Lohnsteuerjahresausgleich - Was kann man absetzen?
auch gleich mal ne frage von mir.
mir wurden letztes jahr 100€ steuer abgezogen, war da noch azubi, jahresbrutto etwa 10.000€
dazu habe ich aber noch halbweisenrente bezogen. jetzt ist die frage, wenn ich jetzt eine steuererklärung mache muss ich da die rente angeben? wenn jahr erhöhe ich ja mein jahresbrutto weiter und eventuell muss ich dann soigar steuer nachzahlen?
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Hallo b-mw-323,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Lohnsteuerjahresausgleich - Was kann man absetzen?"!
Gruß
Zitat:
wenn ich jetzt eine steuererklärung mache muss ich da die rente angeben?
Aber sicher! Anlage R...
Installiere dir ELSTER und gebe alle Daten ein. Dann einfach berechnen lassen und du weißt ob du es besser sein lässt...
MfG
werds mal in elster durchrechnen :)
Mitglied seit: 05.08.2007
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wo muss ich denn die autoversicherung eintragen und rentenversicherung und so?
hat sich ja gegenüber 2009 etwas geändert.drauch ich jetzt noch ein blatt?dieses vorsorgeblatt?
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Mitglied seit: 09.02.2004
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170 Beiträge
samal kann das sein, dass bei dem diesjährigen hauptvordruck
gar nicht mehr nach den AN und AG beiträgen zur rentenversicherung gefragt wird?
genauso kann man ja dieses mal niergends mehr den betrag für die arbeitlosenversicherung eintragen.
uuuund auch weggefallen ist die unfall/haftpflichtversicherung....
sehe ich das richtig? also ich finde es niergends :-(
ps: wie handhabt ihr das bei eurer anlage N mit den Urlaubs/Krankheitstagen?
gebt ihr alle krankheitstage an? wird sowas überprüft?
was ist in der anlagen N zeile 41 mit "Renten" gemeint? naber nicht die normale gezahlte rente oder?
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Ich mach grad die Steuererklärung für 2009.
Ich hab jetzt mal geschaut ob ich meine Berufskleidung absetzten könnte.
Hier bin ich drauf gestoßen.Weiß jemand was so ein T-shirt wiegt?
200 Gramm?
Und noch eine Frage.
Ich hatte Briefwechsel mit dem Bundesamt für den Zivilschutz. Kann ich das auch steuerlich gelten machten?
Wenn ja in welcher Zeile?
Bearbeitet von: herr_welker am 20.08.2010 um 02:36:07
Zitat:
Ich mach grad die Steuererklärung für 2009.
Ich hab jetzt mal geschaut ob ich meine Berufskleidung absetzten könnte.
Hier bin ich drauf gestoßen.
Weiß jemand was so ein T-shirt wiegt?
200 Gramm?
Und noch eine Frage.
Ich hatte Briefwechsel mit dem Bundesamt für den Zivilschutz. Kann ich das auch steuerlich gelten machten?
Wenn ja in welcher Zeile?
Bearbeitet von: herr_welker am 20.08.2010 um 02:36:07
(Zitat von: herr_welker)
beim t-shirt würde ich einfach mal schätzen. ich glaube da kommt keiner nachwiegen. hast du eine küchenwaage? das wäre auch noch ne möglichkeit. dann noch nen paar gramm drauf ;)
Du kannst pauschal einfach 120 Euro für Arbeitskleidung angeben. (Kleidung + Reinigung)
Diese Pauschale wird ohne Nachweis und Nachfrage akzeptiert.
Wenn es mehr als 120 Euro sind, brauchst du die entsprechnden Belege.
Den Briefwechsel kannst du mit Quittungen ebenfalls geltend machen.
Anlage N
Werbungskosten
Nen kleinen extra Zettel mit ner Erklärung machen und die Quittungen beilegen.
Dann in der Anlage N "Briefwechsel Bundesamt für den Zivilschutz" schreiben und den Betrag eintragen.
Edit:
Wobei bei dem Briefwechsel die Frage ist, wie hoch die Kosten waren.
Also für weniger als 10 Euro lohnt es sich eigentlich nicht, die Kosten auf zu führen.
Bearbeitet von: BMW318ti am 20.08.2010 um 09:48:48
Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und tragen zu allgemeinen belustigung bei!
Simon Beeck Auspuff
@•b-mw-323
Sehr gute Idee mit der Waage. 200 Gramm kommt hin. Danke.
@BMW318ti
Danke. Dann schreib ichs bei den Werbungskosten mit rein.
Das mit der Pauschale muss ich mir noch überlegen wie ich das mache.
Zitat:
Weiß jemand was so ein T-shirt wiegt?
Und die Fußnote 1 hast du auch gelesen? Es handelt sich bei typischer Berufskleidung z.B. um einen Arztkittel, den man im Alltag (außer an Fasching) sicherlich nie anziehen würde. Bei einem T-Shirt (egal welche Werbung o.ä. draufsteht) wird dieser Nachweis sicherlich unmöglich sein.
Habt ihr eigentlich mal darüber nachgedacht, wieviel Arbeit ihr euch mit Kleinigkeiten wie Porto etc. macht und wie wenig dabei rauskommt? Bsp: Wenn ich von einem Durchschnittssteuersatz von 20% ausgehe, bringt jeder EUR Werbungskosten gerade mal 20 Cent Steuerersparnis (vereinfacht ausgedrückt). Und vor allem muss man erst mal über die ganzen Freibeträge kommen, damit es sich überhaupt erstmal auswirkt...
MfG
Ja is ok. Das Tshirt ist ein ESD Tshirt. Von der Firma gestellt. Darf ich in der Öffentlichkeit gar nicht tragen. Da hab ich keine Bedenken das das Finanzamt das streicht.
Zitat:
Habt ihr eigentlich mal darüber nachgedacht, wieviel Arbeit ihr euch mit Kleinigkeiten wie Porto etc. macht und wie wenig dabei rauskommt?
Sowas muss man als Sport sehen.
Mitglied seit: 26.09.2007
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118 Beiträge
Zitat:
Sowas muss man als Sport sehen.
(Zitat von: herr_welker)
Richtig! Ganz meine Meinung.
Und für 2009 hab ich den 100 m Lauf gewonnen: 2000,- EUR zurückbekommen. Alles, was ich beantragt habe wurde anerkannt. Wenn du das Ganze mit Elster machst, brauchst du noch nicht einmal für alle seinen Beleg.
Dabei ist es doch gar nicht so schwer. Ich hefte immer gleich alle Quittungen und Belege zu allem, was irgendwie mit der Arbeit zu tun haben könnte, ab. So muss ich Am Ende des Jahres nur noch alles zusammen tippen.
PS: Und ja, alles war richtig, nix geschummelt und für alles hätte ich auch irgendwo einen Beleg, wenn es jemand sehen wollte.
Was jetzt das Thema Werbungskosten angeht gibts doch eh einen Pauschalbetrag den man eintragen kann, ob es da Sinn macht einzelne Mini-Posten anzugeben ?!?!
Was für mich interessant wurde ist die Neuerung das ich unter Werbungskosten eine Auflistung brauche welche Dienstreisen und welche Kosten im Rahmen dieser Dienstreisen angefallen sind ... Andernfalls wird der Tagessatz den ein Arbeitgeber eventuell zahlt voll versteuert, die wiederum müssen den Satz nämlich seit 2009 in der Lohnsteuerbescheinung mit angeben.
Herrlisch, Höllisch, Hessisch !
Zitat:
Was jetzt das Thema Werbungskosten angeht gibts doch eh einen Pauschalbetrag den man eintragen kann, ob es da Sinn macht einzelne Mini-Posten anzugeben ?!?!
Was für mich interessant wurde ist die Neuerung das ich unter Werbungskosten eine Auflistung brauche welche Dienstreisen und welche Kosten im Rahmen dieser Dienstreisen angefallen sind ... Andernfalls wird der Tagessatz den ein Arbeitgeber eventuell zahlt voll versteuert, die wiederum müssen den Satz nämlich seit 2009 in der Lohnsteuerbescheinung mit angeben.
(Zitat von: Hellspawn)
Diese kleinen Kosten bringen natürlich nur was, wenn man über dem Pauschbetrag von 920,- EUR kommt. Erst ab dann zählt jeder Cent.
Anders sieht es aus mit Versicherungen, bzw. Altervorsorge oder außergewöhnliche Belastungen. Die zählen unabhängig vom Pauschbetrag, weil das keine Werbungskosten sind.