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Hey leute hab ne frage. Bei mein auto hat der vorgenger einen bösen blick eingeschweist. Und beim tüv per einzelabnahme eingetragen. Jetzt habe ich leider den zetel vom Tüv verloren. Was muss ich jetzt machen?? Ist jemanden sowas mal pasiert?
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Hallo E46-nina,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Tüv gutachten verloren"!
Gruß
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Mitglied seit: 13.05.2009
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Hi
wenn der per Einzelabnahme eingetragen wurde sollte er doch im Fahrzeugschein stehen oder verstehe ich da grade etwas falsch?
MfG
Ihr seid doch nur neidisch, weil die leisen Stimmen nur zu mir sprechen...
Vielleicht hat sie bzw. der Vorhalter es aber nicht umgetragen bzw. umtragen lassen
Frag mal beim Tüv direkt nach, evtl. ist diese Abnahme dort noch in der EDV
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Mitglied seit: 03.08.2007
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Ja der steht im fahrzeugschein. Aber ich war heute bei der zulassungstelle wollte mein auto wieder anmelden weil es über denn winter abgemeldet wahr und der zulassungsfutzi da hat gemeint das er das tüvgutachten dazubraucht.
Mitglied seit: 13.05.2009
Kreuzwertheim
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Zitat:
Ja der steht im fahrzeugschein. Aber ich war heute bei der zulassungstelle wollte mein auto wieder anmelden weil es über denn winter abgemeldet wahr und der zulassungsfutzi da hat gemeint das er das tüvgutachten dazubraucht.
(Zitat von: E46-nina)
Dann wie gesagt zu dem Tüv bei dem das eingetragen wurde und nachfragen ob du das nochmal bekommen kannst.
Falls es noch im System ist natürlich, solltest evtl das alte Kennzeichen wissen dafür.
Ihr seid doch nur neidisch, weil die leisen Stimmen nur zu mir sprechen...
wie jetzt? Die haben da doch den Brief wo die Daten eingetragen sind
Wenn es im Brief eingetragen ist, brauchst du nicht nochmal eine Bescheinigung vom TÜV. Es gibt hier im Forum zig Leute, die haben soviele Sachen eingetragen. Meinst du, wenn die ihr Auto im Winter abmelden, dann bei der Wiederanmeldung für alle Eintragungen noch mal einen TÜV Beleg mitbringen müssen?? Sprech mal mit dem Dienststellenleiter und frage nach was der Schwachsinn soll.
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Im brief ist es nicht eingetragen nur im schein.
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Im brief ist es nicht eingetragen nur im schein.
Stimmt...hab gerade nochmal nachgesehen, als ich meine Eintragungen in den Fahrzeugschein umtragen ließ, hab ich nen neuen "jungfräulichen Fahrzeugbrief bekommen.
Wenn dort nichts mehr vorhanden ist, bleibt als einzige Möglichkeit nur der Tüv direkt
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Genau ich habe auch einen neuen brief da steht nichts drin. Und bei meinem alten weil den habe ich auch noch steht nicht die änderung drinn.
Der Tüv bewahrt die Daten für einen bestimmten Zeitraum auf (wie lang weiss ich nicht)
versuch es, viel Glück, halt mich mal auf dem Laufenden was draus geworden ist
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Mitglied seit: 03.08.2007
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Ich glaube es sind jetzt maximal 3 jahre her. Aber ich weis nicht ob es tüv süd oder dekra wahr
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Ich glaube es sind jetzt maximal 3 jahre her. Aber ich weis nicht ob es tüv süd oder dekra wahr