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Dieser Beitrag wurde vom Moderator Weiß-Blau-Fan-Rude am 15.01.2010 um 09:11:25 aus dem Forum "3er BMW - E36" in dieses Forum verschoben.Hy Leute...´bevor ich anfang...ich weiss das es Bullshit ist sein Airbag Rückzurüsten...Gefährlich, sinnlos und so weiter...Also Spart euch diese Aussagen...DANKE
So nun zum Problem..
Ich fahre nen 95er E36 Coupe und will mir ein Sportlenkrad einbauen. Bei Raid gibt es diese NO AIRBAG Naben und die Lenkräder dazu..Alles fresh, aber ich lese immer wieder, das ich das wohl nicht eingetragen bekomme, Unbedenklichkeitsbescheinigung...Rückrüsten unmöglich...
Was soll ich tun...hab ich chancen..kann ja net sein das ich kein sportlenkrad bekomme..LEGAL...
Danke für Infos
Bearbeitet von: Weiß-Blau-Fan-Rude am 15.01.2010 um 09:11:25
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Hallo 328-Psycho,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Airbag austragen"!
Gruß
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Es gibt doch aber auch ein paar schicke Sportairbag Lenkräder wenn ich mich nicht täusche. War glaube ich auch von Raid
darf nicht mehr ausgetragen werden und macht auch keine prüfstele mehr.
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Ich bin einfach offen und ehrlich. Wenn einer'n Haufen legt, kann ich nicht sagen, mhmm, das ist ja lecker Schokopudding
Da gibt es doch noch einen zweiten Thread zu.....
Also wenn es ein älterer E36 mit Fahrerairbag ist, dann ist die Chance gut eine Rückrüstung eingetragen zu bekommen, da es dieses Modell auch ohne Airbag gab. Ist es ein späteres Modell mit Doppelairbag wird es schwieriger...
Zitat:
darf nicht mehr ausgetragen werden und macht auch keine prüfstele mehr.
(Zitat von: Gr33nAcid)
Wenn ich nen "No-Airbag-kit" mit ABE für das Fahrzeug habe, wieso soll ich das dann nicht eintragen können??
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das is ja auch das was ich denke, oder mich frage...ich kann NO AIRBAG Narben kaufen für BJ 90-94..da weiss ich das es KArren ohne Airbag gegeben hat..und dann gibt es NO AIRBAG Narben ab 94-2000...Wieso kannich diese nicht eingetragen bekommen...
Das wären Tipps die helfen würden
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In dem anderen Thread habe ich den Hintergrund erklärt. Musst mal suchen.
Du wirst immer jemanden finden, der den Airbag auch an neueren autos austrägt. Aber die meisten machen das halt nicht, da die Autos im Crashverhalten mit Airbag getestet wurden und nur so zugelassen wurden. Im Zweifelsfall kommen gerne mal Klagen auf den Prüfer zu, wenn ein Sachverständiger nach dem Unfall der Meinung ist, der Fahrer wäre mit Airbag noch am Leben bzw. nicht ein Pflegefall.
Also wenn du eine ABE dafür hast, kriegst du das auch eingetragen! So seh ich das und so mach ich das auch!!
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Zitat:
Also wenn du eine ABE dafür hast, kriegst du das auch eingetragen! So seh ich das und so mach ich das auch!!
(Zitat von: violett)
Wie schon oben gesagt. Es gibt immer jemanden der das einträgt. Also einfach informieren. Am ehesten würde ich beim Tüv fragen, denn die sind als TP verpflichtet die Abnahme zu machen. Andere ÜO´s dürfen die Abnahme ablehnen und das machen in dem Fall auch sehr viele, da sie sich nicht auf dünnes Eis begeben wollen. Das Problem ist halt, dass so eine Eintragung ein Autoleben lang hält. Und wenn das Auto verkauft wird und der nächste Käufer dann ein Problem hat, wird schnell mal geschaut, wer die 19er gemacht hat.
hallo
ich bin eig ziehmlich gut im thema erst gestern war mein compact zu sämtlichen einzelabnahmen und zu eintragungen in der werkstatt.das ende vom lied ist das es ein 97er ist und ich somit das momo lenkrad nicht eingetragen gekriegt habe. auf grund des doppel-airbag.bei einem 97er e36 mit oppel-airbag ist eine Eintragung von einem sportlenkrad ohne airbag ausgeschlossen! Traurig aber war
Zitat:
hallo
ich bin eig ziehmlich gut im thema erst gestern war mein compact zu sämtlichen einzelabnahmen und zu eintragungen in der werkstatt.das ende vom lied ist das es ein 97er ist und ich somit das momo lenkrad nicht eingetragen gekriegt habe. auf grund des doppel-airbag.bei einem 97er e36 mit oppel-airbag ist eine Eintragung von einem sportlenkrad ohne airbag ausgeschlossen! Traurig aber war
(Zitat von: jan316)
Genau so sehe ich das ja auch. Aber es kommt in dem Fall wohl stark auf den Prüfer und die Organisation an ob es gemacht wird oder nicht.
