"Bei dem Austausch der originalen Beleuchtungseinheiten im Fahrzeug erlischt die allgemeine Betriebserlaubnis, denn es ist nicht mehr gewährleistet, dass der Umbau die technischen Sicherheitsstandarts erfüllt. Daher ist eine Einzelabnahme geänderter Beleuchtungseinheiten von einem unabhängigen, technischen Sachverständigen vorzubringen, der bestätigt, das alle relevanten Maßnahmen getroffen wurden, um weiterhin die ab Werk geltenen Din-Normen zu erfüllen."
NICHT MEINE AUSSAGE!
Es geht hier nicht um blau, grün oder gelb, es geht darum, dass Du als Fahrer oder Besitzer eines Autos laut Gesetz nicht an den Beleuchtungseinheiten rumfummeln darfst, egal ob Aussen- oder Innenbeleuchtung. Du darfst zwar zusätzliche Beleuchtungen anbringen, aber selbst die bedürften EIGENTLICH einer Einzelabnahme. Sicher, wo kein Kläger, da kein Richter, aber: Wenn Du an einen Polizei-Frischling gerätst, der sich noch behaupten muss und vor allem der aufgrund seines Alters vielleicht wirklich den Durchblick in Sachen Tuning und Gesetz hat, dann kann dieser Deinen Wagen ohne Wimpernzucken stilllegen und Dich "bitten", eine Abnahme durchführen zu lassen oder die Lampen auf ORIGINAL zurücksetzen.
Alles eine Frage von "Goodwill" und Menschlichem Umgang. Aber laut Gesetz ist es definitiv nicht (mehr) Erlaubt! Wenn Dein Wagen abfackelt und es stellt sich heraus, dass Du andere Lämpchen eingebaut hast, dann kann sogar die Versicherung "Nein" sagen und Du bleibst auf allen mit einem Brand verbundenen Kosten sitzen - alles schon passiert, glaube mir: Solange Dir so etwas nicht passiert, klopfst Du Dir vor den Kopf und denkst: "Schwachsinn!" Nur: Genau das wird der erste, der bezahlen durfte nach einem Unfall oder Brand auch gesagt haben...
Ist KEINERLEI Vorwurf, nur eine reine Feststellung.
_________________________
Hier meine Freude am Fahren