Bußgeld bescheid aber wo bleibt meine Strafe?
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Mitglied seit: 12.11.2009
Euskirchen
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Also ich hatte nen Unfall. Hatte noch nen Freund mit und habe dann eine Anzeige wegen Körperverletzung etc. bekommen.
Habe dann schriftlich bekommen das diese Anzeige gefallen lassen wurde.
Jetzt habe ich heute meinen Bußgeldbescheid bekommen. (200€)
Kommt jetzt nochmal extra ein schreiben mit Punkten und eventuell Fahrverbot oder ähnliches.Oder hätte das jetzt dabei stehen müssen?
Habe nämlich schon Punkte und Probezeit Verlängerung.
Oder habe ich glück und das war es. Nur Bußgeld und mehr nicht..
Mitglied: seit 2005
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Hallo phL,
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Gruß
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Mitglied seit: 03.03.2007
Mudderstadt
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44 Beiträge
Schau mal auf der Rückseite des Bußgeldbescheides. Normal stehen die immer mit drauf
Die Ehe: Ein Ring sie zu knechten, sie alle zu finden, ins dunkel zu treiben und auf ewig zu binden!
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Mitglied seit: 12.11.2009
Euskirchen
Deutschland
356 Beiträge
Nein. Auf der ersten Seite wird meine Straftat vorgeworfen und halt was ich zu zahlen habe.
Dann steht noch folgendes da:
Wegen dieser Ordnungswidrigkeiten wird gegen Sie
1. eine Geldbuße festgesetzt
2. Außerdem haben Sie die Kosten der Verfahrens zu tragen.
Daneben stehen halt dann die Kosten. aber hier müssten doch eigentlich auch Fahrverbot aufgelistet werden oder nicht?
Auf der nächsten seite steht nur die Rechtsbehelfsbelehrung und die hinweise für einen Einspruch so wie die Zahlungsaufforderung.
Und das war es auch schon (=
Bei mir sind da getrennt voneinander 2 Briefe gekommen. Erster Brief war das Bußgeld und der 2.Brief beinhaltete die Punkte und Probezeitverlängerung.
Die haben dafür 3 Monate zeit dir das zuschicken. Da wird auf alle fälle bestimmt noch was kommen.
Ein Nickerchen hinterm Lenkrad schützt vorm Älterwerden.
Zitat:
Die haben dafür 3 Monate zeit dir das zuschicken. Da wird auf alle fälle bestimmt noch was kommen.
(Zitat von: schnitte09)
Zur Info, sowas kann von den Behörden aufgeschoben werden
und es heisst nicht, dass man nach 3 Monaten fein raus ist. :)
BMW Team Oberhavel
Mitglied seit: 16.04.2009
Düren
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63 Beiträge
Soweit ich weiß, kann das jetzt ganz schön blöd ausgehen...
Will dir keine Angst machen, aber da die Probezeit schon verlängert ist, meine ich,
das jetzt irgendsoein Fahreraufbau Seminar kommen müßte,
das natürlich auch nochmal gut Geld kostet.
Meines Wissens verlierst du auch die Fahrelaubniss.
Aber da kann man sich doch im Bußgeld Katalog drüber informieren, einfach mal googlen!
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 12.11.2009
Euskirchen
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356 Beiträge
Laut Bußgeldkatalog bzw. Gesetzt darf ich nur eine Bußgelstrafe kriegen und halt ne Verwarnung. Noch einmal auffallen und der Schein ist weg. So stehts geschrieben.
Aufbauseminar hatte ich schon (=
Zitat:
Also ich hatte nen Unfall. Hatte noch nen Freund mit und habe dann eine Anzeige wegen Körperverletzung etc. bekommen.
(Zitat von: phL)
toller freund ...
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Mitglied seit: 12.11.2009
Euskirchen
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356 Beiträge
Die Anzeige wird automatisch von der Behörde gemacht.. Falls du das meinst (;