ruhestörung durch nachbarn!?
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Mitglied seit: 11.07.2006
Hamburg
Deutschland
633 Beiträge
hi!
ich hab ein ziemlich nerviges problem. und zwar hört mein nachbar über mir seit ein paar wochen rund um die uhr und zu den unmöglichsten zeiten (z.b. dienstags nachts um halb 1 oder sonntags morgens um halb 9) laut musik. war schon etliche male bei ihm oben, aber gebracht hat das nichts. er macht trotzdem weiter und macht jetzt schon gar nicht mehr die tür auf!
hab der verwaltung auch schon bescheid gegeben, da hat sich bis jetzt aber nichts getan.
was soll ich nun machen? hab schon überlegt die polizei zu rufen, aber bringt das überhaupt was? was würdet ihr machen?
danke für die hilfe...
mfg
Im Rückspiegel gefürchtet, vom Tankwart verehrt. Dem Boden am nächsten, sein Fahrwerk begehrt. Die Kotflügel gezogen, eine Form wie ein Keil. Alles ein Unikat, jedes Teil
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo JimPanse,
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Gruß
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ich hatte das selbe problem. reden hat nix mehr genützt. ich hatte auch zwei so "sry" penner im haus.
teilweise nachts um 4 uhr etc etc, ruhezeiten? fehlanzeige.
was hilft: zum ordnungsamt, anzeige erstatten. die prüfen das und er bekommt nen bußgeld von 75 €
sonst: polizei holen.
mittlerweile hat es sich erledigt, der eine rausgeschmissen, der andere verstorben, nun hab ich endlich ruhe.
falls bei dir alles nichts hilft: ausziehen. gerade ruhe ist mM nach mit das wichtigste was man haben kann,
viel erfolg!
Signatur;)
Ich bin einfach offen und ehrlich. Wenn einer'n Haufen legt, kann ich nicht sagen, mhmm, das ist ja lecker Schokopudding
also mir ist bekannt das die polizei das untersagen kann ab 22.00 glaube ich und wenn er weiter macht werden die geräte mitgenommen. so wars jedenfalls mal in ner TV doku :)
Wenn er nicht einsichtig ist dann ruf die Polizei und mache eine Anzeige wegen Ruhestörung ! wenn es denn dann nachts oder früh morgens ist !
Mfg.
Ich kann freilich nicht sagen, ob es besser werden wird, wenn es anders wird. Aber soviel kann ich sagen, dass es anders werden muss, wenn es besser werden soll.
falsch, es gibt diese regelung nicht mehr. diese ruhezeiten kann man zwar in den mv aufnehmen, aber sobald sich ein mieter durch musik oder einen zu lauten fernseher gestört fühlt, so muss der betroffene das abstellen. die polizei kann man im normalfall sofort dazurufen, wenn man durch eigenes einlenken keine besserung erreichen kann.
Signatur;)
Ich bin einfach offen und ehrlich. Wenn einer'n Haufen legt, kann ich nicht sagen, mhmm, das ist ja lecker Schokopudding
Mitglied seit: 29.08.2002
Schwanstetten/bei Nürnberg
Deutschland
2356 Beiträge
Auf jeden Fall die Polizei rufen, damit die Sache auch offiziell aktenkundig wird.
Außerdem solltest selbst ein Lärmprotokoll führen. Nur so ist später der Vermieter bzw. die Hausverwaltung in der Lage weitere Schritte gegen den Störer erfolgreich durch zu setzen.
Auch weiterhin mit der Hausverwaltung in Kontakt bleiben, damit die die nötigen Abmahnungen schon jetzt schreiben können. Eine Kündigung aufgrund Ruhestörung dauert allerdings etwas länger, ist aber möglich und wurde auch schon zig mal erfolgreich durchgeführt.
Schreib deinem Vermieter ´nen Brief und erläutere dein Problem. Dann setz ihm ´ne angemessene Frist um deinen Nachbar zur Vernunft zu bringen ( 1-2 Wochen). Wenn die Frist rum is und nebenan geht´s immer noch so weiter , kannst du deine Kaltmiete kürzen (die ganaue Höhe der Kürzung musst du mal bei ´nem Fachmann erfragen). Dann hast du vielleicht keine Ruhe , aber du zahlst weniger Miete ;-) Und wenn die anderen Mieter (soweit vorhanden) mitmachen, wird sich dein Vermieter schon sputen das Problem zu beseitigen.
Ich bin nicht auf der Welt um so zu sein wie andere es wünschen !
so einen fall hatten wir auchmal, nachdem der vermieter nen weiblichen junkie über uns einziehen lies. die polizei war über monate teilweise 4-5 die woche da, weil die alte auch noch handgreiflich wurde. den vermieter hats gar nicht gejuckt, selbst als wir die miete um 50% kürzten.
lärmprotokoll ist ganz wichtig, sowas wird u. U. später vor gericht gebraucht.
bei uns half alles nix, also sind wir ausgezogen.
jetzt mach ich selber zu unmöglichen zeit krawall, aber im eigenen häuschen störts keinen ;-)
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Die Leute verstehen mein Hobby nicht.
Ich verstehe die Leute nicht............die Musik ist zu laut!!!
Mitglied seit: 05.08.2007
Braunschweig
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305 Beiträge
mietkürzung und fertig.da merken es dann die meisten
Zitat:
mietkürzung und fertig.da merken es dann die meisten
(Zitat von: Salamanderking)
Hast Recht, aber dann bist Du der Dumme.
Du solltest vorher klären wann Dir eine Mietkürzung
überhaupt zusteht.
BMW Team Oberhavel
Die Einhaltung der Ruhezeiten ist in verschiedenen Gesetzen und Verordnung geregelt. Der Bund, die Länder und die Städte und Gemeinden haben ihre eigenen, leicht voneinander abweichenden Regelungen, wann was wie laut sein darf.
Bundeseinheitlich gilt aber das Bundesimmissionsschutzgesetz und deshalb kann man sagen, dass es ab 22 Uhr ruhig sein muss.
Dass Hausverwaltungen sich einen Dreck darum kümmern, wenn sich einer beschwert, dass weiß ich aus persönlicher und beruflicher Erfahrung nur zu gut.
Wenn Du sofort Deine Ruhe haben und nicht erst über Wochen ein Lärmprotokoll führen willst, hast Du leider keine andere Möglichkeit, als die Polizei zu rufen und um Anzeigenerstattung zu bitten. Wird nämlich nicht immer gleich gemacht. Normalerweise gibt man dem Ruhestörer erst eine Chance zum einlenken.
Allerdings: Sollte der Ruhestörer die Tür nicht öffnen, haben die Beamten (in diesem Fall) leider keine Befugnis, die Türe zu öffnen. Grundgesetz: Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung oder in diesem Fall auch: Täterschutz.... Kannst nur noch hoffen, dass einer der Kollegen einen EW-Schlüssel dabei hat. Dann kann er ihm den Saft abdrehen und in der Regel kommen sie dann ganz schnell aus der Bude raus.......... (Ich hab einen)
Kleiner Tipp: Sollte die Ruhestörung so massiv sein, dass sich bei Dir körperliche Schäden zeigen (Schlafentzug), dann kann man sogar wegen Körperverletzung Anzeige erstatten. Das stimmt wirklich!
The police never think, it's as funny as you do!
Mitglied seit: 27.04.2006
Regensburg
Deutschland
86 Beiträge
und ich dachte die Zeit der Protokolle ist schon vorbei ioder wart ihr alle bei Stasi oder schlimmer noch bei BND
mach einfach das gleiche wie der Penner über dir also wenn er pennt hole einen Bohrhammer oder dreh Muse auf
"die Polizei soll Verbrecher jagen und die die spass haben wollen :) "
was meinst du wofür die polizei denn noch da ist? es mahct schon nen unterscheid ob der nervige nachbar von unten vor der tür steht oder authoritätspersonen. zudem freun sich die kollegen eher wenn sie nachts mal nen einsatz bekommen.
Signatur;)
Ich bin einfach offen und ehrlich. Wenn einer'n Haufen legt, kann ich nicht sagen, mhmm, das ist ja lecker Schokopudding
Zitat:
Allerdings: Sollte der Ruhestörer die Tür nicht öffnen, haben die Beamten (in diesem Fall) leider keine Befugnis, die Türe zu öffnen. Grundgesetz: Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung oder in diesem Fall auch: Täterschutz....
