Zitat:
vergleichsgutachten sind eher dafür da um zB verlängerte motorhauben einzutragen.
(Zitat von: Gr33nAcid)
Oder auch für Felgen... bzw. gerade für Felgen. :)
Bei verlängerten Hauben ist das dem Prüfer sch**** egal
was ein anderer Prüfer mal eingetragen hat. Eine Kopie des
Fahrzeugscheins mit der Eintragung ist eher der Tropfen auf
den heissen Stein aber kein Garant für eine Eintragung.
Ich brauchte damals ein Vergleichsgutachten um meine
Borbet A einzutragen. Die Dimensionen und das Gutachten
waren eigentlich für den 5er, 6er und 7er... der Prüfer verlangte
ein "Vergleichsgutachten" einer x-beliebigen Felge wo zumindest
Größe und ET für genau mein Fahrzeug freigegeben wurden.
Vorraussetzung ist aber natürlich, das die Felgen an sich überhaupt
eine anerkannte Zulassung haben und Aufschluss über Reifen und
Traglasten geben.
Bearbeitet von: Nicore am 22.01.2010 um 09:52:41