Mängelkarte für gewindefahrwerk/Rückleuchten/Xenon
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 09.11.2009
Deutschland
7 Beiträge
hallo bmw yungs!
ich wurde letztens angehalten durch die polizei!
natürlich mängelkarte...
drei dinge die immer noch mir nicht sicher sind... deswegen bitte ich um eine antwort von euch...
1. Xenonscheinwerfer gehabt, weil keine washanlage und keine eintragung vorhanden war, habe ich 3 punkte bekommen und satte bußgeld...
2. habe auf mein cabrio, schwarz rote rückleuchten, sie meinten es blendet nicht wenn man nachts mit licht dagegen fährt, also musste ich mir katzenaugen kaufen...
3. was mir aber auch am wichtigsten ist...
ich habe eine Gewindefahrwerk bei mir, die sachen hatte ich an dem tag nicht bei mir ( gutachten, abe )!!! sie meinten gewindefahrwerk sei zu tief und stand auf dem nullpunkt, also tiefer geht nicht mehr...
habe das auto neu gekauft... was bei mir das problem ist, habe zwar gutachten und abe vom ingenieur unterschrieben usw... nur, darin steht keine mindesttiefe. wie kann ich jetzt vorangehen... ich muss die tage, meine mängelkarte vom tüv unterschrieben abgeben...
Überschrift bearbeitet da nicht aussagekräftigBearbeitet von: Weiß-Blau-Fan-Rude am 09.11.2009 um 21:31:43
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo rsea21,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Mängelkarte für gewindefahrwerk/Rückleuchten/Xenon"!
Gruß
Ähnliche Beiträge
Die folgenden Beiträge könnten Dich ebenfalls interessieren:
pech und alles rechtens.
es gibt mM fremdfahrwerke mit abe, die muss man immer eintragen lassen.
reinoigungsanlage und automatische lwr sind bei xenon auch plficht.
refelktoren sind ebenfalls plfichtj wenn keine in den rl intregiert sind.
Signatur;)
Ich bin einfach offen und ehrlich. Wenn einer'n Haufen legt, kann ich nicht sagen, mhmm, das ist ja lecker Schokopudding
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 09.11.2009
Deutschland
7 Beiträge
aber mein vorbesitzer hatte nie probleme damit gehabt... die polizei macht mir vorwürfe das ich das auto nach der tüv abnahme noch mehr tiefer gesetz habe...
ja pech eben! du hast es gekauft, du hast die probleme. sonst kann ja jeder ankommen.
DU mußt dich davon überzeugen ob das fahrzeug verkehrssicher und stvo konform ist, der vorbesitzer hat damit nix mehr zu tun.
sei froh das sie dir das auto nicht gleich abgeschleppt haben.
Signatur;)
Ich bin einfach offen und ehrlich. Wenn einer'n Haufen legt, kann ich nicht sagen, mhmm, das ist ja lecker Schokopudding
zum gewinde.
musst eintragen lassen...
auch wenn keine mindesttiefe im gutachten steht MUSS die lichtaustrittskante 50cm übern boden sein (bei reflektorscheinwerfer unterkante reflektor und bei linsenscheinwerfer unterkante der linse)
zum rest is alles gesagt...reflektoren hinten pflicht und xenon + waschanlage + eintragen :)
wenn du also die mägelkarte schnell unterschrieben haben willst:
-xenon raus und normale scheinwerfer rein.
-rote reflektoren hinten ran
-gewinde stvzo gemäß einstellen und eintragen lassen
Bearbeitet von: yPoc am 09.11.2009 um 22:08:59
ich vermute mal das ist nen xenon kit, also eh illegal, sei froh dass die das nicht auch noch geschnallt haben ;)
lehrgeld bezahlen und gut. hat dir der verkäufer das nicht alles erzählt? da wäre ich leicht sauer.
Signatur;)
Ich bin einfach offen und ehrlich. Wenn einer'n Haufen legt, kann ich nicht sagen, mhmm, das ist ja lecker Schokopudding
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 09.11.2009
Deutschland
7 Beiträge
vielen dank für die infos,
ja wegen dem xenon ist mir auch klar. rückleuchten original von hella, zwar komisch aber mach ich auch noch mit den reflektoren, nur das mit der gewindefahrwerk hat mich gestört... es ist aufjedenfall 50 cm abstand vom boden bis zu der kante da, rückleuchte sogar über 70 cm...
für die eintragung, wie muss ich jetzt vorangehen? mit den gutachten und abe zur zulassungsstelle??? wenn ja, was ist los wenn die mich fragen, wieso da kein mindesttiefe drinne steht? meinen sie, die machen probleme und ich muss die ganze sheißé neu durch TÜV abnehmen lassen?!?!...
