Ein kollege von mir hat sich eine komplett anlage von Fox geholt und es ist nur eine ABE für den Endschalldämpfer dabei,reicht das zum eintragen oder braucht er für den mittelschalldämpfer auch noch eine ABE????
Weiss ich jetzt auch nicht ob er eine ABE hat oder ein teilgutachten.Braucht er für den Mittelschalldampfer auche eine ABE oder gutachten,falls er das eintragen muss,weil nur der Endschalldämfer drin steht in der ABE oder teilgutachten.
Normal braucht man auch für den Mitteltopf ein Teilegutachten, wenn der eingetragen werden soll.
Wenn er eine ABE hat, muss er's nicht eintragen lassen. Aber auch da braucht er normal eine für den ESD und eine für den Mitteltopf. Oder eine für die Komplettanlage: Oft steht in der ABE des ESD "Erlaubt in Verbindung mit Serientopf oder mit Mitteltopf xxx" o.ä.