Du bist als Halter angehalten zu wissen, wer mit Deinem Auto wann fährt!
Du musst den Fahrer benennen können!
Kannst du es nicht, so droht eine Fahrtenbuchauflage und im Wiederholungsfall kann es dir untersagt werden, Fahrzeuge auf deinen Namen zuzulassen.
Der Verwandter kann aber sagen, dass er vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch macht. Dass geht aber nur bei Familienangehörigen.
Dann wird die Behörde eine Fahrtenbuchauflage verhängen.
So habe ich das auch mal gemacht. Das Fahrtenbuch muss man nicht sorgfältig führen.
Zur Arbeit hin und zurück, mal eine Einkaufsfahrt.. Nicht vergessen, dass Fahrten, wo mal eine Parkverstoß war oder dergl., dann auch aufgeführt sind.
Bei mir kam dann nach einem 3/4 der Kontaktvereichsbeamte und wollte das Buch sehen. In Berlin war das so, dass die Kontaktbereichsbeamte ins HAus schicken.
Man muss dem ja nichts zeigen. Konnte ich auch nicht, da es no ch nicht ganz fertig war. Man kann es auch hinbringen. Die blättern das kurz durch und dann war es das..
Du solltest dir darüber im Klaren sein, dass für den Fall, dass es sich um ein Bußgeld mit Punkten handelt, die schon wissen, was die Absicht des Zeugnisverweigerungsrechtes ist.
Ist das Bild denn wirklich so schlecht, dass man dich nicht erkennen kann??
Es ist Vorsicht geboten!