Teilkasko nach Raubvogeleinschlag???
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Mitglied seit: 30.04.2006
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Hallo,
mir ist heut Nachmittag auf der AB bei ca. 150km/h ein großer Raubvogel ans Auto gedonnert. Zuerst an den Kotflügel auf der Fahrerseite, dann hats ihn an die A-Säule und an den Spiegel der Fahrerseite gedonnert..... ein Höllenlärm, Blutspritzer inkl. Federnflug. Na toll...
Schaden:
Kotflügel vorne links - Delle (ca. 3 cm Durchmesser) u. 2-3 Kratzer
Spiegel Fahrerseite - Spiegelabdeckung gebrochen u. Spiegelhalterung gebrochen (Spiegel hält noch - Spiegelglas noch vorhanden u. unbeschädigt)
Ich bin bei der HUK-Coburg versichert. Ich habe Vollkasko inkl. Teilkasko. Bei der Teilkasko hab ich 150 EURO Selbstbeteiligung. Lt. meinem Versicherungsschein zahlt die Teilkasko alle Schäden die durch Tiere aller Art verursacht wurden (also nicht nur Wild). Die Werkstatt kann ich mir lt. Versicherungsschein auch aussuchen.
Frage:
Da der Zusammenprall mit dem Vogel auf der AB war, konnte ich nicht anhalten, das Tier suchen oder irgendeinen Wildhüter, Jäger o. Ä. verständigen. Ich bin auf dem nächsten Parkplatz raus und hab die Schäden begutachtet und meinen Spiegel so gut es ging repariert.
1. Zahlt meine Teilkasko den Schaden? Also den Spiegel, die Dellen- u. Kratzerentfernung beim :-)?
2. Werde in in meinen %en hochgestuft oder nicht? Soweit ich weiß, ist das bei der Teilkasko nicht der Fall oder? Ist ja wie´n Steinschlagschaden in der Scheibe... ohne Eigenverschulden
Der Schaden liegt auf jeden Fall über den 150 EURO SB, da ja die "Spiegelabdeckung lackiet" alleine schon 119,00 EURO beim :-) kostet - also kommt ne Schadensmeldung bei der Versicherung schon in Betracht. Wofür zahl ich den schon jahrelang Betreige und hab noch nie was von denen gebraucht.
Gruß und Danke für eure Antworten
Mit Sombrero auf und Doc Martens an - so geht die Reise los...
Mitglied: seit 2005
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Hallo OnkelRunner,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Teilkasko nach Raubvogeleinschlag???"!
Gruß
also ich weis, dass die TK u.a. unfälle mit haarwild und glasbruch abdeckt.
da wirst vermutlich die VK in anspruch nehmen müssen.
aber warum fragst du nicht einfach deine versicherung, statt dass du hier leute ins blaue raten lässt? ;)
Ist der Bauer nicht so schlau, sucht R*L ihm eine Frau!
wenn du die polizei nicht verstänidt hast, wird das wohl nichts. wenn du glück hast schwärzt dich die versicherung noch bei der polizei an, denn das ist fahrerflucht.
auf der autobahn kann man anhalten, dafür gibt es den standstreifen. wenn keiner vorhanden ist, dann eben nächste ausfahrt bzw rastplatz, polizei rufen und warten. alles andere ist eben fahrerflucht.
und jetz kommts drauf an, wie gut der draht zu deiner versicherung ist. aber ich vermute nicht dass die das zahlen werden. versuch den mal zu beweisen, dass es ein wildunfall war.
ich bin eine butterblume
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Mitglied seit: 30.04.2006
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-Auf der AB (unbeschränkt) bei viel Verkehr wegen einem Vogel bzw. Vogelschaden anzuhalten wäre ein grob fahrlässiger Eingriff in den Straßenverkehr (gefährdung anderer Fahrteilnehmer usw.) - da kannste den Lappen abgeben, wennde da rumrennst und nen Vogel auf der AB suchst - von der Lebensgefahr für mich mal abgesehen...
-Die Vollkasko werde ich wegen dem Schaden auf keinen Fall in Anspruch nehmen, da ich da 300 EURO SB hätte und ich da sicher hochgestuft werden würde. So groß ist der Schaden auch wieder nicht.
-Meine Teilkasko (ich glaub sogar seit ende 2008 alle Versicherungen) haben auch alle anderen Tiere mit aufgenommen - steht ja auch so in meinem Versicherungsschein.
-Natürlich ruf ich bei meinem Versicherungsmensch an und erkundige mich - das kann ich aber heut nicht mehr machen, weil Sonntag ist, deshalb hab ich hier mal gepostet, weil ich mich umhören wollte, ob einem von euch was Ähnliches schon Mal passiert ist - mehr ja nicht.
-Die Spuren des Unfalls sind noch deutlich erkennbar - es kleben noch Federn und Blut am Wagen (s. O.)
Ich hoffe, dass sich keiner angegriffen fühlt - ich wollte ja kein Gutachten oder ne fixe Auskunft von euch- ich wollt nur wissen, ob einer nen ähnlichen Schaden hatte.
Mit Sombrero auf und Doc Martens an - so geht die Reise los...
Da wirst du die Vollkasko in Anspruch nehmen müssen..
Was meinst du wieviele Raubvögel sonst unterwegs wären?
Wenn der Kotflügel zu lackieren ist, würde ich mir die Summe auf Kalkulationsbasis auszahlen lassen und so noch etwas dran verdienen.. Du schreibst ja selbst.."Spiegelkappe lackieren für unverschämte 119 euro" Das macht mir mein Lackierer für 20 Euro in der gleichen Qualität.
.
wer sagt denn das du den vogel suchen sollst? ich habe gesagt du musst anhalten auf dem standstreifen. dazu ist der da, du sollst nicht auf der überholspur stehen und auf der autobahn rumrennen.
und wenn dir das zu gefährlich ist, dann stellst du dich halt aufn rastplatz oder fährst von der autobahn ab und warstest da auf die polizei. de vogel solltest du besser nich anfasse, weil der irgendwelche krankheiten haben könnte oder noch lebt und dich auffrisst...
was is wenn der vogel auf der straße liegt und der nächste mit seinem lambo grade die 300marke knackt und über den vogel fährt? an deine gesundheit und dein geld denkst du in dem moment, aber ans tier oder an das leben der anderen teilnehmer nicht. auf die art und weise hast du jetzt grob fahrlässig gehandelt und andere in gefahr gebracht
ich bin eine butterblume
hallo
warum soll seine versicherung den schaden nicht zahlen ??
ist doch alles klar zu erkennen... blut federn...
meine versicherung zahlt auch bei jeder art von tierunfall...
ich würde vorsorglich noch alles der polizei melden....
gruss
ja melde mal, bin gespannt. und auch was die versicherung sagt.
ich bin eine butterblume
Über die Unfallflucht kann man streiten. Sinn und Zweck des 142 StGB ist es, die Adressenaustauscherei zwischen den Parteien zu sichern und so sicherzustellen, dass Ansprüche gestellt und auch geltend gemacht werden können. Nur war der Greifvogel (so heißt das Tierchen - bitte nicht "Raubvogel") sicher nicht mehr in der Lage, seine Personalien anzugeben.
Spaß beiseite: bei "normalen" Wildunfällen ist die Situation klar - und der Jagdpächter muss (wie auch immer) vom Unfall in Kenntnis gesetzt werden. Nur glaub ich nicht, dass dies auch für Greifvögel gilt.
Wie dem auch sei: dass Du auf den nächsten Parkplatz gefahren bist - und nicht einfach auf dem Standstreifen gehalten hast, war sicherlich richtig. Vielleicht hättest Du noch die Polizei verständigen sollen und hättest einfach nachfragen sollen, wie Du Dich verhalten sollst. Auch bzgl. des Tierchens - da hat Doedelhai durchaus nicht ganz unrecht.
Und vielleicht wären die auch gekommen und hätten Dir den "Tier-Unfall" bestätigt (so wars jedenfalls bei meinem Wildunfall). Dann hättest Du was in der Hand für die Versicherung. Weil die wird sich jetzt hundertpro querstellen.
Wenn Du ne Rechtsschutz hast, schließ Dich mit nem Anwalt kurz.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Also gut. Ich hab mal in deinen Bedingungen nachgeschaut. Hier die wichtigsten Klauseln.
Zitat:
E.3.2 Übersteigt ein Entwendungs- oder Brandschaden oder ein Kollisionsschaden
mit Tieren den Betrag von 1.000 €, sind Sie verpflichtet, das Schadenereignis
der Polizei unverzüglich anzuzeigen.
Ich würde sagen du brauchst nicht unbedingt eine Polizei. Aber dennoch würde ich die Spuren nicht wegwaschen.
Zitat:
A.2.2.4 Versichert ist der Zusammenstoß des in Fahrt befindlichen Fahrzeugs mit Tieren aller Art. Beim Basis-Tarif für Pkw ist nur der Zusammenstoß des in Fahrt befindlichen Fahrzeugs mit Haarwild im Sinne des § 2 Abs.
Hast du den Basistarif hast du Pech gehapt.
In der Teilkasko wirst du nicht hochgestuft. Das ist nur bei der Vollkasko der Fall.
Ich hätte es übrigens auch für angebracht gehalten den Schaden der Polizei zu melden. Schon alleine deswegen, dass die Fahrbahn mal angeschaut wird.
Ein totes Tier auf der Fahrbahn würde andere Verkehrsteilnehmer gefährden.
Edit:
Ach du bist bei der HUK Coburg. Ich hab die Bedingungen von der HUK24 angeschaut. Naja. Da musst du wohl selbst einen Blick riskieren.
Bearbeitet von: herr_welker am 22.11.2009 um 22:58:26
was diese tierchensache angeht und dem wildpächter:
es gibt greifvögel, welche ein jagtrevier von 150km² haben. es gibt jede menge tiere, welche vom bundesumweltamt erfasst werden und jedes hat dann ein ganzes team von leuten, welche für die erfassung und verfolgung zuständig sind.
wenn denen ein vogel abhanden kommt oder tod am straßenrand liegt, werden die sauer und rufen die polizei. dann wird die sache auch sehr hässlich für den verursacher.
ich bin eine butterblume
Mitglied seit: 15.11.2007
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329 Beiträge
Trotz allem was du schreibst, herr_welker, sollte man Online versicherer wie HUK24 nicht mit dem versicherer deines vertrauens vergleichen. ;-)
Ruf morgen die Polizei an, sag was sache ist, dann die Versicherung, dann siehste schon was gespielt ist. Hier im Forum ist sowieso nur alles Spekulation...
Mitglied im Regionalteam Schwaben.
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Man gewöhnt sich an allem, selbst am Dativ...
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Warum sollte ich zu Fuß gehen? - Ich habe doch vier gesunde Räder!
raubvogel? da musste ich sofort an Bird of Prey denken :D ^^
Zitat:
warum soll seine versicherung den schaden nicht zahlen ??
ist doch alles klar zu erkennen... blut federn...
(Zitat von: Opern Geist)
Hi,
die Vollkasko zahlt's, die Teilkasko nicht.
Wildschäden sind auf Haarwild beschränkt.
Keine Vögel, keine Fische, etc.
Und der Vollkasko ist es fast egal, warum ein Wagen repariert werden muss.
Kaputt, zahlen, hochstufen - so einfach ist das.
Die weigern sich nur bei grob fahrlässigem und vorsätzlichem Fehlverhalten.
Und ob man den Kadaver nun der Versicherung als Täter präsentiert oder nicht, ist völlig wurscht.
Genausogut könnte man bei ALDI ein Suppenhuhn kaufen, gegen das Auto werfen, fotografieren und sagen: "Der war's"...
Ciao - Carsten
Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche...
Zitat:
die Vollkasko zahlt's, die Teilkasko nicht.
Wildschäden sind auf Haarwild beschränkt.
das kommt auf den Vertrag an..entweder "Haarwild" oder "Tiere aller Art", dann zahlt auch die TK
Zitat:
Zitat:
warum soll seine versicherung den schaden nicht zahlen ??
ist doch alles klar zu erkennen... blut federn...
(Zitat von: Opern Geist)
Hi,
die Vollkasko zahlt's, die Teilkasko nicht.
Wildschäden sind auf Haarwild beschränkt.
Keine Vögel, keine Fische, etc.
Und der Vollkasko ist es fast egal, warum ein Wagen repariert werden muss.
Kaputt, zahlen, hochstufen - so einfach ist das.
Die weigern sich nur bei grob fahrlässigem und vorsätzlichem Fehlverhalten.
Und ob man den Kadaver nun der Versicherung als Täter präsentiert oder nicht, ist völlig wurscht.
Genausogut könnte man bei ALDI ein Suppenhuhn kaufen, gegen das Auto werfen, fotografieren und sagen: "Der war's"...
Ciao - Carsten
(Zitat von: cxm)
hi
ich möchte dir jetzt icht zu nahe treten...aber wenn du zitierst dann alles
wie ich in meinem post schon schrieb...es kommt auf den vertrag an
und MEINE versicherung zahlt jede art von tier jede...egal ob haar --feder oder schuppen :D
und das in der TEILKASKO
wenn man etwas zitiert dann bitte wenigstens nicht alles aus dem zusammenhang reissen
nicht persönlich nehmen ;)
gruss
Bearbeitet von: Opern Geist am 23.11.2009 um 16:05:06