Dieser Beitrag wurde vom Moderator angry-playboy am 09.02.2010 um 10:42:37 aus dem Forum "3er BMW - E30" in dieses Forum verschoben.Hallo Leute habe diese anfrage bei BMW getätigt zwecks motorumbau wegen UnbedenlichkeitsbescheinigungSehr geehrete Damen und Herren,
Ich bin die Besitzerin eines BMW E30 318i Cabrio mit der Motornummer M40 (Fahrgestellnummer WBABAxxxx)
und führe einen Motorwechsel bzw. Komplettumbau zum BMW 325i E30 durch mit der Motornummer M50B25,
das Teilefahrzeug ist ein BMW 525i E34 ohne Vanos (Fahrgestellnummer WBAHDxxxx) .
Im Anhang finden sie die beiden eingescannten Fahrzeugbriefe bzw. - Scheine.
Können Sie mir diesbezüglich mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung für die technische Abnahme behilflich sein??
Mit freundlichen Grüßen
Carolin Müllers
und das kam als AntwortSehr geehrte Frau Müllers,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 29.01.2010, die wir an die zuständige Fachabteilung unseres Hauses weitergeleitet haben. Unsere Kollegen melden sich so schnell wie möglich. Falls sich die Antwort etwas verzögert, bitten wir Sie um Verständnis und sagen vorab Danke für Ihre Geduld.
Falls Sie darüber hinaus noch Fragen rund um BMW und die Freude am Fahren haben, sind wir gern persönlich für Sie da. Unter der Servicenummer 0180 2 324252* beraten wir Sie gerne 7 Tage die Woche zwischen 8.00 und 22.00 Uhr.
Sie erreichen uns außerdem per Fax unter der Nummer 0180 2 123484* und auch per E-Mail unter
kundenbetreuung@bmw.de.Mit freundlichen Grüßen
BMW Kundenbetreuung
So und dies kam heuteSehr geehrte Frau Müllers,
in Beantwortung Ihrer Anfrage machen wir auf Folgendes aufmerksam:
Nachdem wir sowohl an der Reinhaltung unserer verschiedenen Baureihen interessiert als auch an die „Allgemeine Betriebserlaubnis“ (ABE) der Modellreihe BMW 3 – E 30 gebunden sind, haben wir uns mit dem von Ihnen praktizierten Fahrzeugumbau und vor allem mit der Vermischung unterschiedlicher Baureihenteile nie befasst! Einfacher ausgedrückt, ein Fahrzeug wie von Ihnen geschaffen, haben wir nie produziert. Dies bedeutet, dass wir dazu weder nähere technische Anleitungen geben noch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Abnahme durch eine „Technische Prüfstelle“ (TÜV, DEKRA o. dgl.) erteilen können. Ferner existiert für eine derartige Fahrzeug-/Motormischversion kein Abgasgutachten gemäß § 47 StVZO. Ein derartiges Gutachten ist aber die Voraussetzung, dass das Fahrzeug eine erneute Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr erhält. Es liegt im Ermessen der „Technischen Prüfstelle“, diesem Automobil – in Form einer Einzelabnahme – eine erneute Genehmigung zu erteilen.
Wir bedauern, nicht im gewünschten Sinne antworten zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Harald Loidl
BMW Kundenbetreuung
Kann mir mal bitte jemand erklären was das soll, es sind doch jede menge unbedenklichkeitsbescheinigung im Umlauf und warum funktioniert das bei mir nicht, oder habe ich die Frage falsch gestellt
Liebe BMW Grüße
CaroBearbeitet von: angry-playboy am 09.02.2010 um 10:42:37