Zitat:
ich hatte ja ein kleine problem mit meinem getriebeöl. es ist eines morgens auf dem weg zur arbeit ausgelaufen. es entstand eine ca. 100m lange leichte spur und ein fleck siehe unten.
nun die rechnung gemäß §45 gesetz brandschutz, die hilfeleistung und den katastrophenschutz des landes brandenburg (bbgbkg) v. 24.05.05 (gvbi teil i nr. 9 s.197) in verbindung mit der satzung über den kostenersatz und die erhebung von entgelten für leistung der freiwilligen feuerwehr der stadt königs wusterhausen vom 28.juni 2006 (feuerwehrkosten und entgeltsatzung):
zeit des einsatz: 9.10-9.49
1 schichtleiter/feuerwehrtechn. dienst 35euro/h x1 = 35euro
5 einsatzkräfte/feuerwehrtechn, dienst 30euro/h x1 = 150euro
1 tanklöschfahrzeug -tfl 16/25- 230euro/h x1 = 230euro
1 rüstwagen -rw 1- 200euro/h x1 = 200euro
30kg ölbindemittel 0,55euro/kg = 16,50euro
entsorgung der 30kg 1,30euro/kg = 39,00euro
auslagen = 4,40euro
sind die angaben in der auflistung soweit stimmig? wieso sind 2fahrzeuge zum einsatz gekommen, wenn es bei dem sachverhalt um etwas ausgelaufenes öl geht?
hat man da eine handhabe um die rechnung anzufechten?
Bearbeitet von: angry-playboy am 19.01.2010 um 18:20:28
(Zitat von: angry-playboy)
Hey, also ich bin selber feuerwehrmann und ich denke ich kenn mich in dieser Materie bestens aus ;)
1) ja, die Angaben sind soweit richtig...
2) Anfechten wird schwierig, doch deine frage ist berechtigt - "Öl auf der Straße" lautet die Alamierung der Feuerwehr und im "normalfall" geht dann nur die kleine schleife der Feuerwehr raus (6 - 10 Einsätzkräfte)
Aber das ein Rüstwagen UND ein Tanklöschfahrzeug benötigt wurden, kann ich mir kaum vorstellen...
Doch wie gesagt, kannst dich eigentlich kaum dagegen stemmen...
Hoffe es hat dir trotzdem weitergeholgfen...
Gruß