in seinem ersten Jahr schon überschritten haben, so ergibt sich daraus eine erhebliche Gebrauchswerteinschränkung. Eventuell kann man ja darüber dann was machen. Was nützt dir ein Auto, was du letzten Endes nicht bewegen darfst.
Gruß Mirko
Mitglied seit: 13.03.2008
Wörth a.d.Isar
Deutschland
183 Beiträge
@Syrus_88:
Ehrlich gesagt, weiss ich nicht was daran so schwierig ist sich vorher alles durchzulesen? Mir ist es selber als Anbieter eines Leasingvertrages schon so gegangen, dass jemand geboten hat und dann plötzlich nichts mehr davon wissen wollte.
Hab ich hier auch schon in dem Thread erwähnt:
Kurze Frage - wie ist die Rechtslage (Autokauf)Wie ich schon im anderen Thread auch geschrieben habe, bin ich vor Gericht mit dem Ebay Kaufvertrag gescheitert. Kommt anscheined halt auf dem Richter/ die Richterin an wie es ausgehen kann.
Ehrlich gesagt, hoffe ich nicht das du aus dem Gebot rauskommst, den du zeigst die typische "wenn ich online bin, gelten keine Gesetzte" Mentalität. Du gehst doch auch nicht in ein Autohaus rein, siehst einen Wagen und unterschreibst sofort einen Blankokaufvertrag ohne irgend welche Angaben.
Zur Info bzgl Leasingübernahme:
Es ist rechtens 1x einen Leasingvertrag überschreiben zu lassen. Das ganze läuft normal über die Leasingbank, es werden bei der Überschreibung ca. 500 EUR Bearbeitungsgebühren fällig. Das ganze ist ein ganz normales Geschäft.
Gruß
anekon
Hier könnte Ihre Werbung stehen.
Mitglied seit: 10.05.2008
Berlin und Braunschweig
Deutschland
260 Beiträge
Zitat:
Hallo,
was mir aufgefallen ist, ist dass im Angebot keine Kilometereinschränkung angegeben ist. Sollte hier eine im Leasingvertrag vorhanden sein und der VK diese in seinem ersten Jahr schon überschritten haben, so ergibt sich daraus eine erhebliche Gebrauchswerteinschränkung. Eventuell kann man ja darüber dann was machen. Was nützt dir ein Auto, was du letzten Endes nicht bewegen darfst.
Gruß Mirko
(Zitat von: mikV8)
So wie ich es gelesen habe, handelt es sich dabei um einen Restwert-Leasingvertrag...
Mitglied seit: 05.04.2005
Plauen/Neuensalz
Deutschland
815 Beiträge
Ich denke dass es auch dort Einschränkungen gibt, auf Grund derer der festgelegte Restwert ermittelt wurde. Ansonsten könnte denen ja einer das Auto nach 48 Monaten mit 400Tkm auf den Hof stellen. Dann können die das Teil für 22T€ nur noch in die Tonne kloppen.
Solche Kilometerleistungen sind für die richtigen Leute kein Problem.
Ich bin dennoch der Meinung das der Verkäufer darauf spekuliert hat einen Dummen zu finden.
Weder in der Artikelüberschrift ist etwas von Leasing zu lesen, noch hat der Verkäufer den Wagen in der richtigen Kategorie eingestellt.
Das Fahrzeug wurde eingestellt in:
* Auto & Motorrad: Fahrzeuge >
* Automobile
richtig wäre jedoch gewesen:
* Auto & Motorrad: Fahrzeuge >
* Fahrzeuge mit Leasingvertrag
diese beiden Umstände retten dem TE vielleicht den Arsch.
Dennoch bin ich wie die anderen hier der Meinung:
Erst alles bis zum Schluss lesen und dann Bieten.
Schwarz,tief,breit.......
Ünberweiße den Verkäufer 100 € und er soll Angebot an unterlegenen Bieter machen !
rechtsauskünfte sind im netz verboten! also bitte. ab zum anwalt. außerdem wie kann man nur sooooo sein um auf sowas zu bieten? ich habe mich schon immer im leben gefragt was für menschen müssen diese leute sein, um blind zu bieten.
ab zum anwalt und eine beratung zukommen lassen. alles andere macht keinen sinn
Zitat:
1. kann man binnen 12 stunden gebote zurück ziehen
(Zitat von: lanze)
aber doch nicht NACH der Auktion! wenn dann VORHER! also sprich 12h vor Ende einer Auktion kann man sein Gebot noch zurückziehen
Was ist jetzt eigentlich aus der Sache geworden?
Schwarz,tief,breit.......
tjo der threadersteller fährt jetzt nen 325i hehehehe :D ne würde mich auch mal interessieren.
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 01.08.2007
Mitterkirchen
Austria
48 Beiträge
Nachdem ich bei der Arbeiterkammer/Konsumentenschutz und mehrere Anwälte konsultierte, wurde mir schnell klar gemacht, das ich keine Chance zu einem Rücktritt hätte, wodurch sich sein Rechtsanwalt und Mein Rechtsanwalt auf eine Summe der Entschädigung geeinigt haben!
SYRUS
Und wie viel musstest zahlen?
Der Tod stellt seine Sense in die Ecke und stieg auf den Mähdrescher, denn es war Krieg
Mitglied seit: 20.08.2001
Munich Area
Deutschland
105 Beiträge
Zitat:
Dieser hier?
Der Typ hat das Angebot mittlerweile zum dritten Mal eingestellt. Wenn er jedesmal einen Deppen findet, der ihm nach irrtümlich oder dummerweise abgegebenen erfolgreichen Gebot Schadenersatz zahlen muss, kann man da schon Vorsatz vermuten.
Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer