E36 Felgengröße eintragen ?
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Dieser Beitrag wurde vom Moderator Weiß-Blau-Fan-Rude am 22.02.2010 um 12:41:03 aus dem Forum "3er BMW - E36" in dieses Forum verschoben.hallo zusammen, als erstes mal, hab nach dem thema gesucht aber nix gefunden...
aaalso, wollte mal eben fragen ab welcher felgen zoll größe sollte man die felgen eintragen lassen?
hatte 16zoll mit 225 drauf, hab aber jetzt 18 zoll mit 225 geholt und der verkäufer meinte das man bis 18 zoll nix eintragen muss, ist das richtig?
hab aber trotzdem gutachten dazu bekommen.
Bearbeitet von: Weiß-Blau-Fan-Rude am 22.02.2010 um 12:41:03
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo krow-82,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "E36 Felgengröße eintragen ?"!
Gruß
musst eintragen lassen. Egal was für ne Zollgröße, wenn die größe nicht im schein steht musst eintragen lassen
ähhh bist dir da sicher? Wenn es von BMW Räderfreigaben gibt für dein Fahrzeug, welche im Lauf der Jahre dazugekommen sind, musst die dann wirklich eintragen lassen?
Wenn dann wäre es ja nur ein Nachtrag im Schein. Allerdings fallen in dem Fall die 18 Zöller raus.
Gabs nur bis 17".
Weil auf deinen Schein kannst dich ja eh nimmer verlassen...
Quäl mich grade selber rum mit dem Thema, da ich laut meiner Plakette im Auto max 225/50/16 fahren dürfte, aber in der Räderfreigabe auch 17" erlaubt wären...
"Sie wissen warum wir sie anhalten?" -> "Ja klar! Ich nehm das Curryschnitzel Bombay und ne große Cola..."
Der E36 wurde werkseitig nur bis 17" ausgeliefert. Wenn du jetzt auf 18" umrüsten willst, mußt du die eintragen lassen. Da du ein Gutachten hast, dürfte das also kein Problem sein.
Du musst JEDE nicht im Fahrzeugschein eingetragene Große eintragen, da die ab Werk kombinierbaren Radgrößen unterschiedliche Bauweisen am Fahrzeug hatten.
Ich habe zum Beispiel ab Werk bearbeitete Radhäuser hinten gehabt, da meine Kiste mit 17" M Felgen ausgeliefert worden ist.
Hier ist der Umrüstkatalog für E36 Modelle mit allen Auflagen:
LINK:Hier findest Du Informationen zu fahrbaren Radreifenkombinationen und die Informationen für den TÜV Prüfer.
Ganz besonders wichtig ist Seite 53. Mitte " Berichtigung der Fahrzeupapiere". Hier steht ganz genau, dass alle geänderten Kombinationen vom TÜV abzunehmen sind.(Stand Januar 2006)
@ lowspot: Im aktuellen Fzg-Schein steht ja aber nur noch eine einzige Reifengröße drin. Hab mal gehört, dass im Schein ja eh nix mehr eingetragen wird. Wenn dann bekommst ja nur noch ne Freigabe vom TÜV, die dann mitführen musst. Erledigt sich das dann nicht mit der Freigabe von BMW?
Oder eben ne ABE von BMW!?!
Oder seh ich das komplett falsch. Wenn ja, dann berichtigt mich doch bitte!
Grüße
"Sie wissen warum wir sie anhalten?" -> "Ja klar! Ich nehm das Curryschnitzel Bombay und ne große Cola..."