LG
Kann es sein, das Deine Rückleuchten nachträglich lasiert wurden (Hella hat eigentlich immer integriere Rückstrahler)
Was hast Du denn nun für das Fahrwerk? Eine ABE oder ein Gutachten? Ich denke eher ein Gutachten, also musst Du damit zu einem Prüfer (i.d.R. Tüv) zum Eintragen...da bekommst Du einen Wisch und lässt den in den Fahrzeugschein bei der Zulassungsstelle umtragen
Falls Du andere, also keine Serienbereifung/Felgen hast, kannst Du gleich zum Tüv fahren, da es dann wohl eine 21er Abnahme (Kombinationsabnahme) wird
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 09.11.2009
Deutschland
7 Beiträge
hi,
ich habe beides für meine gewindefahrwerk... gutachten und das abe. gutachten wurde auch durch so einem ingeneur unterzeichnet usw... außerdem habe ich auch einen gutachten und abe für die rad/reifenkombination.
meinen sie, wenn ich die beiden sachen immer bei mir habe reicht das nicht??? muss das eingetragen sein auf fahrzeugschein?
falls ich zum tüv gehen sollte wird mich das teuer kosten, die ganze arbeit messen, prüfen, eintragen usw.. oder??
LG
Wenn die Reifen/Räder zuerst und danach das Fahrwerk (oder aber umgekehrt) eingebaut werden, dann wird immer eine "Kombinationseintragung" fällig, die kann und darf hier (in Westdeutschland) nur der Tüv oder aber die Dekra machen (das ist die sog. 21er Abnahme)
Kostentechnisch ist es kein grosser Unterschied zur normalen Eintragung, hat immer mit dem Prüfaufwand zu tun, denke Du wirst für Reifen/Felgen und Fahrwerk so roundabout 70-80 Euro rechnen müssen
Zitat:
aber mein vorbesitzer hatte nie probleme damit gehabt... die polizei macht mir vorwürfe das ich das auto nach der tüv abnahme noch mehr tiefer gesetz habe...
(Zitat von: rsea21)
interessiert keinen was mit dem vorbesitzer ist!
alle beanstandeten punkte sind mängel und das fahrzeug so nicht für den straßenverkehr zugelassen. ohne wenn und aber.
mfg FRY
Geiz ist geil?!? - Dann fahr doch Fiat!
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 09.11.2009
Deutschland
7 Beiträge
Zitat:
Wenn die Reifen/Räder zuerst und danach das Fahrwerk (oder aber umgekehrt) eingebaut werden, dann wird immer eine "Kombinationseintragung" fällig, die kann und darf hier (in Westdeutschland) nur der Tüv oder aber die Dekra machen (das ist die sog. 21er Abnahme)
Kostentechnisch ist es kein grosser Unterschied zur normalen Eintragung, hat immer mit dem Prüfaufwand zu tun, denke Du wirst für Reifen/Felgen und Fahrwerk so roundabout 70-80 Euro rechnen müssen
(Zitat von: E36-Freak)
hmm... also wenn das wirklich bis 100 euro ist dann wäre das kein problem...
nur noch mal um sicher zu sein, muss der prüfer prüfen? oder nur auf TÜV / DEKRA vorlagezettel umtragen??? denn soweit ich das weiss, das ganze noch einmal PRÜFEN und danach eintragen wird mich mehr wie 300 euro kosten...
Bearbeitet von: rsea21 am 10.11.2009 um 19:16:54
Mitglied seit: 29.11.2008
paderborn
Deutschland
76 Beiträge
servus
es reicht nicht das teilegutachten nur mit sich zu führen. die klamotten müssen auch eingetragen werden. dann bekommt man eine tüv bestätigung. wenn da nicht draufsteht das man die fahrzeugpapiere korrigieren muss dann reicht es die tüv bestätigung mit sich zu führen.
zu deinen hella rücklichtern. hella verkauft meines wissens nach keine rot schwarzen rückleuchten. das was bei dir schwarz ist was bestimmt vorher mal weiß gewesen. also kannst du dir rückleuchten im prinzip auch rausschmeißen. natürlich kannst du versuchen dem tüv die dinger unterzujubeln aber obs klappt weiß ich nich.
und über dein "xenon kit" weißt du ja selber bescheid.
Wenn keine extremen Rad/Reifenkombi montiert sind und das Fahrzeug in einem sauberen Zustand dasteht (also keiner dieser geflickten Rummelbuden, die man hier zulande immer mal wieder mit singenden Reifen durch die Gegend flanieren sieht), dann gleicht der Prüfer das Gutachten mit den Nummern (bei Fahrwerk und Felgen) anhand der Sichtkontrolle ab, kontrolliert die Reifen auf Freigängigkeit und macht evtl. nochmal eine Kreisfahrt bzw. federt den Hobel ein..das wars und sollte eigentlich keinen erhöhten Prüfauwand in Richtung 300 Euro darstellen.
Also das Xenon wirst du wahrscheinlich nicht eingetragen bekommen, es sei denn du rüstest ne Scheinwerferreinigungsanlage nach. Hatte es auch verbaut, und habs nochmal raus geworfen.