(Zitat von: nelito)
Sry, wenn ich hier einhake, das stimmt so nicht ganz. Bsp. Land Bremen, da heißt es im Polizeigesetz
§ 21 (1) Nr. 4, dass die Polizei genau das darf, wenn nix anderes geht.
Schließ Dich mit den anderen Nachbarn zusammen und mach den Vermieter wild. Wenn man da genug nervt, sollte es funzen.
Es ist, wie es ist.
Alle Angaben ohne Gewähr :-)
Mitglied seit: 25.01.2008
Ludwigshafen
Deutschland
316 Beiträge
Ich kann deinen Ärger voll und ganz verstehen, in der Wohnung über mir wohnt nun auch wieder jemand. Das Haus ist total hellhörig sodass du alle lauteren Geräusche sofort hörst, nachts auch die etwas leiseren.
Nur ist weder Mietkürzung drin noch sonstwas da das Haus ja meiner Oma gehört. Ist nervig und mir bleibt nix übrig als die Zähne zusammenzubeisen.
Nur wenn sie meint sie könnte noch einmal um 23:15 Uhr die Badewanne volllaufen lassen (was ich nur zugut höre) dann muss ich mit ihr reden. Ich muss um 5:20 Uhr raus, und da versteh ich keinen spaß...
Ganz großes Kino: Sie meinte eben das ihr Freund im Januar hierher kommen will....das wird ganz toll für mich...was ein dreck...
Bearbeitet von: BMWluder88 am 05.12.2009 um 14:09:03
love sucks
eine Wohnungsöffnung für eine reine Ruhestörung steht völlig ausser Verhältnis. Der Einzelfall ist hier entscheidend, sicherlich eine Überlegung, wenn man das 5. 6. Mal dahin gerufen wird
Wenn anders keine Regelung - wie schon gesagt wurde Anzeige erstatten (am Besten mit mehreren Zeugen aus dem Haus) und Polizei rufen
der wird sich das 2. oder 3. Mal schon überlegen, ob er 60+ Eus Ordnungsgeld + die Kostenrechnung für den Polizeieinsatz blecht
Mitglied seit: 29.11.2008
paderborn
Deutschland
76 Beiträge
wenn man nachts duschen tut oder baden dann darf dir das keiner verbieten, da dies zur hygiene gehört. ich zb habe schichtarbeit und will mich nach der spätschicht oder nachtschicht auch duschen. das kannst du niemandem verbieten. ein anderes thema ist da musik. sobald man sich gestört fühlt muss vermeidbarer lärm auch vermieden werden.
wir hatten unter uns auch nachbarn die immer laute musik gehört haben. mehrmaliges ansprechen hat nix geholfen. die kamen sogar hier hoch und haben meine freundin bedroht als ich gerade nicht da war. bei der nächsten ruhestörung ist niemand mehr runter gegangen sondern die polizei gekommen. eine anzeige gabs auch wegen bedrohung und körperverletztung. hat nicht lange gedauert und die sind ausgezogen.
Mitglied seit: 25.01.2008
Ludwigshafen
Deutschland
316 Beiträge
Auf der einen Seite geb ich dir recht, klar sollte jeder duschen oder baden dürfen. Nur wo fängt es an und wo hört es auf. Wenn jemand um 2 Uhr duschen muss, ich aber um 5:20Uhr raus muss... verstehst du? Ist ja nett zu duschen, aber scheiße wenn man morgends nicht rauskommt und schlechte Leistung auf der Arbeit bringt.
In meinem Falle: Da sie hier umsonst wohnt und arbeitslos ist kann sie gerne solange baden wie sie möchte, aber das muss dann nicht später wie 22 Uhr sein.
Am Wochenende würd ich desswegen auch nie was sagen. Nur mir geht meine Arbeit vor ihre Körperhygiene, ganz einfach.
love sucks
das kann man nur beim vermieter anmerken wenn es länger als üblich ist. also so ab 20 minuten.
habe das prob hier auch, die gehen auch noch über mir um 3 uhr nachts duschen, und ich höre das wasser in den röhren, zudem trampeln die wie ne horde fette weiber bei al bundy im schuladen. grausam.
