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Hallo hab da mal ne Frage,
Nehmen wir mal rein theoretisch an man wird von irgendjemanden wegen irgendetwas bei der Polizei angezeigt.
Kann man dann rein theoretisch herausfinden wer der jenige war der einen angezeigt hat?
Durch Anwalt etc.?
Name würde schon reichen.
Rrrrrrr.....;)
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Hallo Weibchen-Deluxe,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Anzeige - Frage"!
Gruß
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Meines Wissens nach nicht.
Hatte vor Jahren selber mal einen Fall, der mich heute noch brennend interessieren würde...
Du selber nicht, der Anwalt kann jedoch Akteneinsicht anfordern
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Mitglied seit: 17.12.2009
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Hmmm schade. Ich meine rausfinden kann man den anmen mit sicherheit. Fragt sich wahrscheinlich nur wie wichtig das einem ist und was es einem wert ist :)
Aber ich dachte da gäbe es nen einfacheren weg.
Rrrrrrr.....;)
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Ahh okay danke E36-Freak klingt ja schon anders. :)
Rrrrrrr.....;)
Worum geht das denn?
Bei einer Strafanzeige kannst Du auch selber Akteneinsicht verlangen. Und warum sollte man das verschweigen? Ist doch die "Gegenpartei".
Es ist, wie es ist.
Alle Angaben ohne Gewähr :-)
Da geht's um "Zeugenschutz". Also keine Chance außer dann vor Gericht, wenn es so weit kommt. ;-)
E24 - der Traum, E30 die Realität!
Wie E36 Freak schon gesagt hat kann es dein Anwalt herausfinden und erfahren da er das Recht auf Akteneinsicht hat. Du darfst es rein theoretisch nicht. Wenn es jedoch vor Gericht kommt, werdet Ihr euch spätestens da treffen.
Ein Nickerchen hinterm Lenkrad schützt vorm Älterwerden.
Es ist, wie es ist.
Alle Angaben ohne Gewähr :-)
Mitglied seit: 09.02.2004
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also n kumpel^^ ;-) hatte mal ne anzeige wegen wechselseitiger Körperverletzung...
und da kam ja die post hin her und ich weiß nimmer wann aber irgendwann stand
auch der vor und nachname in den schreiben drin ..von dem gegner
hat mich auch gewundert wegen gerde der schutzeinhaltung und blablabla
aber gut
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Was einen nicht umbringt, härtet ab !
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Mitglied seit: 17.12.2009
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Okay.
Vielen Dank!
Gut zu Wissen! :)
Rrrrrrr.....;)
Zitat:
also n kumpel^^ ;-) hatte mal ne anzeige wegen wechselseitiger Körperverletzung...
und da kam ja die post hin her und ich weiß nimmer wann aber irgendwann stand
auch der vor und nachname in den schreiben drin ..von dem gegner
hat mich auch gewundert wegen gerde der schutzeinhaltung und blablabla
aber gut
(Zitat von: Grinch)
Bei ner wechselseitigen KV sind beide beschuldigt....der Name des Täters steht dann immer im Bogen aber nie der Name des Zeugen...das ist schon ein kleiner Unterschied
Wenn die Anzeige anonym erstellt wurde ist die Chance gleich NULL. Da hilft auch kein Anwalt. Nur als Beispiel: Du stehst auf einem Behinderten Parkplatz und ich verständige anonym die Polizei. Die lässt dein Auto abschleppen und mein Name erscheint in keiner Akte.
Mitglied seit: 09.02.2004
Stuttgart
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170 Beiträge
wäre halt auch mal interessant um was es hier für ne anzeige geht..
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Was einen nicht umbringt, härtet ab !
ja klar wenns keinen direkten Ansprechpartner in Sachen Anzeigeerstattung gibt, kann der Anwalt natürlich auch nichts machen, es sei denn er ist Hellseher
einmal dann die Lottozahlen per PN an mich :-)
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Wir können ja mal annehmen das eine Person direkt zur Polizei geht und einen Anzeigt.
Rrrrrrr.....;)
Ist egal ob nun eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat, wenn der Anzeigeerstatter namentlich feststeht, dann bekommt es der Anwalt, wenn er Akteneinsicht anfordert
es gibt keine anonymen anzeigen...
ohne name keine anzeige...
Erdbeben abschalten, Sofort!
Tsunami, Nein Danke!
Zitat:
es gibt keine anonymen anzeigen...
ohne name keine anzeige...
(Zitat von: plop)
Das ist falsch..
Besipiel: wenn jemand anonym (z.B. eine Trunkenheitsfahrt) anzeigt und derjenige dann aufgrunddessen von der Polizei fahrend angehalten bzw. der entsprechende Sachverhalt festgestellt wird
und wer ist in diesem fall dann anzeigender?
soweit ich weiss werden anonyme anzeigen nicht aufgenommen..
wie sich das mit hinweisen verhält kann ich nicht beurteilen..
Bearbeitet von: plop am 21.01.2010 um 17:03:05
Erdbeben abschalten, Sofort!
Tsunami, Nein Danke!
Zitat:
und wer ist in diesem fall dann anzeigender?
Bearbeitet von: plop am 21.01.2010 um 17:03:05
(Zitat von: plop)
von Amts wegen - die Polizei!
Was die sonstige anonyme Anzeigeerstattung angeht muss ich Dir allerdings recht geben. Wenn "anonym" etwas angezeigt wird/werden soll und es ergeben sich überhaupt keine Hinweise zu dem Sachverhalt dann wird wird na klar auch keine Anzeige gefertigt- da könnte ja jeder kommen