Und ein Fahrwerk musst du immer eintragen lassen, wenn es kein original ist.
Soweit ich weiß gibt es da gar keine ABE sondern nur ein Teilegutachten.
du schmeißt immer mit begriffen um dich, und weißt denk ich gar nicht was das alles heißt!
tga = teile gutachten.
damit muss man zum tüv und es eintragen lassen. das auf dem wisch nen ingeneur unterschrieben hat, erspart dir nicht den gangg zum tüv. die unterschrift besagt nur, das es geprüft wurde, und freigegeben wurde. in die papiere muss es trotzdem übernommen werden!
abe = allgemeine betriebserlaubnis.
diese muss immer imm auto dabei sein, man muss aber nicht zum tüv. gilt zB für rückleuchten, scheinwerfer und so weiter!
fahrwerk, felgen und spoiler jeglicher art die nicht von bmw e36 stammen habe keine abe für den e36. du mußt immer zum tüv und eine abnahme durchführen lassen, da diese das fahrzeug eigentlich grundlegegend verändern (zb im fahrverhalten).
Signatur;)
Ich bin einfach offen und ehrlich. Wenn einer'n Haufen legt, kann ich nicht sagen, mhmm, das ist ja lecker Schokopudding
Mitglied seit: 26.09.2007
Frankfurt am Main
Deutschland
118 Beiträge
Zitat:
interessiert keinen was mit dem vorbesitzer ist!
alle beanstandeten punkte sind mängel und das fahrzeug so nicht für den straßenverkehr zugelassen. ohne wenn und aber.
(Zitat von: FRY)
Die Polizei und den Tüv/Dekra interessiert das nicht, das ist richtig.
Als neuer Fahrzeugbesitzer würde es mich allerdings sehr interessieren.
Interessant finde ich, dass dies noch niemand hier angesprochen hat.
Er hat das Auto doch gerade erst gekauft.
Von privat oder vom Händler?
Sind die drei von der Polizei bemängelten Punkte im Kaufvertag erwähnt?
Beim Kauf vom Händler kannst du von dem die Mängel im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung beseitigen lassen. Du hast ein Fahrzeug gekauft, das nicht für den Straßenverkehr geeignet ist. Bei Kauf von Privat sieht es wahrscheinlich nicht so gut aus.
Am besten mal einen Anwalt fragen, der sich damit auskennt und dir auch eine juristische Beratung geben darf.
Mitglied seit: 06.04.2009
Magdeburg
Deutschland
179 Beiträge
Was wäre denn wenn er 55 Watt Birnen im Xenon Look ( 9500k oda so ) mit E-Prüfzeichen von nem !!!!LAMPENHANDEL!!!! der sein Ruf bestimmt nicht gefährden will ( zwecks gefälschtem E Prüfzeichen etc ) angehalten worden wäre? Klingt bisschen komisch ist denke ich aber zuverstehen. Weil kenne genug Leut die diese oben genannten Birnen drinne haben. Reicht den Männern in Blau das E-Prüfzeichen oder werden die sich dort lullig haben ? ( Zu Blau und E-Prüfzeichen halt ).
Muss bei Birnen mit E-Zeichen ne Reinigungsanlage verbaut sein?
Wie hoch ist denn dein Bußgeld ????
///M
Denke nicht, den Xenon Look ist nun mal kein Xenon.
Kann aber normal jeder Polizist in na Verkehrkontrolle erkennen anhand der Xenon Umwandler.
ich denke mal die kollegen sollten so fähig sein und xenon von normalen h glühobst zu unterscheiden ;) zumal an xenon noch steuergeräte mit drannhängen.
notfalls eben sw aufmachen und birne vorzeigen.
Signatur;)
Ich bin einfach offen und ehrlich. Wenn einer'n Haufen legt, kann ich nicht sagen, mhmm, das ist ja lecker Schokopudding
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 09.11.2009
Deutschland
7 Beiträge
Zitat:
Was wäre denn wenn er 55 Watt Birnen im Xenon Look ( 9500k oda so ) mit E-Prüfzeichen von nem !!!!LAMPENHANDEL!!!! der sein Ruf bestimmt nicht gefährden will ( zwecks gefälschtem E Prüfzeichen etc ) angehalten worden wäre? Klingt bisschen komisch ist denke ich aber zuverstehen. Weil kenne genug Leut die diese oben genannten Birnen drinne haben. Reicht den Männern in Blau das E-Prüfzeichen oder werden die sich dort lullig haben ? ( Zu Blau und E-Prüfzeichen halt ).
Muss bei Birnen mit E-Zeichen ne Reinigungsanlage verbaut sein?
Wie hoch ist denn dein Bußgeld ????
(Zitat von: Compact-Kevin)
ich habe drei punkte bekommen und bußgeld in höhe von 120 euro... aber ich denke mal es ist so hoch, weil ich noch andere mängeln hatte... ansonsten laut paragraph 19 nur drei punkte und 50 euro strafe...