Signatur;)
Ich bin einfach offen und ehrlich. Wenn einer'n Haufen legt, kann ich nicht sagen, mhmm, das ist ja lecker Schokopudding
Mitglied seit: 29.11.2008
paderborn
Deutschland
76 Beiträge
es ist einfach so....du kannst niemandem verbieten sich zu waschen..
Hier zur Einfachheit ein Artikel:
Baden ist auch nach Mitternacht erlaubt! powered by Deutscher Mieterbund e.V. 350 DMB-Vereine und 500 Beratungsstellen vor Ort
Das Kölner Landgericht (LG Köln 1 S 304/96) wies die fristlose Kündigung einer Kölner Vermieterin zurück. Die hatte ihrer Mieterin mit der Begründung gekündigt, dass die Mieterin in zahlreichen Nächten nach 24 Uhr durch Baden und die damit verbundenen Wassergeräusche Mitbewohner gestört habe. Hierdurch habe sie ständig und hartnäckig mietvertragliche Pflichten verletzt und insbesondere gegen die Hausordnung verstoßen.
Tatsächlich stand in der Hausordnung ausdrücklich, dass zwischen 22 Uhr und 4 Uhr nicht gebadet werden darf.
Eine derartige Klausel ist nach Einschätzung der Kölner Richter aber unwirksam. Denn die Klausel verstößt gegen das AGB-Gesetz. Sie benachteiligt den Mieter unangemessen und ist mit wesentlichen Grundgedanken des Mietrechts nicht vereinbar.
Das Mieterrecht, das heißt der Mietgebrauch, erstreckt sich auf alle Teile der Wohnung. Das Landgericht Köln wörtlich: Der Mieter kann ein vorhandenes Bad grundsätzlich zu jeder Tages- und Nachtzeit benutzen. Bestimmte Badezeiten lassen sich aus dem Mietgebrauch selbst nicht ableiten; entsprechende Formularklauseln sind unzulässig. Das Geräusch ein- und ablaufenden Wassers zählt zu den normalen Wohngeräuschen, die von allen Mitbewohnern hingenommen werden müssen.
Waschen, auch nächtliches Duschen bzw. Baden, gehören zu einem hygienischen Mindeststandard, der ohne weiteres normaler Lebensführung eines Mieters zugeordnet werden kann.
Offen ließ das Landgericht Köln, ob die Nachbarn aufgrund störender nächtlicher Badegeräusche die Miete kürzen könnten. Offen ließ das Gericht auch, ob nach Treu und Glauben Grenzen für nächtliches Baden und Duschen zu ziehen sind. Das Oberlandesgericht Düsseldorf (5 Ss (Owi) 411/90 - (Owi) 181/90 I) hatte entschieden, dass nachts einschließlich der vorbereitenden und der abschließenden Tätigkeiten wie Ein- und Ablaufenlassen des Badewassers 30 Minuten angemessen sind. Dauerduschen - drei Stunden lang - hielt das Oberlandesgericht Düsseldorf dagegen für unzulässig.
ev ist die schalldämmung bei euch im haus einfach unzureichend und du solltest mal deinen vermieter darauf ansprechen
Zitat:
Auf der einen Seite geb ich dir recht, klar sollte jeder duschen oder baden dürfen. Nur wo fängt es an und wo hört es auf. Wenn jemand um 2 Uhr duschen muss, ich aber um 5:20Uhr raus muss... verstehst du? Ist ja nett zu duschen, aber scheiße wenn man morgends nicht rauskommt und schlechte Leistung auf der Arbeit bringt.
In meinem Falle: Da sie hier umsonst wohnt und arbeitslos ist kann sie gerne solange baden wie sie möchte, aber das muss dann nicht später wie 22 Uhr sein.
Am Wochenende würd ich desswegen auch nie was sagen. Nur mir geht meine Arbeit vor ihre Körperhygiene, ganz einfach.
(Zitat von: BMWluder88)
Man kann sich auch anstellen......
Du tust ja so als ob es jeden Abend ist und 3 Stunden dauert bis sie fertig ist.
Nur mir geht meine Arbeit vor ihre Körperhygiene, ganz einfach. --dazu sage ich jetz mal nichts.
Wer später bremst...ist länger schnell...und früher da!
www.du-sollst-skinheads-nicht-mit-nazis-verwechseln.de
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