Vorsicht! Die dreisten Maschen der GEZ-Fahnder
Um an ihre TV- und Rundfunkgeb?hren zu kommen, ist der GEZ so manches S?belrasseln und so mancher Trick recht. Vom Abgleichen von Adressenlisten bis zu illegalen Drohungen: Worauf Sie vorbereitet sein sollten, wo es rechtlich bedenklich wird und wie Sie sich sch?tzen k?nnen. Vorsicht GEZ-Fahnder: Die g?ngigsten Maschen
Sie haben es sich nach einem anstrengenden Tag auf der Couch bequem gemacht. Pl?tzlich klingelt es an der Haust?r. Ein GEZ-Fahnder verlangt Einlass in Ihre Wohnung, um mal eben zu kontrollieren, ob auch alle Empfangsger?te ordnungsgem?? angemeldet sind. Haben Sie eine schlagfertige Antwort parat oder sind Sie ?berrumpelt?
Die Fahnder der GEZ verwenden nicht selten Methoden, die rechtlich fragw?rdig sind. Und daf?r steht der GEZ ein gro?es Kontingent an Mitarbeitern zur Verf?gung, die meist auf Provisionsbasis ihre Jagd nach Schwarzsehern und s?umigen Beitragszahlern aufnehmen. Wer seine Rechte nun nicht genau kennt, l?sst sich leicht unn?tig ?berrumpeln.
Grunds?tzlich gilt: Die Fahnder haben Ihnen gegen?ber keinerlei Sonderrechte. Sie sind zwar theoretisch dazu verpflichtet, Auskunft ?ber Ihre Empfangsger?te zu erteilen, aber diese Pflicht l?sst sich in der Praxis nicht durch Zwang einfordern. Die Fahnder m?ssen Ihnen glauben, wenn Sie angeben, weder Fernseher noch Radio zu besitzen. Am allerwenigsten d?rfen sie sich Zugang zu Ihrer Wohnung verschaffen. Sie m?ssen niemanden hereinlassen.
Zu geringes Wissen dar?ber, was die GEZ-M?nner d?rfen und was nicht, kostet viele Rundfunkteilnehmer eine Menge Geld und Nerven.
Der Adressenabgleich
Die GEZ vergleicht die Listen der gemeldeten Rundfunkteilnehmer mit Listen der Einwohnermelde?mter. Personen, die in einem Haushalt gemeldet und ?ber 16 Jahre alt sind, aber keine Geb?hren an die GEZ entrichten, werden von vornherein als potentielle Schwarzseher und Schwarzh?rer eingestuft. Rasterfahndungs?hnlich vergleicht die GEZ auch Adresslisten, wie etwa von Premiere-Abonennten, Fernsehquizteilnehmern und ?hnlichem mit ihren eigenen. Diese massive Form des Datenabgleichs ist nach g?ltigen Datenschutzbestimmungen ?u?erst fragw?rdig, wenn nicht sogar rechtswidrig.
Gesch?ftemachen mit MahnungenWer bei der GEZ einmal nicht bezahlt, bekommt danach nur noch geb?hrenpflichtige Mahnungen. Eine normale Rechnung gibt es erst wieder, wenn alle ausstehenden Rundfunkgeb?hren und alle Mahngeb?hren bezahlt sind, auch wenn die Rechnung ohne Verschulden des Rundfunkteilnehmers nicht angekommen ist. Dadurch h?ufen sich Mahngeb?hren an, die unrechtm??ig erhoben werden.
Befristete Geb?hrenbefreiungBei Studenten und Arbeitslosen ist der Antrag auf Geb?hrenbefreiung sehr beliebt. Der Haken an der Sache ist jedoch, dass die Befreiungen stets befristet sind. Anstatt ein Erinnerungsschreiben von der GEZ zu erhalten, den Antrag zu erneuern oder aber von nun an ordnungsgem?? Geb?hren zu bezahlen, muss der Rundfunkteilnehmer von sich aus aktiv werden. Vers?umt er dies, fordert die GEZ oft erst nach mehreren Monaten r?ckwirkend die vollen Geb?hren ein, auch wenn sich an der beruflichen / finanziellen Situation des Betroffenen nichts ge?ndert hat. Eine Praxis, die zeigt, dass die GEZ selbst bei bed?rftigen Gruppen nicht sonderlich sozial oder kundenfreundlich vorgeht.
AuskunftspflichtDie von der GEZ entsandten Beauftragten f?r Rundfunkgeb?hren haben keinerlei weitergehende Befugnisse. Sie stehen auf derselben Stufe wie etwa Zeitschriftenwerber einer Dr?ckerkolonne. Die gesetzlich verankerte Auskunftspflicht dar?ber, ob Sie ein Empfangsger?t besitzen besteht gegen?ber der GEZ allgemein und nicht ihren Fahndern. Selbst wenn der GEZ-Mensch an Ihrer Wohnungst?r steht und im Hintergrund die Tagesschau l?uft, m?ssen Sie ihm nicht sagen, ob Sie einen Fernseher Ihr eigen nennen.
