Das ist wirklich ärgerlich. Übrigens, wenn Dir der Wagen als unfallfrei verkauft wurde, würde ich an den Verkäufer rantreten und ihm Gelegenheit geben sich mit Dir zu einigen, d.h. Rücktritt, Wandelung oder Minderung.
Wenn der sich aber blöd anstellt ist das aus meiner Sicht eine Sache für den Anwalt, da der Mangel noch nicht verjährt ist. Allerdings mußt Du jetzt schnell handeln, da Dir der Schaden nun bekannt ist.
Zitat:
Hat jemand einen Tip wie man da am besten rangeht bei Rost. Irgend eine geniale Grundierung ?
Rost mit Stahlbürstenaufsatz an der Bohrmaschine restlos entfernen, d.h. bis blankes Blech zum Vorschein kommt. Dann mit Rostenferner die Stelle behandeln und einwirken lassen. Dann Stelle anschleifen und mit irgendeiner Grundierung z.B. Menninge anpinseln. Trocknen lassen, Vorgang wiederholen, anschleifen und dann die üblichen Lackschichten, d.h. Füller und Lack auftragen.