Mitglied seit: 03.08.2009
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Zitat:
Zitat:
hallo
ich bin eig ziehmlich gut im thema erst gestern war mein compact zu sämtlichen einzelabnahmen und zu eintragungen in der werkstatt.das ende vom lied ist das es ein 97er ist und ich somit das momo lenkrad nicht eingetragen gekriegt habe. auf grund des doppel-airbag.bei einem 97er e36 mit oppel-airbag ist eine Eintragung von einem sportlenkrad ohne airbag ausgeschlossen! Traurig aber war
(Zitat von: jan316)
Genau so sehe ich das ja auch. Aber es kommt in dem Fall wohl stark auf den Prüfer und die Organisation an ob es gemacht wird oder nicht.
(Zitat von: Christian Sch.)
Das kommt nicht auf die Organisation an.. Fahrzeuge mit einem Doppelairbag dürfen nicht zurückgerüstet werden, hast du blos einen Airbag auf der Fahrerseite oder noch einen auf der Beifahrerseite? Wobei ich vermute dass bei 95er der Doppelairbag schon drin ist und du da wohl oder übel pech gehabt hast..
Original ist langweilig, kreativ muss man sein ;-)
Ein M3 parkt nicht, er lauert!
der tüv trägt es generell nicht mehr aus, egal ob ein oder zwei airbags. die teile gehören heute einfach zum sicherheitsstandard.
kann sein das es nen hinterhoftuner für viel geld austrägt, beim nächsten tüv gibt es dann keine plakette.
und wenn dieses tolle kit da ne abe hat, warum muss man dann zum tüv? abe = eintragungsfrei.
Signatur;)
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Zitat:
der tüv trägt es generell nicht mehr aus, egal ob ein oder zwei airbags. die teile gehören heute einfach zum sicherheitsstandard.
kann sein das es nen hinterhoftuner für viel geld austrägt, beim nächsten tüv gibt es dann keine plakette.
und wenn dieses tolle kit da ne abe hat, warum muss man dann zum tüv? abe = eintragungsfrei.
(Zitat von: Gr33nAcid)
ja aber die ABE hat er doch nur für Fahrzeuge bis 94... er hat doch nen 95er deswegen wahrscheinlich die frage
Bearbeitet von: Schenja90 am 04.02.2010 um 14:38:35
Original ist langweilig, kreativ muss man sein ;-)
Ein M3 parkt nicht, er lauert!
Zitat:
und wenn dieses tolle kit da ne abe hat, warum muss man dann zum tüv? abe = eintragungsfrei.
(Zitat von: Gr33nAcid)
Also ich seh da immer noch kein Problem, so einen Airbag auszutragen, wenns dafür eine ABE gibt!! Da haftet dann Raid und nicht der Prüfer, weil die habens geprüft und ne ABE dafür bekommen!!!!
Die Eintragung brauchst du wegen der anderen Bereifung!! zu 95% haben die Leute keine Serienbereifung mehr drauf und dann sind die Lenkräder wieder eintragungspflichtig!
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ich finde ja echt klasse dass ihr euch hier so auslasst, über dieses Thema...nur leider kam bisher noch keine brauchbare Info...Ich weiss jetzt immernoch nicht ob ja oder nein...
Ich werde wohl mal bei BMW nen unbedenklichkeitsbescheinigung anfordern und dann beim TÜV vorbei gehen und fragen ob mir diesen Umbau einer einträgt...
ich halte euch dann auf dem laufenden..
Danke
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Man kann da keine einheitliche Aussage machen. Du musst vorher beim Tüv fragen. Wenn der Prüfer es so sieht wie violett, dann trägt er es dir ein.
Wenn der Prüfer wie ich bei der GTÜ arbeitet, dann akzeptiert er den no-Airbag-Kit nur bei Fahrzeugen die es auch ohne Airbag gab, also nur bei den E36 mit Fahrerairbag.
die nabe sieht zudem noch echt sch**ße aus.
ich war damals selbst mit dem ding beim tüv für nen vw, ist schon länger her (9 Jahre), und der TÜV meinte keine Chance.
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Ich bin einfach offen und ehrlich. Wenn einer'n Haufen legt, kann ich nicht sagen, mhmm, das ist ja lecker Schokopudding
Also falls dein Fahrzeug in der ABE ist kann mans auch austragen!
Anderes Beispiel: Wenn du z.B. Recaro-Sitze verbaust bei neueren Fahrzeugen, werden auch die Seitenairbags stillgelegt und ausgetragen!!
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