Schutz der eigenen vier W?ndeVorrangiges Ziel der GEZ-Beauftragten ist es, Ihre Wohnung in Augenschein zu nehmen um sich selbst ein Bild zu machen, wie viele unangemeldete Fernseher und Radios bei Ihnen herumstehen. Dazu z?hlen auch zus?tzliche Ger?te, wenn Sie sich in einem gewerblich genutzten Raum der Wohnung befinden. Sie sind dann n?mlich durch die Haushaltspauschale nicht mehr abgedeckt. Grunds?tzlich aber gilt: Die GEZler haben kein Recht, sich Zugang zu Ihrer Wohnung zu verschaffen. Dies k?nnte nur mittels eines richterlichen Durchsuchungsbefehles geschehen, den zu beschaffen aber praktisch unm?glich ist. Der Eingriff in die Pers?nlichkeitssph?re w?re zu schwerwiegend, nur um herauszufinden, ob jemand schwarz-sieht.
S?belrasseln und Drohgeb?rdenDa die GEZ-Fahnder keine wirklichen Befugnisse haben, versuchen sie h?ufig durch forsches Auftreten, List oder Drohungen an die erforderlichen Informationen zu gelangen. Lassen Sie sich also nicht t?uschen oder ?berrumpeln. Der h?ufig zitierte Peilwagen mit der Antenne auf dem Dach geh?rt nicht zur GEZ, sondern zur Regulierungsbeh?rde f?r Post- und Telekommunikation. Damit kann nicht festgestellt werden, wer fernsieht, sondern wo nicht-entst?rte elektronische Ger?te betrieben werden.
Fangfragen
Anstatt sich von vornherein klipp und klar als GEZ-Fahnder auszuweisen und nach dem Besitz von Empfangsger?ten zu fragen, beginnen sie das Haust?rgespr?ch h?ufig mit angeblich statistischen Fragen: ?Guten Tag, wir machen eine Umfrage f?r den WDR. Welches ist Ihre Lieblings-Quiz-Show?? Wer hier wahrheitsgem?? antwortet, hat es schwer, hinterher zu beteuern, dass er grunds?tzlich kein fernsieht und deshalb auch kein Ger?t anmelden m?sste.
Ger?te abmelden
Wer ein Ger?t bei der GEZ abmelden m?chte, ist gut beraten, dies in aller F?rmlichkeit zu tun. Genaue Angaben zum K?ndigungszeitpunkt und zu den Ger?ten sollten schriftlich fixiert und dann per Einschreiben mit R?ckschein an die GEZ geschickt werden. Am besten bestehen Sie auch auf einer offiziellen Best?tigung Ihrer K?ndigung, da die GEZ diese n?mlich nicht von sich aus verschickt. Wenn Sie standardm??ig aufgefordert werden, ?ber die Gr?nde f?r Ihre K?ndigung und den Verbleib Ihrer Empfangsger?te Rechenschaft abzulegen, sind Sie zu keiner Auskunft verpflichtet. Die GEZ versucht ?ber diese Methode sogar zu erfahren, an wen Sie die Ger?te m?glicherweise verkauft oder verschenkt haben.
Nachzahlungen
Wer beim Schwarzsehen erwischt wurde oder aus Pflichtbewusstsein bereit ist, seine Ger?te anzumelden, sollte vorsichtig sein, wenn die Fahnder fragen, wie lange Sie die Radios und Fernseher schon besitzen. Unabh?ngig davon, ob Sie die Ger?te in der Vergangenheit benutzt haben, Sie m?ssen in jedem Fall die vollen Geb?hren f?r den in Frage stehenden Zeitraum nachzahlen. Wenn Sie also geistesgegenw?rtig antworten, ?seit gestern?, dann muss der Fahnder Ihnen das glauben.
Provision einstreichen
Die GEZ-Fahnder arbeiten in der Regel auf Provisionsbasis. Je mehr Schwarzseher sie erwischen, je h?her Nachzahlungen ausfallen, je mehr Informationen Sie von Ihnen ?ber Mitbewohner oder Nachbarn erhalten, umso mehr Geld k?nnen sie f?r sich herausschlagen. Behalten Sie diesen Umstand immer im Hinterkopf. Es geht den Fahndern nicht prim?r um eine gute Zusammenarbeit mit Ihnen, sondern um das "Kopfgeld?, das sie am Ende Monats einstreichen.
Danke