Airbag Rückrüstadapter Dokumente
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Mich würde interresieren was bei einen Airbag Rückrüstadapter für einen E36 alles an Papiere dabei ist.
Hat dieser sogenannte Rückrüstadapter ein eigenes Gutachten oder wie Läuft das?
Hintergrund:
Habe von einen Schlachter ein Raid Lenkrad 300mm ohne Airbag bekommen mit Nabe. In der ABE steht drinnen nicht für Airbag Fahrzeuge(ABE habe ich mir von RAID besorgt genau für dieses Lenkrad).
Normal sollte das mit einen Rückrüstadapter dann eintragungsfähig sein oder gibt der Adapter nochmal andere Auflagen vor?
Würde das hald gerne wissen, nicht damit ich noch mehr Geld ausgebe und dann wieder ohne TÜV da stehe....
Fahrzeug: E36 touring Bj. 98 Fahrer u. Beifahrerairbag
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Hallo Bertl406,
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Gruß
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Bei dem Adapter müßte ein Teilegutachten dabei sein. Aber ich würde mir erst einen Prüfer suchen, der das mit Sicherheit einträgt. Die meisten werden sich bei dem 98er mit Doppelairbag weigern, da es das Auto nur mit Airbag gab. Wir haben z.B. anweisung den airbag nur dann auszutragen, wenn es das Auto auch ohne Airbag gab. Also z.B. den E36 mit Fahrerairbag.
Jou es gibt von Raid den "No-Airbag-Adapter" siehe z.B.
HIER den bauste an dein Lenkrad und da ist dann eine ABE dabei. Gibts für den E36 und sogar für E46 Modelle!
Schlachte E36 Limo: alle Teile vorhanden: M-Packet, Teilleder Sportsitze, Klimaanlage...usw
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Was sind bei dem Adapter für Papiere dabei?
Weil im Endeffekt ist das ja nur ein Widerstand, der verhindert das die Airbaglampe leuchtet oder?
Wenn ich jetzt einfach einen passenden Widerstand einlöte und die normale Nabe dranlasse und mir Papiere besorge von dem Rückrüstadapter..... sollte funktionieren.....
Ich weiß, ist kriminell.... aber normalerweiße möglich oder?
Ausser es trifft zu was Christian gesagt hat..... könnte ich mir auch gut vorstellen...
Ok, da muss zuerst mal meinen Tüv Prüfer kontaktieren.....
Zitat:
Was sind bei dem Adapter für Papiere dabei?
Weil im Endeffekt ist das ja nur ein Widerstand, der verhindert das die Airbaglampe leuchtet oder?
Wenn ich jetzt einfach einen passenden Widerstand einlöte und die normale Nabe dranlasse und mir Papiere besorge von dem Rückrüstadapter..... sollte funktionieren.....
Ich weiß, ist kriminell.... aber normalerweiße möglich oder?
(Zitat von: Bertl406)
Die kennzeichnug auf der normalen Nabe passt aber nicht zu der kennzeichnung auf dem Rückrüstadapter...
@ Christian: Ihr habt aber komische Anweisungen...
Bearbeitet von: violett am 13.01.2010 um 18:05:27
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Zitat:
@ Christian: Ihr habt aber komische Anweisungen...
(Zitat von: violett)
Unsere TL sieht das sehr streng und ich kann es verstehen. Es gibt zwei Gründe:
1. Der Crashtest zur Zulassung des Fahrzeugs wurde mit Airbag gemacht. Ohne Airbag weiß man nicht wie es mit den Verletzungen aussieht und ob das Fahrzeug die notwendigen Normen erfüllt.
2. Fahrzeuge mit Airbag haben meistens eine andere Lenksäule als Fahrzeuge ohne Airbag. Ohne ist sie deformierbar um Energie abzufangen, mit ist sie starr.
Das Problem bei der Sache ist immer, dass Angehörige nach tödlichen Unfällen oft nicht die gleiche Einstellung zur Umrüstung haben wie der tote Fahrer der mit Airbag eventuell überlebt hätte. Der Fahrer wollte lieber ein kleines Lenkrad welches er sich jetzt nochmal durch den Kopf gehen lassen hat und die Angehörigen mochten den Fahrer eigentlich ganz gerne und wollen nun einen Schuldigen finden der den Verlust mit einigen großen Scheinen entschädigt. Das möchte ich nicht sein und unser technischer Leiter auch nicht.
Hallo Christian
das ist schon klar, bei manchen "Eigenbauten" usw, schau ich auch was für Lenksäulen verbaut sind und die ganzen Sachen.
Nur wenn ich eine ABE hab in der das Fahrzeug aufgeführt ist, dann trag ich das auch ein. So machs ich zumindest!!
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Eigentlich hast du natürlich Recht. Die ABE ist ein gültiges Prüfzeugnis und als Grundlage zum Eintragen ausreichend. Bei uns gibt es halt diese Dienstanweisung der TL und an die müssen wir uns natürlich auch halten. Den hintergrund der Geschichte habe ich ja schon erklärt. Das betrifft allerdings nur die Fahrzeuge die es nie ohne Airbag gab. Soweit ich das in dem anderen Thread gelsen habe verfahren andere ÜOs genauso wie wir.
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Naja, dann muss ich mir echt noch so einen Rückrüstadapter holen.....
Dann sollte der Eintragung nichts mehr im Wege stehen!