Hallo,
ich habe folgendes Problem,
mein Dad hat ziemliche Probleme was den allgemeinen Schriftverkehr und deren Zahlungen betrifft, so dass ich jetzt die Notbremse gezogen habe und mich um das alles kümmere. Folgendes Problem. Mein Vater war bis Mitte 2008 Privat KV. Ihm wurde gekündigt, da keine Beiträge mehr gezahlt wurden bzw. konnten. Nun ist ja ab 01.01.2009 die tolle Pflicht sich sich zu versichern. Da er bist heute nicht versichert ist habe ich bei Google folgendes gefunden. Nur leider stehe ich gerade auf dem Schlauch wie sich die Nachzahlung ab 01.01.2009 bis zum Zeitpunkt des Abschlusses errechnet
Hier mal der Auszug:
Sehr geehrter Fragesteller,
können Sie ab dem 1. Januar 2009 keinen Krankenversicherungsschutz nachweisen, müssen Sie mit einer Strafe in Form eines Prämienzuschlags rechnen. Dieser Zuschlag wird in Abhängigkeit von der Höhe und der Dauer des Nichtversicherungsschutzes nach dem Inkrafttreten der Versicherungspflicht errechnet. Ein Zuschlag in Höhe des Monatsbeitrages wird in den ersten sechs Monaten der Nichtversicherungszeit pro Monat eingefordert werden. Für jeden weiteren Monat wird ein Sechstel pro Monat der nicht versicherten Zeit veranschlagt. Zusätzlich zum Beitrag muss dieser Zuschlag einmalig gezahlt werden. Allerdings kann der Versicherer den Prämienzuschlag stunden und dem Versicherten eine Ratenzahlung anbieten.
Also ich habe es so verstanden für die ersten 6 Monate ab Datum der Versicherung Beitrag sagen wir mal 300€ + 300€ danach wenn bspw. wie in meinem Fall weiter 7 Monate ohne Versicherungsschutz bis 31.12.2010 300€ + 1/6 also 50€ und da geht es los, für immer? oder nur für 7 Monate. Und was bedeutet "Zusätzlich zum Beitrag muss dieser Zuschlag einmalig gezahlt werden." bezieht sich das auf die Zuschläge die ich errechnet habe oder ist da noch was anderes zu zahlen?(bin verwirrt)
ich hoffe mir kann einer helfen.
Danke